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   OLG Koblenz, 14.03.2000 - 1 U 364/97   

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https://dejure.org/2000,6930
OLG Koblenz, 14.03.2000 - 1 U 364/97 (https://dejure.org/2000,6930)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14.03.2000 - 1 U 364/97 (https://dejure.org/2000,6930)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14. März 2000 - 1 U 364/97 (https://dejure.org/2000,6930)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz; Haftung; Gemeinde; Kanalbauarbeiten; Bauarbeiten; Bauunternehmen; Grundstück; Schaden; Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch

  • Judicialis

    BGB § 906 Abs. 2 Satz 2; ; BGB § ... 823 Abs. 2; ; BGB § 909; ; BGB § 830; ; BGB § 840; ; BGB § 249; ; BGB § 421; ; BGB § 839 Abs. 1 S. 2; ; ZPO § 256; ; ZPO § 286 Abs. 1; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 100 Abs. 4; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 108

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung der Gemeinde für Schäden nach Kanalbauarbeiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wer ist für Setzungsschäden durch Kanalbaumaßnahmen verantwortlich? (IBR 2000, 608)

Verfahrensgang

  • LG Koblenz - 3 O 1/95
  • OLG Koblenz, 14.03.2000 - 1 U 364/97
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.07.1980 - V ZR 240/77

    Drainagewirkung auf angrenzende Grundstücke

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.03.2000 - 1 U 364/97
    Die Haftung und der Pflichtenkreis des Bauunternehmers wird im Rahmen der Haftung nach § 909 BGB recht weit gezogen (BGH, NJW 1981, 50 f., Senatsurteil vom 10. Mai 1995 - 1 U 271/94).

    Hier nun hätte die Beklagte zu 2) spätestens nach dem Wassereintritt in die Kanalgräben die eigenständige Verpflichtung gehabt, Abflußsperren, Sperrriegel einzubauen, um die ursprüngliche Grundwassersituation zu sichern, die eingetretene "Drainagewirkung" durch die von ihr errichteten Gräben zu stoppen oder aber zumindest und zeitnah die Beklagte zu 1) (Auftraggeber) auf die entstandene prekäre Lage hinzuweisen, auf Abhilfe zu dringen und sogar notfalls die Arbeiten einzustellen (vgl. zum Umfang dieser Pflichten BGH, NJW 1981, 50 f., Staudinger-Roth a.a.O., § 909 Rn. 55).

  • BGH, 20.11.1998 - V ZR 411/97

    Wesentlichkeit sprengungsbedingter Erschütterungen

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.03.2000 - 1 U 364/97
    (BGH, NJW 1999, 1029 ff.).
  • OLG Koblenz, 01.04.2011 - 1 U 379/06

    Kanalbauarbeiten führten zu massiven Gebäudeschäden - Hauseigentümer aus

    Der gleiche Schadenersatzanspruch folgt auch aus § 823 Abs. 2 i.V.m. § 909 BGB (siehe BGHZ 57, 371, 374, vgl. OLG Koblenz, OLGR 2000, 425 - 426 zu einer Haftung des Bauunternehmers aus §§ 823 Abs. 2, 906 BGB bei setzungsbedingten Schäden an einem benachbarten Hausgrundstück infolge von Kanalbauarbeiten).

    Vorliegend kommt zu Gunsten des Klägers ein in Rechtsprechung und Literatur anerkannter (vgl. MüKomm/Säcker, BGB , 5. Aufl., § 906 Rn 141) verschuldensunabhängiger nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch analog §§ 909, 906 Abs. 2 BGB in Betracht, dessen Voraussetzungen bei infolge einer durch die Kanalbauarbeiten bedingten Grundwasserabsenkung eingetretenen Schäden am Grundstück des Klägers erfüllt sind (vgl. OLGR Koblenz, OLGR 2000, 425 - 426).

    Soweit sich die gegen die Beklagten zu 1) und 2) gerichteten Ansprüche decken, haften beide als Gesamtschuldner (vgl. OLG Koblenz, OLGR 2000, 425 - 426).

  • OLG Zweibrücken, 18.12.2003 - 4 U 89/02

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch: Beweiswürdigung bei zwei in unvereinbarem

    Unter diesen Umständen besteht ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch, der sich insbesondere auch auf solche Schäden erstreckt, die, wie im hier zu entscheidenden Fall, durch den Aushub eines Kanals auf dem Nachbargrundstück zurückzuführen sind (vgl. dazu OLG Koblenz OLGR 2000, 425 m.w.N.).
  • LG Frankenthal, 24.04.2002 - 5 O 27/01
    Nach dem Ergebnis der durchgeführten Beweisaufnahme steht nämlich nicht zur Überzeugung der Kammer fest, dass die Ursache der Gebäudesetzungen und der hierauf zurückzuführenden Rissbildungen darin zu sehen sind, dass die seinerzeit von der jetzigen Beklagten für die Ortsgemeinde Ort aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages in Auftrag gegebenen Arbeiten, für welche die Beklagte analog § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB einzustehen hätte (vgl. OLG Koblenz, OLGR 2000, 425; OLG Saarbrücken, VersR 1988, 131; OLG Koblenz, Urteil vom 27. Mai 1999 - 5 U 1041/98; allgemein zu Ausgleichsansprüchen aufgrund von Kanalisationsarbeiten: BGH NJW 1988, 1202 ff) zu den Setzungen unter dem Wohngebäude des Klägers geführt haben.
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