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   OLG Koblenz, 13.09.1991 - 5 W 400/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2733
OLG Koblenz, 13.09.1991 - 5 W 400/91 (https://dejure.org/1991,2733)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13.09.1991 - 5 W 400/91 (https://dejure.org/1991,2733)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13. September 1991 - 5 W 400/91 (https://dejure.org/1991,2733)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung der Eigentumsverhältnisse bei durch die Eheleute gemeinsam angeschafftem Hausrat; Voraussetzungen für die Annahme einer Mitgläubigerschaft nach § 432 BGB; Möglichkeit der Begründung einer Mitgläubigerschaft durch Abtretung einer dem Zedenten gehörenden Forderung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 706
  • FamRZ 1992, 1303
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.03.1959 - VI ZR 90/58

    Berücksichtigung eines Abzugs neu für alt

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.09.1991 - 5 W 400/91
    Sollte ein Abzug Neu-für-Alt im Rahmen der Grenzen der Zumutbarkeit in Betracht kommen (vgl. hierzu BGHZ 30, 34 = NJW 59, 1078), so dürfte dieser teils über, teils unter einem Prozentsatz von 50% liegen.
  • BGH, 05.03.1975 - VIII ZR 97/73

    Gewillkürte Gesamtgläubigerschaft

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.09.1991 - 5 W 400/91
    Insbesondere kann Gesamtgläubigerschaft nicht im Wege einer Forderungsabtretung ohne Mitwirkung des Schuldners begründet werden (vgl. hierzu BGHZ 64, 67, 70; Münchener Kommentar BGB 2. Aufl. § 398 Rdnr.42; Palandt BGB 50. Aufl. § 428 Rdnr.3), wie dies die Kläger hinsichtlich der Schadensersatzansprüche wegen Zerstörung persönlicher Gegenstände vorgetragen haben.
  • BGH, 08.01.1976 - III ZR 148/73
    Auszug aus OLG Koblenz, 13.09.1991 - 5 W 400/91
    Bei der hier vorliegenden Sachlage ist eine solche Abtretung vernünftig, naheliegend und außerordentlich wahrscheinlich (Zur Zulässigkeit einer solchen Abtretung vgl. BGH WM 76, 424; OLG Neustadt MDR 58, 848).
  • OLG Köln, 30.01.2004 - 2 W 8/04

    Vorwegnahme der Beweiswürdigung im Prozesskostenhilfeverfahren

    Im Verfahren der Prüfung eines Antrages auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist es demgegenüber statthaft, auch die Erfolgsaussichten der in Betracht kommenden Beweisaufnahme zu prognostizieren (vgl. BGH NJW 1994, 1160 (1161); Senat, MDR 1987, 62; Senat, NJW-RR 1995, 1405; OLG Köln (1. Zivilsenat), NJW-RR 2001, 791; OLG Köln (16. Zivilsenat), FamRZ 1991, 344; OLG Hamm, NJW-RR 2000, 669; OLG Koblenz, NJW-RR 1992, 706 (707); Musielak/Fischer, ZPO, 3. Aufl. 2002, § 114 Rdnr. 21; Wachs in M.ener Kommentar zur ZPO, 2. Aufl. 2000, § 114 Rdnr. 101).
  • OLG Stuttgart, 22.05.2019 - 9 U 49/18

    Schadenersatzanspruch bei einer unzulässigen Zwangsvollstreckung aus einer

    Es besteht deswegen keine Gesamt-, sondern Mitgläubigerschaft i.S.d. § 432 BGB (vgl. zur Mitgläubigerschaft bei Verlust oder Beschädigung der im Miteigentum stehenden Gesamtsache BeckOK-BGB/ Fritzsche , 47. Ed. Stand 01.08.2018, § 1011 Rn. 12; OLG Koblenz, Beschluss vom 13.09.1991 - 5 W 400/91, Rn. 8, juris), die dem Kläger eine gesetzliche Verfügungs- und Prozessführungsbefugnis vermittelt, Leistung an alle Mitgläubiger zu verlangen.
  • OLG Bamberg, 08.08.2007 - 4 W 42/07

    Zulässigkeit der Beweisantizipation im PKH-Verfahren - Verwertung eines

    Das ist längst gefestigte Rechtsprechung (vgl. etwa BGH NJW 1994, 1160, 1161 - zugleich in Abgrenzung von BGH NJW.1988, 266; OLG Koblenz NJW-RR 1992, 706; OLG Köln NJW-RR 1995, 1405; OLG Hamm NJW-RR 2000, 1669; Zöller,' 26. Aufl., Rdnr. 26, 26 a zu § 114 ZPO; Musielak/Fischer, 5. Aufl., Rdnr. 21 zu § 114 ZPO).
  • OLG Brandenburg, 17.02.2000 - 9 UF 39/99

    Hausratsverteilung bei Getrenntleben - Umfang und Gültigkeit gerichtlicher

    Zwar kann das Gericht, sofern nichts Gegenteiliges vorgetragen wird, gemeinsames Eigentum der Eheleute an den Hausratsgegenständen unterstellen (so bei endgültiger Zuweisung - OLG Koblenz, FamRZ 1992, 1303 sowie Johannsen/Henrich-Brudermüller, aaO., § 8 HausratsVO , Rdn. 8).
  • OLG Bamberg, 20.10.2004 - 4 W 108/04

    Anspruch auf Ersatz des aus einer prospektierten Kapitalanlage entstandenen

    Bei der nach § 114 ZPO gebotenen summarischen Prüfung der hinreichenden Erfolgsaussicht ist, wenn auch nur in gewissen Grenzen, eine vorweggenommene Beweiswürdigung grundsätzlich zulässig (BGH NJW 1994, 1160, 1161 - zugleich in Abgrenzung zu BGH NJW 1933, 266; OLG Koblenz NJW-RR 1992, 706; OLG Köln NJW-RR 1995, 1405; OLG Hamm NJW-RR 2000, 1669; Zöller, 24. Aufl., Rdnr. 26 a zu § 114 ZPO).
  • OLG Frankfurt, 16.09.2008 - 13 W 34/08

    Verkehrsunfall: Verletzung eines Fußgängers auf Bahnkörper durch Straßenbahn

    Dies schließt eine vorausschauende Würdigung des wahrscheinlichen Erfolges der angebotenen Beweismittel ein (vgl. statt vieler: BVerfG NJW 2003, 2976; BGH NJW 1988, 266 f; OLG Koblenz NJW-RR 1992, 706 f; OLG Köln NJW-RR 1997, 636 f; Baumbach / Lauterbach / Albers / Hartmann, 66. Auflage, Rd. 86 ff mit weiteren Nachweisen).
  • LG Kaiserslautern, 08.09.2005 - 3 O 577/05

    Prozesskostenhilfe: Klage auf Leistung aus Berufsunfähigkeitsversicherung bei

    Es ist deshalb auch anerkannt, dass selbst bei erforderlicher Beweisaufnahme Prozesskostenhilfe verweigert werden kann, wenn die Beweisaufnahme mit hoher Wahrscheinlickeit zu Lasten der Prozesskostenhilfe beantragenden Partei ausgehen wird (OLG Köln OLGR 2004, 27 f.; Musielak/Fischer, ZPO, 4. Auflage, § 114 Rdnr. 21) und wenn konkrete und nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil der Prozesskostenhilfe begehrenden Partei ausgehen würde (BVerfG NJW-RR 2003, 1216/17; OLG Koblenz NJW-RR 1992, 706, 707).
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