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   OLG Koblenz, 14.06.2007 - 6 U 529/06   

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https://dejure.org/2007,16955
OLG Koblenz, 14.06.2007 - 6 U 529/06 (https://dejure.org/2007,16955)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14.06.2007 - 6 U 529/06 (https://dejure.org/2007,16955)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14. Juni 2007 - 6 U 529/06 (https://dejure.org/2007,16955)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abschluss eines Rahmenvertrages als provisionspflichtiges Handelsvertretergeschäft; Angemessenheit einer Frist zum Abschluss eines Rahmenvertrages nach Beendigung eines Handelsvertretervertrages; Für die Berechnung eines Provisionsanspruchs bedeutsame Umstände als ...

  • Judicialis

    HGB § 87 Abs. 3 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Provisionsanspruch des Handelsvertreters für Vermittlung von Rahmenverträgen über Automobilzulieferprodukte - Bestellungen nach Beendigung des Handelsvertretervertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    HV, Serienbelieferungsvertrag, Sukzessivlieferungsvertrag, Wiederkehrschuldverhältnis, Begriff Geschäft, Umfang der Provisionsansprüche nach Beendigung des HVV, angemessene Frist, Dauer, Entstehen von Provisionsansprüchen bei Vermittlung von Geschäftsabschlüssen aufgrund ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.11.1957 - II ZR 33/56

    Provisionsanspruch des Handelsvertreters

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.06.2007 - 6 U 529/06
    Der Senat folgt dabei der herrschenden Meinung, dass Vor- und Rahmenverträge keine provisionspflichtigen Geschäfte i. S. des § 87 HGB darstellen (vgl. BGH NJW 1958, 180; Baumbach / Hopt, HGB, 32. Aufl., § 87 Rdnr. 7, 41; Küstner / Thume, Hdb. d. gesamten Außendienstrechts, Bd. 2, 7. Aufl., Rdnr. 716 zu sog. "Blankettbestellungen").

    Ob aufgrund einer ergänzenden Vertragsauslegung, wie in der zum alten Handelsvertreterrecht ergangenen Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 18.11.1957 (NJW 1958, 180) erörtert, ein Anspruch auf Vergütung auch für die Vermittlung oder Vorbereitung von Geschäfte zu bejahen ist, die nach Ablauf einer angemessenen Frist i. S. des § 87 Abs. 3 Nr. 1 HGB geschlossen wurden, ist nach den vorangegangenen Ausführungen vorerst nicht zu prüfen.

  • BGH, 21.03.2001 - VIII ZR 149/99

    Form und Umfang des Buchauszuges

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.06.2007 - 6 U 529/06
    Ein Buchauszug muss alles enthalten, was sich aus den dem Unternehmer verfügbaren schriftlichen Unterlagen im Zeitpunkt der Ausstellung des Buchauszuges über die fraglichen Geschäfte ergibt und nach der getroffenen Provisionsvereinbarung für die Berechnung der Provision von Bedeutung sein kann (BGH NJW 01, 2333, 2334; Baumbach / Hopt, HGB, 27. Aufl., § 87 c Rdnr. 15).

    Zwar kann der einen Buchauszug schuldende Unternehmer unter Umständen verpflichtet sein, sich die hierzu erforderlichen Unterlagen zu beschaffen, soweit er sie nicht unmittelbar in Besitz hat (vgl. BGH NJW 2001, 2333, 2334).

  • BGH, 23.02.1989 - I ZR 203/87

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung des Geschäftsherrn zur Erteilung einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.06.2007 - 6 U 529/06
    Nur solche Geschäfte sind nicht anzugeben, für die eindeutig keine Provision angefallen ist (BGH NJW-RR 1989, 738, 739).
  • BGH, 14.12.1998 - II ZR 330/97

    Bestimmtheit eines Zahlungsantrags; Verbindung der Schadensersatz- mit der

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.06.2007 - 6 U 529/06
    Denn da die Beklagte ihre diesbezügliche Verpflichtung ernsthaft bestreitet, ist den Umständen nach die Besorgnis gerechtfertigt, dass die Beklagte sich der rechtzeitigen Leistung entziehen wird (§ 259 ZPO; vgl. dazu BGH NJW 1999, 954, 955).
  • BGH, 22.01.2015 - VII ZR 87/14

