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   OLG Koblenz, 14.07.2006 - 6 W 390/06   

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https://dejure.org/2006,5954
OLG Koblenz, 14.07.2006 - 6 W 390/06 (https://dejure.org/2006,5954)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14.07.2006 - 6 W 390/06 (https://dejure.org/2006,5954)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14. Juli 2006 - 6 W 390/06 (https://dejure.org/2006,5954)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirkungen des Abschlusses eines Vertrages nach Verhandlungen in der Privatwohnung des Verbrauchers; Verbraucherschützendes Widerrufsrecht und die Bestimmungen sowie Fristen dafür, nach Abschluss eines Darlehensvertrages in einer so genannten Haustürsituation; ...

  • Judicialis

    HaustürWG § 1; ; HaustürWG § 1 Abs. 1 Nr. 1

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HWiG § 1 Abs. 1 Nr. 1
    Haustürsituation bei Abschluss eines Vertrages in der Privatwohnung eines Verbrauchers, wenn bereits vorher unter Vermittlung derselben Person mit einem anderen Unternehmer ein Vertrag gleichen Inhalts weitgehend ausgehandelt und widerufen wurde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Uneingeschränktes Widerrufsrecht eines Haustürgeschäfts bei sofortigem Vertragsschluss

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.02.2006 - XI ZR 255/04

    Zurechnung der Haustürsituation

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.07.2006 - 6 W 390/06
    Vielmehr muss sich nach der bindenden Auslegung des europäischen Rechts durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in seinem Urteil vom 25.10.2005 (WM 2005, 2086) die Bank die Haustürsituation bereits dann zurechnen lassen, wenn sie bei Abschluss des Darlehensvertrages objektiv vorgelegen hat (BGH NJW 2006, 1340).
  • BGH, 16.01.1996 - XI ZR 116/95

    Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.07.2006 - 6 W 390/06
    Es genügt, dass die Verhandlungen in der Privatwohnung einen unter mehreren Beweggründen ausmachen, sofern nur ohne sie der später geschlossene Vertrag nicht oder nicht so wie geschehen, zustande gekommen wäre (BGH NJW 1996, 926, 928; Münchener Kommentar / Ulmer, BGB, 4. Aufl., § 312 Rdnr. 29).
  • EuGH, 25.10.2005 - C-229/04

    Crailsheimer Volksbank - Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.07.2006 - 6 W 390/06
    Vielmehr muss sich nach der bindenden Auslegung des europäischen Rechts durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in seinem Urteil vom 25.10.2005 (WM 2005, 2086) die Bank die Haustürsituation bereits dann zurechnen lassen, wenn sie bei Abschluss des Darlehensvertrages objektiv vorgelegen hat (BGH NJW 2006, 1340).
  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 193/04

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.07.2006 - 6 W 390/06
    Die Rückabwicklung hat in diesem Falle vielmehr unmittelbar zwischen dem Kreditgeber und dem Partner des finanzierten Geschäfts zu erfolgen (BGH NJW 2006, 1788).
  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 395/01

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.07.2006 - 6 W 390/06
    Vielmehr enthält sie den in § 2 Abs. 1 Satz 2 HaustürWG nicht vorgesehenen Satz: "Der Widerruf gilt als nicht erfolgt, wenn der Kreditnehmer nach Empfang des Darlehens dieses nicht binnen zwei Wochen nach Erklärung des Widerrufs bzw. nach Auszahlung des Darlehns zurückzahlt." Eine derartige Widerrufsbelehrung genügt nicht den Anforderungen des § 2 HaustürWG, weil sie eine "andere" - zudem noch unrichtige - Erklärung enthält (BGH NJW 2004, 2731, 2733).
  • OLG Düsseldorf, 02.04.2004 - 16 U 92/03
    Auszug aus OLG Koblenz, 14.07.2006 - 6 W 390/06
    Das Fortwirken eines Überrumpelungseffekts wird in der Rechtsprechung allein in solchen Fälle geprüft , in denen wegen eines größeren zeitlichen Abstands die Kausalität der Haustürsituation für die Willenserklärung nicht ohne Weiteres indiziert ist und deshalb hierfür ein zusätzliches Kriterium gesucht werden muss (vgl. z. B. OLG Düsseldorf, Urt. v. 02.04.2004 - I-16 U 92/03 - jurisRspr).
  • OLG Frankfurt, 25.10.2000 - 9 U 59/00

    Haustürgeschäft: Verwirkung des Widerrufsrechts für einen Verbraucherkredit nach

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.07.2006 - 6 W 390/06
    Für eine solche Kausalität spricht bei engem zeitlichem Zusammenhang zwischen Haustürsituation und Vertragsabschluss - insbesondere, wie hier, bei Abschluss am selben Tag innerhalb der Wohnung - eine tatsächliche Vermutung (vgl. z. B. OLG Frankfurt WM 2002, 545, 547) oder auch der Beweis des ersten Anscheins (so Münchener Kommentar aaO. Rdnr. 32).
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