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   OLG Koblenz, 14.07.1988 - 5 U 331/88   

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https://dejure.org/1988,2607
OLG Koblenz, 14.07.1988 - 5 U 331/88 (https://dejure.org/1988,2607)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14.07.1988 - 5 U 331/88 (https://dejure.org/1988,2607)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14. Juli 1988 - 5 U 331/88 (https://dejure.org/1988,2607)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schmerzensgeld; Verletzungsfolgen; Zukünftige; Schmerzen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1989, 598
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.05.1985 - VI ZR 235/83

    Verkehrssicherungspflicht eines Bauunternehmers bei Straßenbaumaßnahmen;

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.07.1988 - 5 U 331/88
    Das Landgericht ist zu Recht davon ausgegangen, daß der Beklagte als Eigentümer und zugleich derjenige, der den Zustand des Eingangsbereich seines Hauses tatsächlich beherrschte (BGH VersR 85, 839) im Zeitpunkt des Unfallgeschehens verkehrssicherungspflichtig war.

    Diese allgemeine Verkehrssicherungspflicht (im Verkehr Rücksicht auf die Gefährdung anderer zu nehmen) folgt aus dem Grundsatz, daß jeder, der durch die Eröffnung des Verkehrs auf seinem Grundstück Gefahrenquellen schafft, alle zumutbaren Maßnahmen zu treffen hat, die zum Schutze Dritter notwendig sind (BGH VersR 63, 652; 727; 746; 64, 260; NJW 66, 1457; VersR 67, 605; NJW 68, 443; MDR 68, 395, VersR 85, 839).

  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.07.1988 - 5 U 331/88
    Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes ist von den Grundsätzen auszugehen, die der Große Senat des BGH in dem Beschluß vom 06.07.1955 (BGHZ 18, 149 ) aufgestellt hat.
  • BGH, 28.02.1963 - III ZR 207/61

    Verkehrssicherungspflicht bei plötzlicher Verengung einer belebten Straße

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.07.1988 - 5 U 331/88
    Diese allgemeine Verkehrssicherungspflicht (im Verkehr Rücksicht auf die Gefährdung anderer zu nehmen) folgt aus dem Grundsatz, daß jeder, der durch die Eröffnung des Verkehrs auf seinem Grundstück Gefahrenquellen schafft, alle zumutbaren Maßnahmen zu treffen hat, die zum Schutze Dritter notwendig sind (BGH VersR 63, 652; 727; 746; 64, 260; NJW 66, 1457; VersR 67, 605; NJW 68, 443; MDR 68, 395, VersR 85, 839).
  • BGH, 09.10.1974 - VIII ZR 215/73

    Begriff der Säumnis

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.07.1988 - 5 U 331/88
    Antragswiederholung war daher nicht erforderlich (vgl. näher BGHZ 63, 95 = NJW 74, 2322; OLG Hamm NJW 74/1097; Bischof, Zivilprozeß RN 110).
  • BGH, 04.12.1975 - III ZR 41/74

    Bemessung von Schmerzensgeld - Verletzungsfolgen

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.07.1988 - 5 U 331/88
    Nur solche Verletzungsfolgen sind nicht mitumfaßt, die bei der jetzt vorzunehmenden Bemessung noch nicht eingetreten sind oder mit deren Eintritt nicht oder nicht ernstlich zu rechnen war (BGHZ 18, 167; VersR 1963, 1049; NJW 1976, 1149).
  • BGH, 01.04.1980 - VI ZR 36/79

    Zum Regreßanspruch der Berufsgenossenschaft

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.07.1988 - 5 U 331/88
    Eine solch ausdrückliche Ausklammerung ist zulässig (BGH NJW 80, 2755 1. Sp.).
  • BGH, 09.11.1967 - III ZR 98/67

