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   OLG Koblenz, 14.05.1998 - 5 U 1494/97   

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https://dejure.org/1998,5022
OLG Koblenz, 14.05.1998 - 5 U 1494/97 (https://dejure.org/1998,5022)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14.05.1998 - 5 U 1494/97 (https://dejure.org/1998,5022)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14. Mai 1998 - 5 U 1494/97 (https://dejure.org/1998,5022)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf ausstehende Honorarleistungen; Geltendmachung eines dienstvertraglichen Vergütungsanspruchs; Umfang der Vergütungspflicht des Dienstberechtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611 Abs. 1, § 614 Abs. 1
    Vergütungsanspruch hängt davon ab, dass der Beweispflichtige die vertraglich geschuldete Leistung erbracht hat)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 471
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 17.07.1970 - 3 AZR 423/69

    Zurückhaltung der Arbeitskraft bei einer schwangeren Arbeitnehmerin -

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.05.1998 - 5 U 1494/97
    Ob die Dinge anders liegen, wenn der Dienstverpflichtete im Rahmen fester Arbeitszeiten in den Betrieb des Dienstberechtigten eingegliedert und so dessen ständiger Kontrolle unterworfen ist (vgl. dazu BAG NJW 1971, 111, 112), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • LG Münster, 22.10.2014 - 1 S 41/14

    Darlegungslast und Beweislast der Leistungserbringung für den Vergütungsanspruch

    Der Kläger hat den ihm obliegenden Nachweis (OLG Koblenz, Urteil vom 14. Mai 1998 - 5 U 1494/97 -, juris; BeckOK, BGB, § 611 Rn. 65 ff., m.w.N., BAG NZA 2012, 998, jeweils m.w.N.), dass er in den Monaten März und April 2012 die vertraglich geschuldeten Dienste verrichtet habe, nicht erbracht.

    Die Voraussetzungen des Vergütungsanspruchs hat der Dienstverpflichtete darzulegen und zu beweisen, insbesondere hat der Dienstverpflichtete aufzuzeigen und zu belegen, dass er die vertraglich geschuldete Leistung auch erbracht oder zumindest angeboten hat (OLG Koblenz, Urteil vom 14. Mai 1998 - 5 U 1494/97 -, juris, m.w.N.).

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