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OLG Koblenz, 13.05.2002 - 1 Ws 363/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit der Berufungsrücknahme; Falsche Auskunft des Vorsitzenden über die Zulässigkeit des Rechtsmittels; Veranlassung der Berufungsrücknahme durch den Vorsitzenden; Beschwer mangels Freispruch; "Nachholung" des Teilfreispruchs mit entsprechender Kostenentscheidung; ...
- Judicialis
StPO § 302
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 302
Berufungsrücknahme, Unwirksamkeit; falsche Auskunft
Verfahrensgang
- LG Trier, 08.04.2002 - 8. Strafkammer 8006 Js 20370/00
- OLG Koblenz, 13.05.2002 - 1 Ws 363/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Zweibrücken, 26.08.1981 - 1 Ss 213/81
Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens durch die fehlerhafte Beratung …
Auszug aus OLG Koblenz, 13.05.2002 - 1 Ws 363/02
Sie sind aber ausnahmsweise unwirksam, wenn sie durch eine objektiv unrichtige Erklärung oder Auskunft des Gerichts zustandegekommen sind (st. Rechtsprechung; vgl. BGH StV 01, 220; OLG Koblenz NStZ-RR 96, 306; OLG Zweibrücken NStZ 82, 348). - OLG Koblenz, 02.05.1996 - 2 Ss 102/96
Wirksamkeit eines auf Überlegungen und Erwartungen eines Angeklagten bzw. seines …
Auszug aus OLG Koblenz, 13.05.2002 - 1 Ws 363/02
Sie sind aber ausnahmsweise unwirksam, wenn sie durch eine objektiv unrichtige Erklärung oder Auskunft des Gerichts zustandegekommen sind (st. Rechtsprechung; vgl. BGH StV 01, 220; OLG Koblenz NStZ-RR 96, 306; OLG Zweibrücken NStZ 82, 348). - BGH, 24.01.1984 - 1 StR 874/83
Nachholen der im ersten Urteil versäumten Einbeziehung einer Vorverurteilung …
Auszug aus OLG Koblenz, 13.05.2002 - 1 Ws 363/02
b) Nach Abschluss der mündlichen Urteilsverkündung ist der Tenor nicht mehr abänderbar oder ergänzbar, selbst wenn der gebotene, aber weggelassene Teil des Entscheidungssatzes beraten und beschlossen worden ist (BGH NStZ 84, 279 m.w.N.). - BGH, 10.01.2001 - 2 StR 500/00
Unwirksamer Rechtsmittelverzicht nach unrichtiger Erklärung oder Auskunft des …
Auszug aus OLG Koblenz, 13.05.2002 - 1 Ws 363/02
Sie sind aber ausnahmsweise unwirksam, wenn sie durch eine objektiv unrichtige Erklärung oder Auskunft des Gerichts zustandegekommen sind (st. Rechtsprechung; vgl. BGH StV 01, 220; OLG Koblenz NStZ-RR 96, 306; OLG Zweibrücken NStZ 82, 348).