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   OLG Koblenz, 13.11.1975 - 1 Ss 199/75   

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OLG Koblenz, 13.11.1975 - 1 Ss 199/75 (https://dejure.org/1975,1904)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13.11.1975 - 1 Ss 199/75 (https://dejure.org/1975,1904)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13. November 1975 - 1 Ss 199/75 (https://dejure.org/1975,1904)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betrug zum Nachteil einer Ladendiebin über die Bedeutung der so genannten Fangprämie; Unzulässiger Angriff der Revision gegen die Beweiswürdigung des Tatrichters; Verletzung von Erfahrungssätzen zwingenden Charakters bei der Beweiswürdigung; Zuständigkeit für die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 584 (Ls.)
  • NJW 1976, 63
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • AG Berlin-Schöneberg, 17.04.1974 - 7 C 75/74

    Möglichkeit der Vereinbarung eines Vertragsstrafeversprechens bei Ladendiebstahl

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.11.1975 - 1 Ss 199/75
    Zwar hat das Amtsgericht Schöneberg in einem Urteil vom 17. April 1974 - 7 C 75/74 (veröffentlicht in NJW 1974, 1823) - angenommen, daß aufgrund eines an einer nicht zu übersehenden Stelle angebrachten Plakats in einem Geschäft der Inhaber von einem Kunden im Falle des Diebstahls einen bestimmten Betrag als vertraglich vereinbarter Aufwendungsersatz, mithin als Vertragsstrafe verlangen könne (so grundsätzlich auch Canaris in NJW 1974, 521, 526, der es jedoch als unzulässig ansieht, die polizeiliche Anzeige von der Bereitschaft des Diebes zur Zahlung der Vertragsstrafe abhängig zu machen; vgl. auch die Regelung in § 2 Abs. 1 des Alternativ.-Entwurfes eines Gesetzes gegen Ladendiebstahl, abgedruckt in Recht und Staat Heft 439 Carstens ZRP 1975, 271).

    Hier kann jedoch dahingestellt bleiben, ob dieser Entscheidung zu folgen wäre (ablehnend Braun in MDR 1975, 629 [AG Berlin-Schöneberg 17.04.1974 - 7 C 75/74] ; vgl. auch Arzt in JUS 1974, 693).

    Im übrigen würden aber auch zivilrechtliche Ansprüche aus einer vereinbarten Vertragsstrafe wie auch aus Verschulden bei Vertragsschluß - culpa in contrahendo - hier aller Wahrscheinlichkeit nach an der Minderjährigkeit der Ladendiebin scheitern (so Canaris NJW 1974, 528; Braun MDR 1975, 629 [AG Berlin-Schöneberg 17.04.1974 - 7 C 75/74] , Carstens ZRP 1975, 271).

  • BGH, 10.03.1972 - I ZR 160/70

    Doppelte Tarifgebühr

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.11.1975 - 1 Ss 199/75
    Soweit die Gegenmeinung wie auch die Revision glaubt, sich auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen zu den sogenannten GEMA-Fällen (vgl. BGHZ 17, 376 und 59, 286) und zu den sogen. Reservewagenhaltungsfällen (vgl. BGHZ 32, 280) stützen zu können, verkennt sie deren Ausnahmecharakter (vgl. RGRK a.a.O. Vor § 249 Rn. 9 und § 249 Rn. 8).

    Die diesen Entscheidungen tragenden Grundsätze sind im übrigen wegen der spezifisch urheberrechtlichen Art der Schadensberechnung nicht ohne weiteres auf andere Fälle übertragbar (vgl. BGHZ 59, 288 [BGH 10.03.1972 - I ZR 160/70] ).

  • OLG Saarbrücken, 16.10.1975 - Ss 55/75
    Auszug aus OLG Koblenz, 13.11.1975 - 1 Ss 199/75
    Unter Berücksichtigung dieser Umstände hielt das Oberlandesgericht Braunschweig eine Täuschungshandlung, die kausal für eine Irreführung gewesen wäre, für nicht gegeben, es glaubte vielmehr, hier habe eine Drohung im Sinne eines Nötigungsdeliktes vorgelegen (vgl. auch Urteil des erkennenden Senats vom 7. Mai 1975 - 1 Ss 55/75 (veröffentlicht in OLGSt zu § 240 StGB S. 23) -, wo ebenfalls kein Fall des Betruges, sondern vielmehr eine Nötigung angenommen wurde).

    Der Senat hat bereits in seinem weiter oben schon angeführtem Urteil vom 7. Mai 1975 - 1 Ss 55/75 (veröffentlicht in OLGSt zu § 240 StGB S. 23) entschieden, daß ein Ausgleich im Wege des Schadenersatzes für den bloßen Zeitaufwand des Personals bei der Ergreifung eines Ladendiebes und bei der Feststellung seiner Personalien nicht in Betracht kommt.

  • BGH, 10.05.1960 - VI ZR 35/59

    Straßenbahn-Ersatzwagen - § 249 BGB, zur Ersatzfähigkeit von Vorhaltekosten

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.11.1975 - 1 Ss 199/75
    Soweit die Gegenmeinung wie auch die Revision glaubt, sich auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen zu den sogenannten GEMA-Fällen (vgl. BGHZ 17, 376 und 59, 286) und zu den sogen. Reservewagenhaltungsfällen (vgl. BGHZ 32, 280) stützen zu können, verkennt sie deren Ausnahmecharakter (vgl. RGRK a.a.O. Vor § 249 Rn. 9 und § 249 Rn. 8).