    Handelsvertretervertrag: Grundlagen der Provisionsberechnung im Rahmen von

    cc) Auf die rechtliche Qualifizierung der Serienbestellung als Rahmen- bzw. Bezugsvertrag (vgl. BGH, Urteil vom 18. November 1957 - II ZR 33/56, NJW 1958, 180; OLG Koblenz, Urteil vom 14. Juni 2007 - 6 U 529/06, juris Rn. 26; Emde in Staub, Großkommentar HGB, 5. Aufl., 2008, § 87 Rn. 71 ff.; MünchKommHGB/von Hoyningen-Huene, 3. Aufl., § 87 Rn. 60) oder als ein dem Sukzessivlieferungsvertrag vergleichbarer Vertrag (vgl. Thume in Küstner/Thume, Handbuch des gesamten Vertriebsrechts, Band 1, 4. Aufl., Kap. V Rn. 168; Döpfer in FS Thume 2008, S. 35, 46) kommt es danach für die Entscheidung, ob dem Kläger für den in Rede stehenden Zeitraum ein Provisionsanspruch nach § 87 Abs. 1 HGB zusteht, nicht entscheidend an.
  • OLG Köln, 21.03.2014 - 19 U 104/13

    Höhe des Provisionsanspruchs eines Handelsvertreters nach Beendigung des

    Insofern verweist die Beklagte zu Recht auf Stimmen in Rechtsprechung und Literatur, die Bezugs- oder Lieferverträge, bei denen sich die Abnahmemenge nach dem Bedarf des Kunden richtet oder in denen dem Kunden ein einseitiges Bezugsrecht eingeräumt wird, ohne ihn zu verpflichten, grundsätzlich als Rahmenverträge ansehen, die keine Provisionsanwartschaft begründen (Emde in Staub, HGB, Bd. 2, 5. Aufl. 2008, § 87 Rz. 73; ebenso Münchener Kommentar zum HGB-von Hoyningen-Huene, 3. Aufl. 2010, § 87 Rz 60; Löwisch in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 2. Aufl. 2008, § 87 Rz 15; BGH, NJW 1958, 180; vorsichtig für Automobilzulieferer: OLG Koblenz, Urteil vom 14.06.2007, 6 U 529/06, juris Rz. 26).

    Die Revision wird gem. § 543 Abs. 2 ZPO im Hinblick auf die uneinheitliche Rechtsprechung und Literaturmeinung zur Einordnung von Bezugsverträgen von Automobilzulieferern als bloße Rahmenverträge (so OLG Koblenz - Urteil vom 14.06.2007 - 6 U 529/06 - ) bzw. als provisionsauslösende, durch den Abruf lediglich bedingte Umsatzgeschäfte (so Thume, a.a.O.) zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung und Fortbildung des Rechts zugelassen.

  • OLG Stuttgart, 12.03.2015 - 2 U 61/14

    Stufenklage: Ansprüche eines Handelsvertreters unter Berücksichtigung einer

    Die Frist von 2 1/2 Jahren, also solange der Mehrjahresvertrag noch lief, sei für den Anspruch aus § 87 Abs. 3 Nr. 1 HGB angemessen (vgl. OLG Koblenz, Urteile vom 26.04.2007; und vom 14.06.2007- 6 U 529/06; Baumbach/Hopt 35. Aufl. § 87 HGB Rn 43; Staub-Emde, 3. Aufl., § 87 HGB Rn 139).
  • OLG Köln, 08.09.2023 - 19 U 73/22
    Zutreffend weist die Klägerin zudem darauf hin, dass der Anspruch aus § 87c Abs. 2 HGB auch in Zweifelsfällen besteht (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 14.06.2007, 6 U 529/06, zitiert nach juris Rn. 44).
  • LG Bonn, 23.05.2013 - 12 O 48/10

    Geltendmachung eines Provisionsanspruchs (Überhangprovision) durch einen

    Die zwischen den Parteien streitige Frage, ob der Kläger aufgrund der Serienbestellungen der C AG einen Anspruch auf Überhangprovision hat (offen gelassen noch im Teil-Urteil der Kammer vom 26.05.2011) ist dahin zu entscheiden, dass auch bei Serienbelieferungsverträgen, bei welchen - wie hier - die Menge der zu liefernden Teile bei der Bestellung durch C noch nicht feststeht, ein Provisionsanspruch nach § 87 I HGB entsteht (vgl. Thume, MDR 2011, S. 703 [706]; aA OLG Koblenz, Urteil vom 14.06.2007, 6 U 529/06, juris-Rz. 26).
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