Rechtsprechung
OLG Koblenz, 13.06.2016 - 12 U 1127/15 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 7 Abs 1 StVG, § 17 StVG, § 18 Abs 1 StVG, § 5 Abs 7 StVO
Schadenersatz nach Verkehrsunfall: Höhe eines Anspruchs auf Nutzungsausfallentschädigung - verkehrslexikon.de
Höhe und Dauer des Anspruchs auf Nutzungsausfallentschädigung - Schadensminderungspflicht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftungsverteilung bei Kollision eines von der linken Fahrspur nach rechts in eine Grundstückseinfahrt einbiegenden Lkw mit einem auf der rechten Fahrspur fahrenden Fahrzeug
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Nutzungsausfallentschädigung: Sogar höher als Wert des Fahrzeugs?
- ra.de
- RA Kotz
Verkehrsunfall - Höhe Nutzungsausfallentschädigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftungsverteilung bei Kollision eines von der linken Fahrspur nach rechts in eine Grundstückseinfahrt einbiegenden Lkw mit einem auf der rechten Fahrspur fahrenden Fahrzeug
- rechtsportal.de
Haftungsverteilung bei Kollision eines von der linken Fahrspur nach rechts in eine Grundstückseinfahrt einbiegenden Lkw mit einem auf der rechten Fahrspur fahrenden Fahrzeug
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Verlängerung des Anspruchs auf Nutzungsausfall bei fehlender Vorfinanzierungsmöglichkeit
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Haftungsverteilung bei Kollision eines einbiegenden Lkw mit einem Fahrzeug
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 23.09.2015 - 5 O 397/14
- OLG Koblenz, 13.06.2016 - 12 U 1127/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.01.2005 - VI ZR 112/04
Höhe der Nutzungsausfallentschädigung bei einem älteren Kraftfahrzeug
Auszug aus OLG Koblenz, 13.06.2016 - 12 U 1127/15
Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung ist jedoch nicht durch den Wert des Fahrzeugs begrenzt (BGH NJW 2005, 1044). - OLG Düsseldorf, 15.10.2007 - 1 U 52/07
Nutzungsausfallentschädigung für privaten Pkw bei verzögerter Reparatur - Keine …
Auszug aus OLG Koblenz, 13.06.2016 - 12 U 1127/15
Der Unfallgeschädigte muss im Hinblick auf seine Schadensminderungspflicht seine Kaskoversicherung allenfalls dann in Anspruch nehmen, wenn von vornherein damit zu rechnen ist, dass er einen Teil seines Schadens selbst tragen muss, nicht aber in den Fällen, in denen die volle Haftung der Gegenseite in Frage steht (OLG München VersR 1984, 1054; siehe auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.10.2007, 1 U 52/07).