    Soweit die Rechtsprechung in den sogenannten Reservewagenhaltungsfällen die Kosten der vorsorglichen Bereitstellung von Reservefahrzeugen im Falle einer Beschädigung von Verkehrsmitteln dem Schädiger auferlegt hat (vgl. BGHZ 32, 280), kann sie mit den Vorsorgekosten für Ladendiebstählen in Form von ausgelobten Diebstahlsprämien nicht verglichen werden.

  • AG München, 14.06.1972 - 1 C 868/72
    Auszug aus OLG Koblenz, 13.11.1975 - 1 Ss 199/75
    Ihr kommt keine Ausgleichsfunktion sondern nur eine Präventivfunktion zu (so auch OLG Braunschweig a.a.O.; AG München NJW 1972, 2038 [AG München 14.06.1972 - 1 C 868/72] ; Palandt-Heinrichs a.a.O. § 249 Anm. 3 b; Walde NJW 1972, 2294; wohl auch Krämer ZRP 1974, 62).
  • AG Nürnberg, 28.05.1974 - 42 Cs 239/74
    Auszug aus OLG Koblenz, 13.11.1975 - 1 Ss 199/75
    Lediglich dann kann eine Erstattung der anfallenden Kosten in Betracht kommen, wenn ganz bestimmte Personen ständig und ausschließlich mit der Bearbeitung von Schadensersatzansprüchen betraut sind und wenn dadurch abgrenzbare Mehrkosten entstehen, die sich eindeutig von dem allgemeinen Verwaltungsaufwand trennen lassen (vgl. BGH NJW 1961, 729 und 1969, 1109; AG Nürnberg NJW 1974, 1668 [AG Nürnberg 28.05.1974 - 42 Cs 239/74] ).
  • AG München, 24.10.1972 - 6 C 1479/72
    Auszug aus OLG Koblenz, 13.11.1975 - 1 Ss 199/75
    Daher ist die Diebstahlsprämie - entgegen der Auffassung des Amtsgerichts München in seinem Urteil vom 24. Oktober 1972 (NJW 1973, 1044 und BB 1973, 632) und von Canaris (NJW 1974, 521) - auch nicht mit der Belohnung zur Wiederbeschaffung entwendeten Eigentums zu vergleichen.
  • OLG Braunschweig, 14.07.1975 - Ss 63/75
    Auszug aus OLG Koblenz, 13.11.1975 - 1 Ss 199/75
    Der vorliegenden Rechtsansicht des Senats steht nicht das Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 14. Juli 1975 - Ss 63/75 - entgegen.
  • BGH, 09.02.1972 - IV ZR 61/71

    Kausalität der Entfernung des wartepflichtigen Versicherungsnehmers vom Unfallort

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.11.1975 - 1 Ss 199/75
    Die in Rechtsprechung und Literatur (so AG Stuttgart BB 1973, 1414; Staudinger a.a.O. § 823 Rn. 478-484; Creutzig NJW 1973, 1593 und BB 1971, 1307; Schmidt JZ 1974, 73; Klimke NJW 1974, 81 und Müller NJW 1973, 358 [BGH 31.01.1973 - IV ZR 61/71] ) außerdem vertretene Gegenmeinung vermag den Senat nicht zu überzeugen.
  • BGH, 03.02.1961 - VI ZR 178/59
    Auszug aus OLG Koblenz, 13.11.1975 - 1 Ss 199/75
    Lediglich dann kann eine Erstattung der anfallenden Kosten in Betracht kommen, wenn ganz bestimmte Personen ständig und ausschließlich mit der Bearbeitung von Schadensersatzansprüchen betraut sind und wenn dadurch abgrenzbare Mehrkosten entstehen, die sich eindeutig von dem allgemeinen Verwaltungsaufwand trennen lassen (vgl. BGH NJW 1961, 729 und 1969, 1109; AG Nürnberg NJW 1974, 1668 [AG Nürnberg 28.05.1974 - 42 Cs 239/74] ).
  • BGH, 24.06.1955 - I ZR 178/53

    GEMA-Aufschlag

  • BGH, 04.02.1964 - VI ZR 25/63

    Haftung wegen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb bei

  • BGH, 06.11.1979 - VI ZR 254/77

    Fangprämie - §§ 823 Abs. 1, 249 BGB, Bearbeitungskosten, Schutzzweck der

    Ein Teil der Rechtsprechung und des Schrifttums lehnt deshalb die Erstattungsfähigkeit der Fangprämie ab, weil der Geschädigte auch sonst Aufwendungen, die er zum Schutz seines Eigentums mache, dem Schädiger nicht in Rechnung stellen könne (vgl. OLG Koblenz NJW 1976, 63 ff. OLG Braunschweig NJW 1976, 60; AG Essen NJW 1976, 55; AG Mettmann NJW 1976, 56; Wollschläger a.a.O.; Musielak a.a.O.; Wälde a.a.O.; Kramer a.a.O.; Palandt/Heinrichs und Palandt/Thomas a.a.O.; Esser/Schmidt a.a.O.).
  • LG Koblenz, 21.07.1977 - 6 S 132/77

    Erstattungsfähigkeit von Ermittlungskosten des Arbeitgebers bei

    Der Bundesgerichtshof vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, ein Schadensersatz könne jedenfalls dann nicht verlangt werden, wenn der Geschädigte selbst oder seine Mitarbeiter ohne besondere Vergütung tätig geworden sind (so BGH, NJW 1969, 1109; BGH, NJW 1976, 1257; so auch OLG Braunschweig, NJW 1976, 61; OLG Koblenz, NJW 1976, 63; anderer Auffassung Landgericht Braunschweig, NJW 1976, 1640).
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