    Rechtsgrundlage für Haftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.07.1988 - 5 U 331/88
    Diese allgemeine Verkehrssicherungspflicht (im Verkehr Rücksicht auf die Gefährdung anderer zu nehmen) folgt aus dem Grundsatz, daß jeder, der durch die Eröffnung des Verkehrs auf seinem Grundstück Gefahrenquellen schafft, alle zumutbaren Maßnahmen zu treffen hat, die zum Schutze Dritter notwendig sind (BGH VersR 63, 652; 727; 746; 64, 260; NJW 66, 1457; VersR 67, 605; NJW 68, 443; MDR 68, 395, VersR 85, 839).
  • BGH, 11.06.1963 - VI ZR 189/62
    Auszug aus OLG Koblenz, 14.07.1988 - 5 U 331/88
    Nur solche Verletzungsfolgen sind nicht mitumfaßt, die bei der jetzt vorzunehmenden Bemessung noch nicht eingetreten sind oder mit deren Eintritt nicht oder nicht ernstlich zu rechnen war (BGHZ 18, 167; VersR 1963, 1049; NJW 1976, 1149).
  • OLG Köln, 20.05.1992 - 2 U 191/91

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

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  • OLG Karlsruhe, 12.09.2012 - 7 U 146/11

    Arzthaftungsprozess: Rechtskraftwirkung des Schmerzensgeldurteils;

    Das ausdrückliche Ausklammern bei der Bemessung hat regelmäßig zur Folge, dass die entsprechenden Teilschäden im Fall einer komplementär erhobenen Feststellungsklage dem Feststellungstenor zugewiesen werden (vgl. BGH, NJW 1980, 2754, 2755; OLG Hamm, NJW-RR 1997, 1048, 1049; OLG Koblenz, VersR 1989, 598 (Kurzwiedergabe), juris Tz.55; Terbille, VersR 2005, 37, 39).
  • OLG Karlsruhe, 15.12.2009 - 7 U 145/08

    Umfang der Rechtskraft eines Urteils über einen Schmerzensgeldanspruch

    Das ausdrückliche Ausklammern bei der Bemessung hat regelmäßig zur Folge, dass die entsprechenden Teilschäden im Fall einer komplementär erhobenen Feststellungsklage dem Feststellungstenor zugewiesen werden (vgl. BGH, NJW 1980, 2754, 2755; OLG Hamm, NJW-RR 1997, 1048, 1049; OLG Koblenz, VersR 1989, 598 (Kurzwiedergabe), juris Tz.55; Terbille, VersR 2005, 37, 39).
  • OLG Koblenz, 15.10.2001 - 12 U 2123/98

    Schmerzensgeld: Darlegungslast hinsichtlich einer Hepatitis-Infektion während

    Das bedeutet bei verständiger Auslegung, das nur der ab Klageerhebung eintretende materielle Schaden betroffen sein kann (denn ein vorher bereits vorhandener Schaden hätte grundsätzlich beziffert geltend gemacht werden müssen) und dass bezüglich des immateriellen Schadens auf den Zeitraum nach der letzten Berufungsverhandlung abzustellen ist; denn das beziffert geltend gemachte Schmerzensgeld deckt allen zu diesem Zeitpunkt eingetretenen und absehbaren Schaden ab (vgl. z.B. OLG Koblenz, VersR 1989, 598 ).
  • OLG Hamburg, 26.05.2000 - 14 U 146/99

    Umfang der Rechtskraft einer Entscheidung über einen Schmerzensgeldanspruch

    Handelt es sich jedoch um solche Zukunftsschäden, die in ihrem Eintritt und Ausmaß noch ungewiss sind, so kann der Geschädigte diese mit einem Risikozuschlag in sein Klagbegehren einbeziehen oder er kann zunächst nur ein Teilschmerzensgeld einklagen und sich die zukünftige Geltendmachung weiteren Schmerzengeldes vorbehalten (BGH, VersR 1961, 727; BGH, VersR 1975, 852 f., 854; OLG Koblenz, VersR 1989, 598 L; OLG Düsseldorf, VersR 1996, 984 ; v. Gerlach, Die prozessuale Behandlung von Schmerzensgeldansprüchen, VersR 2000, 525 f., 530).
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