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   OLG Koblenz, 15.04.2003 - 1 Ss 61/03   

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https://dejure.org/2003,14882
OLG Koblenz, 15.04.2003 - 1 Ss 61/03 (https://dejure.org/2003,14882)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15.04.2003 - 1 Ss 61/03 (https://dejure.org/2003,14882)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15. April 2003 - 1 Ss 61/03 (https://dejure.org/2003,14882)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorsätzlicher Verstoß gegen die Pflicht zurÜberwachung der Einhaltung von vorgeschriebenen Lenkzeiten, Lenkzeitenunterbrechungen oder Ruhezeiten durch die beschäftigten LKW-Fahrer ; Vorsätzliche Verletzung der Pflicht zur Beaufsichtigung der vorschriftsmäßigen Verwendung ...

  • Judicialis

    OWiG § 130; ; FPersG § 8; ; FPersV § 9 Nr. 3 b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 130; FPersG § 8; FPersV § 9 Nr. 3b
    Überwachungspflicht, Aufsichtspflicht, Konkurrenzen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 26.06.1996 - 3 ObOWi 58/96

    Überwachung des Unternehmers der Einhaltung der Lenkzeiten und Ruhezeiten des

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.04.2003 - 1 Ss 61/03
    Kommt es wie vorliegend infolge einer solchen Pflichtverletzung in einem zeitlichen Zusammenhang zu mehreren Verstößen der zu überwachenden Personen, liegt gleichwohl nur eine einheitliche Zuwiderhandlung des Betroffenen vor (BayObLG VRS 92, 238, 240; Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, F 30 d FPersV, § 8 Rdnr. 11, § 9 Rdnr. 13; Göhler, OWiG, § 130 Rdnr. 16).

    Kommt es wie vorliegend infolge einer solchen Pflichtverletzung in einem zeitlichen Zusammenhang zu mehreren Verstößen der zu überwachenden Personen, liegt gleichwohl nur eine einheitliche Zuwiderhandlung des Betroffenen vor (BayObLG VRS 92, 238, 240; Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, § 8 FPersV, Rdnr. 11, § 9 Rdnr. 13; Göhler, OWiG, § 130 Rdnr. 16).

  • OLG Koblenz, 20.01.2003 - 1 Ss 283/02

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Autobahn, Zeichen 274, Vorsatz, bedingter

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.04.2003 - 1 Ss 61/03
    Die Feststellungen dazu müssen um so eingehender sein, je weiter sich die Höhe der Geldbuße der im Regelfall oder aufgrund besonderer Umstände anzunehmenden Leistungsgrenze annähert (vgl. dazu ausführlich Senatsbeschluss vom 20. Januar 2003 - 1 Ss 283/02 -).
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