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   OLG Koblenz, 15.05.2012 - 14 W 248/12   

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https://dejure.org/2012,52737
OLG Koblenz, 15.05.2012 - 14 W 248/12 (https://dejure.org/2012,52737)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15.05.2012 - 14 W 248/12 (https://dejure.org/2012,52737)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15. Mai 2012 - 14 W 248/12 (https://dejure.org/2012,52737)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91; ZPO § 104
    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Erstattung der Kosten für Privatgutachten zu Fragen des Sach- und Streitstandes

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Koblenz, 01.07.2008 - 14 W 284/08

    Geltendmachung von Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren; Erstattungsfähigkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.05.2012 - 14 W 248/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH VersR 2008, 801 ; siehe auch BGHZ 153, 235 ; VersR 2006, 1236, 1237), der sich der Senat angeschlossen hat (Senat VersR 2008, 802 ; Senat MDR 2009, 471 = OLGR Koblenz 2009, 383 = JurBüro 2009, 259 ; Senat v. 17.03.2010, 14 W 135/10; Senat v. 21.09.2010, 14 W 521/10), können die Kosten für ein vorprozessual erstattetes Privatgutachten nur ausnahmsweise als "Kosten des Rechtsstreits" im Sinne des § 91 Abs. 1 ZPO angesehen werden.

    Die Tätigkeit des Privatsachverständigen muss vielmehr in unmittelbarer Beziehung zu dem sich konkret abzeichnenden Rechtsstreit stehen (Senat MDR 2009, 471 = OLGR Koblenz 2009, 383 = JurBüro 2009, 259 ).

  • OLG Koblenz, 21.09.2010 - 14 W 521/10

    Zivilprozess - Kosten für vorprozessuales Privatgutachten erstattungsfähig?

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.05.2012 - 14 W 248/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH VersR 2008, 801 ; siehe auch BGHZ 153, 235 ; VersR 2006, 1236, 1237), der sich der Senat angeschlossen hat (Senat VersR 2008, 802 ; Senat MDR 2009, 471 = OLGR Koblenz 2009, 383 = JurBüro 2009, 259 ; Senat v. 17.03.2010, 14 W 135/10; Senat v. 21.09.2010, 14 W 521/10), können die Kosten für ein vorprozessual erstattetes Privatgutachten nur ausnahmsweise als "Kosten des Rechtsstreits" im Sinne des § 91 Abs. 1 ZPO angesehen werden.
  • OLG Koblenz, 13.02.2008 - 14 W 81/08

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines durch einen Kfz-Haftpflichtversicherer

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.05.2012 - 14 W 248/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH VersR 2008, 801 ; siehe auch BGHZ 153, 235 ; VersR 2006, 1236, 1237), der sich der Senat angeschlossen hat (Senat VersR 2008, 802 ; Senat MDR 2009, 471 = OLGR Koblenz 2009, 383 = JurBüro 2009, 259 ; Senat v. 17.03.2010, 14 W 135/10; Senat v. 21.09.2010, 14 W 521/10), können die Kosten für ein vorprozessual erstattetes Privatgutachten nur ausnahmsweise als "Kosten des Rechtsstreits" im Sinne des § 91 Abs. 1 ZPO angesehen werden.
  • BGH, 04.03.2008 - VI ZB 72/06

    Erstattung von Kosten eines Privatgutachtens im Kfz-Haftpflichtprozess

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.05.2012 - 14 W 248/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH VersR 2008, 801 ; siehe auch BGHZ 153, 235 ; VersR 2006, 1236, 1237), der sich der Senat angeschlossen hat (Senat VersR 2008, 802 ; Senat MDR 2009, 471 = OLGR Koblenz 2009, 383 = JurBüro 2009, 259 ; Senat v. 17.03.2010, 14 W 135/10; Senat v. 21.09.2010, 14 W 521/10), können die Kosten für ein vorprozessual erstattetes Privatgutachten nur ausnahmsweise als "Kosten des Rechtsstreits" im Sinne des § 91 Abs. 1 ZPO angesehen werden.
  • BGH, 23.05.2006 - VI ZB 7/05

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual beauftragten Sachverständigen

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.05.2012 - 14 W 248/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH VersR 2008, 801 ; siehe auch BGHZ 153, 235 ; VersR 2006, 1236, 1237), der sich der Senat angeschlossen hat (Senat VersR 2008, 802 ; Senat MDR 2009, 471 = OLGR Koblenz 2009, 383 = JurBüro 2009, 259 ; Senat v. 17.03.2010, 14 W 135/10; Senat v. 21.09.2010, 14 W 521/10), können die Kosten für ein vorprozessual erstattetes Privatgutachten nur ausnahmsweise als "Kosten des Rechtsstreits" im Sinne des § 91 Abs. 1 ZPO angesehen werden.
  • BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02

    Kosten des Privatgutachters

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.05.2012 - 14 W 248/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH VersR 2008, 801 ; siehe auch BGHZ 153, 235 ; VersR 2006, 1236, 1237), der sich der Senat angeschlossen hat (Senat VersR 2008, 802 ; Senat MDR 2009, 471 = OLGR Koblenz 2009, 383 = JurBüro 2009, 259 ; Senat v. 17.03.2010, 14 W 135/10; Senat v. 21.09.2010, 14 W 521/10), können die Kosten für ein vorprozessual erstattetes Privatgutachten nur ausnahmsweise als "Kosten des Rechtsstreits" im Sinne des § 91 Abs. 1 ZPO angesehen werden.
  • OLG Koblenz, 07.09.2015 - 14 W 570/15

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachters im Rahmen einer

    Die Partei hat grundsätzlich ihre Einstandspflicht und ihre Ersatzberechtigung in eigener Verantwortung zu prüfen und den dadurch entstehenden Aufwand selbst zu tragen (Senat v. 15.05.2012, 14 W 248/12 = AGS 2013, 360).
  • OLG Koblenz, 21.06.2012 - 14 W 331/12

    Erstattungsfähigkeit der Kosten ein es Privatgutachters im Werklohnprozess

    Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass die Sammlung und Ordnung des Tatsachenstoffs Aufgabe des Bevollmächtigten ist, die mit den Gebühren nach dem RVG abgegolten werden und die nicht dadurch zu Lasten des Prozessgegners ausgeweitet werden können, dass der Anwalt die Ermittlung des von ihm zu eruierenden Tatsachenstoffes gegen Vergütung Dritten überlässt (Senat Beschluss v. 3.2.2012, 14 W 72/12; Beschluss v. 15.05.2012, 14 W 248/12; ).
  • LG Stuttgart, 25.10.2018 - 19 T 337/18
    Jede Partei hat grundsätzlich ihre Einstandspflicht und ihre Ersatzberechtigung in eigener Verantwortung zu prüfen und den dadurch entstehenden Aufwand selbst zu tragen (vgl. OLG Koblenz JurBüro 2013, 205; Saarländisches OLG RuS 2012, 625 m.w.N.).
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