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   OLG Koblenz, 13.07.2004 - 3 U 1213/03   

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https://dejure.org/2004,13424
OLG Koblenz, 13.07.2004 - 3 U 1213/03 (https://dejure.org/2004,13424)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13.07.2004 - 3 U 1213/03 (https://dejure.org/2004,13424)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13. Juli 2004 - 3 U 1213/03 (https://dejure.org/2004,13424)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung eines aus abgetretenem Recht geltend gemachten im Jahr 1995 fälligen Werklohnanspruchs; Verjährungsunterbrechung eines Werklohnanspruchs durch Mahnverfahren nach altem Recht; Zulässigkeit eines konkludenten Abtretungsvertrags zwischen dem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 181; GmbHG § 35 Abs. 4 S. 2
    Anforderungen an den Beweis eines Insichgeschäfts in der Einmann-GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Trier - 11 O 98/00
  • OLG Koblenz, 13.07.2004 - 3 U 1213/03
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.11.1979 - II ZR 197/78

    Nachweis des Insichgeschäfts bei Einmann-Gesellschafter

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.07.2004 - 3 U 1213/03
    Solche Rechtsgeschäfte müssen, um für den Rechtsverkehr Beachtung zu finden, in der Regel durch eine schriftliche Aufzeichnung belegt sein, aus der sich Zeitpunkt und Inhalt des Geschäfts einwandfrei ergeben; d.h., es wird, soweit möglich, mindestens eine Verbuchung zu fordern sein, wie sie ohnehin nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (§ 238 Abs. 1 HGB , § 41 GmbHG ) zu den Pflichten eines jeden Kaufmanns gehört (BGH, NJW 1980, 932, 933; vgl. auch OLG Zweibrücken, NJW-RR 1988, 1097; MünchKomm, aaO.).
  • BGH, 08.03.2004 - II ZR 316/01

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Ansprüchen des

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.07.2004 - 3 U 1213/03
    Zwar ist, wie der Bundesgerichtshof zuletzt in einem Urteil vom 08.03.2004 - II ZR 316/01 - (veröffentlicht in juris) ausgesprochen hat, ein Abtretungsvertrag zwischen dem Einmann-Gesellschafter und Geschäftsführer und "seiner" GmbH durch Insichgeschäft auch konkludent möglich.
  • AG Brandenburg, 29.04.2016 - 31 C 266/15

    Keine Forderungsabtretung in Wohnraum-Untermietsverträgen!

    Rechtsgeschäfte zwischen dem Alleingesellschafter und Alleingeschäftsführer einer GmbH und der von ihm vertretenen Gesellschaft sind gemäß § 35 GmbHG insofern aber unverzüglich nach ihrer Vornahme in eine Niederschrift aufzunehmen ( OLG Koblenz , Urteil vom 13.07.2004, Az.: 3 U 1213/03, u.a. in: OLG-Report 2005, Seiten 118 f. ).

    Solche Rechtsgeschäfte müssen, um für den Rechtsverkehr Beachtung zu finden, in der Regel somit durch eine schriftliche Aufzeichnung belegt sein, aus der sich Zeitpunkt und Inhalt des Geschäfts einwandfrei ergeben; d.h., es wird - soweit möglich - mindestens eine Verbuchung zu fordern sein, wie sie ohnehin nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (§ 238 Abs. 1 HGB, § 41 GmbHG) zu den Pflichten eines jeden Kaufmanns gehört ( BGH , NJW 1980, Seiten 932 f.; OLG Koblenz , Urteil vom 13.07.2004, Az.: 3 U 1213/03, u.a. in: OLG-Report 2005, Seiten 118 f.; OLG Zweibrücken , NJW-RR 1998, Seite 1097 ).

    Da es an einem Partner fehlt, der sichere Auskunft über Zustandekommen, Inhalt, Ernsthaftigkeit und Zeitpunkt des Rechtsgeschäfts geben könnte, ist hier darauf abzustellen, ob diese Umstände nach außen hin für den nicht unmittelbar beteiligten, aber in seinen Interessen betroffenen Rechtsverkehr genügend erkennbar sind ( BGH , NJW 1980, Seiten 932 f.; OLG Koblenz , Urteil vom 13.07.2004, Az.: 3 U 1213/03, u.a. in: OLG-Report 2005, Seiten 118 f. ).

    Denn bereits in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19.11.1979 ( BGH , MDR 1980, Seite 474 = NJW 1980, Seiten 932 f. ) ist klargestellt worden, dass der gebotene Schutz des Rechtsverkehrs nicht durch ein - abdingbares - Vertretungsverbot gemäß § 181 BGB gewährleistet ist, da weniger die Erkennbarkeit der Zulässigkeit als vielmehr die Erkennbarkeit des Abschlusses des In-sich-Geschäftes für den Geschäftspartner von Bedeutung ist ( OLG Koblenz , Urteil vom 13.07.2004, Az.: 3 U 1213/03, u.a. in: OLG-Report 2005, Seiten 118 f. ).

    Auch wenn der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 08.03.2004 ( Az.: II ZR 316/01, u.a. in: NJW-RR 2004, Seiten 1035 ff. ) ausgesprochen hat, ein Abtretungsvertrag zwischen dem Einmann-Gesellschafter und Geschäftsführer und "seiner" GmbH durch In-sich-Geschäft sei auch konkludent möglich steht dies nicht in Gegensatz zu der Rechtsprechung, dass der Nachweis einer solchen Abtretung in der Regel nur durch eine schriftliche Aufzeichnung zu führen ist ( BGH , NJW 1980, Seiten 932 f.; OLG Koblenz , Urteil vom 13.07.2004, Az.: 3 U 1213/03, u.a. in: OLG-Report 2005, Seiten 118 f. ), weil daraus, dass ein Alleingesellschafter sich auf die Wirksamkeit eines In-sich-Geschäftes grundsätzlich auch ohne schriftlichen Beleg berufen kann, wenn die Vereinbarung unstreitig ist, sich noch nichts hinsichtlich des zu fordernden Beweises im Falle der Streitigkeit ergibt.

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