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   OLG Koblenz, 14.07.2003 - 1 Ws 293/03   

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OLG Koblenz, 14.07.2003 - 1 Ws 293/03 (https://dejure.org/2003,10696)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14.07.2003 - 1 Ws 293/03 (https://dejure.org/2003,10696)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14. Juli 2003 - 1 Ws 293/03 (https://dejure.org/2003,10696)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbeschwerde gegen die Art und Weise der Unterbringung in einer Justizvollzugsanstallt; Eingriff in den Schutzbereich des Freiheitsgrundrechts; Behauptung menschenunwürdiger Unterbringung eines Strafgefangenen; Wegfalll der Wiederholungsgefahr nach Entlassung aus der ...

  • Judicialis

    StVollzG § 109; ; StVollzG § 112; ; StVollzG § 115 III

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit des Fortsetzungsfeststellungsantrags bei schwerwiegenden Grundrechtseingriffen in Strafvollzugssachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.07.2003 - 1 Ws 293/03
    Mit Beschluss vom 5. Dezember 2001 (2 BvR 527/99 u.a. in: www.bundesverfassungsgericht.de/cgi-bin/link.pl?entscheidungen) hat das Bundesverfassungsgericht zur Frage der nachträglichen gerichtlichen Überprüfung von Abschiebehaftanordnungen ausgeführt, es sei zwar grundsätzlich nicht zu beanstanden, "wenn die Fachgerichte bei Erledigung des Verfahrensgegenstandes einen Fortfall des Rechtsschutzinteresses annehmen", dann jedoch festgestellt:.

    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht namentlich durch den Beschluss des Zweiten Senats vom 5. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99, 1337/00 und 1777/00 - bereits entschieden (§§ 93b Satz 1, 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG).

    Der Bürger hat einen substanziellen Anspruch auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle (stRspr; vgl. BVerfGE 96, 27 ; 100, 313 ; 101, 397 ; Beschluss des Zweiten Senats vom 5. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99, 1337/00 und 1777/00 -).

    Ein berechtigtes Interesse des Bürgers an der nachträglichen Feststellung der Rechtswidrigkeit einer hoheitlichen Maßnahme, die in Grundrechte eingreift, besteht unter anderem dann, wenn die Maßnahme diskriminierend wirkt (vgl. Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99, 1337/00 und 1777/00 -).

    Auf die vom Oberlandesgericht hervorgehobene Frage, ob der Beschwerdeführer Rechtsschutz in angemessener Zeit vor Erledigung der Maßnahme erreichen konnte, kommt es dabei nicht maßgeblich an (vgl. Beschluss des Zweiten Senats vom 5. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99, 1337/00 und 1777/00 -).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.07.2003 - 1 Ws 293/03
    Hierunter fallen vornehmlich solche, die schon das Grundgesetz - wie in den Fällen der Art. 13 Abs. 2 und Art. 104 Abs. 2 und 3 - unter Richtervorbehalt gestellt hat (vgl. BVerfGE 96, 27 ).

    Nach der Funktionenteilung zwischen Fach- und Verfassungsgerichtsbarkeit obliegt es nämlich zuvörderst den Fachgerichten, die Grundrechte zu wahren und durchzusetzen (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 49, 252 ; 63, 77 ; 73, 322 ; 96, 27 ; stRspr).

    Der Bürger hat einen substanziellen Anspruch auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle (stRspr; vgl. BVerfGE 96, 27 ; 100, 313 ; 101, 397 ; Beschluss des Zweiten Senats vom 5. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99, 1337/00 und 1777/00 -).

    Statthafte Rechtsbehelfe dürfen nicht durch eine zu enge Auslegung und Anwendung prozessualer Regeln, wie der Annahme der prozessualen Überholung, leer laufen (vgl. BVerfGE 96, 27 ).

  • OLG Frankfurt, 15.08.1985 - 3 Ws 447/85

    Haftraum; Mindestanforderungen an Grundfläche; Anzahl der Gefangenen; Unzulässige

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.07.2003 - 1 Ws 293/03
    Unter Schilderung weiterer Einzelheiten und Hinweisen auf Rechtsprechung (wie OLG Frankfurt, StV 86, 27) legte er seine Auffassung dar, eine derartige Unterbringung sei "unmenschlich, erniedrigend und menschenunwürdig".

    In der fachgerichtlichen Rechtsprechung ist bereits darauf hingewiesen worden, dass der Unterbringung in kleinen Hafträumen durch die Menschenwürde der betroffenen Strafgefangenen Grenzen gesetzt sind (vgl. OLG Frankfurt, StV 1986, S. 27 f. mit Anm. Lesting).

  • BVerfG, 24.04.1986 - 2 BvR 1146/85

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.07.2003 - 1 Ws 293/03
    Das Recht auf Achtung seiner Würde kann auch dem Straftäter nicht abgesprochen werden, mag er sich in noch so schwerer und unerträglicher Weise gegen die Werteordnung der Verfassung vergangen haben (vgl. BVerfGE 72, 105 ).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.07.2003 - 1 Ws 293/03
    Dem Recht auf Achtung der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) kommt in der Verfassung ein Höchstwert zu; es ist als tragendes Konstitutionsprinzip im System der Grundrechte zu betrachten (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 87, 209 ).
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.07.2003 - 1 Ws 293/03
    Der Bürger hat einen substanziellen Anspruch auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle (stRspr; vgl. BVerfGE 96, 27 ; 100, 313 ; 101, 397 ; Beschluss des Zweiten Senats vom 5. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99, 1337/00 und 1777/00 -).
  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.07.2003 - 1 Ws 293/03
    Der Bürger hat einen substanziellen Anspruch auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle (stRspr; vgl. BVerfGE 96, 27 ; 100, 313 ; 101, 397 ; Beschluss des Zweiten Senats vom 5. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99, 1337/00 und 1777/00 -).
  • BVerfG, 20.10.1992 - 1 BvR 698/89

    Zur Auslegung des Gewaltdarstellungsverbotes nach § 131 StGB

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.07.2003 - 1 Ws 293/03
    Dem Recht auf Achtung der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) kommt in der Verfassung ein Höchstwert zu; es ist als tragendes Konstitutionsprinzip im System der Grundrechte zu betrachten (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 87, 209 ).
  • BVerfG, 26.06.1997 - 2 BvR 126/91

    Weitere Entscheidungen zur Zulässigkeit von Beschwerden gegen richterliche

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.07.2003 - 1 Ws 293/03
    Im Anschluss hieran haben die Kammern des Bundesverfassungsgerichts ein Rechtsschutzinteresse trotz so genannter prozessualer Überholung etwa bei erledigtem polizeirechtlichen Unterbindungsgewahrsam (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Juni 1997 - 2 BvR 126/91 -, EuGRZ 1997, S. 374 und Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Februar 1999 - 2 BvR 804/97 -, NJW 1999, S. 3773) und bei der vorläufigen gerichtlich angeordneten Unterbringung psychisch auffälliger Personen nach § 70h FGG (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Mai 1998 - 2 BvR 978/97 -, NJW 1998, S. 2432) angenommen.
  • BVerfG, 27.02.2002 - 2 BvR 553/01

    Effektiver Rechtsschutz für Strafgefangene

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.07.2003 - 1 Ws 293/03
    In einem Fall, in dem es wie hier um die Behauptung menschenunwürdiger Unterbringung eines Strafgefangenen in einem mit 2 Personen belegten Haftraum (8 qm Grundfläche, sanitären Einrichtungen - ein Waschbecken und ein Klosett - ohne räumliche Abtrennung) ging, hat das Bundesverfassungsgericht, gestützt auf die vorstehend zitierten Grundsätze, zum nachträglichen Feststellungsinteresse ausgeführt (Beschl. v. 13.3.02 - 2 BvR 261/01, siehe auch Beschl. v. 27.2.02 - 2 BvR 553/01; beide in: www.bundesverfassungsgericht.de/cgi-bin/link.pl?entscheidungen):.
  • BVerfG, 13.10.1971 - 2 BvR 233/71

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Haftbefehlen nach § 230 Abs. 2 StPO

  • BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 475/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verweis uf das

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

  • BVerfG, 03.02.1999 - 2 BvR 804/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Verwerfung der Beschwerde wegen sog

  • BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Beschlüsse in einer Unterbringungssache, die

  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 964/82

    Richter - Revision - Beschwerdeführer - Entscheidung - Wiederaufnahmeantrag -

  • BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvR 704/83

    Verfassungsmäßigkeit - Mündel - Willkürverbot - Absehen von weiterer mündlicher

  • BVerfG, 13.03.2002 - 2 BvR 261/01

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz durch

  • BVerwG, 23.06.1981 - 1 C 93.76

    nachträglicher Rechtsschutz gegen Abschiebehaft - Art. 104 Abs. 2 GG, § 13 Abs. 2

  • BGH, 25.06.1998 - V ZB 7/98

    Überprüfung einer Abschiebehaftanordnung nach Erledigung

  • BVerfG, 28.02.2013 - 2 BvR 612/12

    Strafvollzug (Lockerungen; Ausführung zum Sterbebett des Vaters); effektiver

    Die Rechtsbeschwerde war zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen, weil der landgerichtliche Beschluss erkennbar von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (zur Bedeutung einer solchen Abweichung für die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde vgl. OLG Celle, Beschluss vom 7. Juli 2006 - 1 Ws 288/06 -, juris) wie auch von der obergerichtlichen Rechtsprechung zum Fortbestand des Rechtsschutzinteresses (OLG Koblenz, Beschluss vom 14. Juli 2003 - 1 Ws 293/03 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. Januar 2004 - 1 Ws 27/03 -, juris) abwich (s. o., III.1.).
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