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   OLG Koblenz, 15.07.2015 - 14 W 446/15   

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https://dejure.org/2015,21356
OLG Koblenz, 15.07.2015 - 14 W 446/15 (https://dejure.org/2015,21356)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15.07.2015 - 14 W 446/15 (https://dejure.org/2015,21356)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15. Juli 2015 - 14 W 446/15 (https://dejure.org/2015,21356)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung des Erfüllungseinwandes im vereinfachten Verfahren nach § 104 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung des Erfüllungseinwandes im vereinfachten Verfahren nach § 104 ZPO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erfüllungseinwand im Kostenfestsetzungsverfahren?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 1264
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.11.2006 - IV ZB 18/06

    Prüfung materiell-rechtlicher Einwendungen im Kostenfestsetzungsverfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.07.2015 - 14 W 446/15
    Die Klärung von zwischen den Parteien streitigen Tatsachen und von komplizierteren Rechtsfragen ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen und mangels der dafür notwendigen verfahrensrechtlichen Instrumente auch nicht sinnvoll möglich (BGH NJW-Spezial 2014, 412; BGH NJW-RR 2010, 718; BGH FamRZ 2006, 854 ; BGH NJW-RR 2007, 422 ).

    Materiell-rechtliche Einwendungen gegen den Kostenerstattungsanspruch sind daher grundsätzlich nicht zu berücksichtigen; vielmehr sind diese vorrangig mit der Vollstreckungsgegenklage geltend zu machen (BGH NJW-Spezial 2014, 412; BGH NJW-RR 2007, 422 ).

    Solche Einwendungen können deshalb ausnahmsweise auch im Kostenfestsetzungsverfahren erhoben und beschieden werden (BGH NJW-Spezial 2014, 412 BGH NJW-RR 2010, 718; BGH FamRZ 2006, 854 BGH NJW-RR 2007, 422 ).

  • BGH, 14.05.2014 - XII ZB 548/11

    Kostenfestsetzungsverfahren: Materiell-rechtliche Einwendungen gegen den

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.07.2015 - 14 W 446/15
    Die Klärung von zwischen den Parteien streitigen Tatsachen und von komplizierteren Rechtsfragen ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen und mangels der dafür notwendigen verfahrensrechtlichen Instrumente auch nicht sinnvoll möglich (BGH NJW-Spezial 2014, 412; BGH NJW-RR 2010, 718; BGH FamRZ 2006, 854 ; BGH NJW-RR 2007, 422 ).

    Materiell-rechtliche Einwendungen gegen den Kostenerstattungsanspruch sind daher grundsätzlich nicht zu berücksichtigen; vielmehr sind diese vorrangig mit der Vollstreckungsgegenklage geltend zu machen (BGH NJW-Spezial 2014, 412; BGH NJW-RR 2007, 422 ).

    Solche Einwendungen können deshalb ausnahmsweise auch im Kostenfestsetzungsverfahren erhoben und beschieden werden (BGH NJW-Spezial 2014, 412 BGH NJW-RR 2010, 718; BGH FamRZ 2006, 854 BGH NJW-RR 2007, 422 ).

  • BGH, 23.03.2006 - V ZB 189/05

    Verjährung des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.07.2015 - 14 W 446/15
    Die Klärung von zwischen den Parteien streitigen Tatsachen und von komplizierteren Rechtsfragen ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen und mangels der dafür notwendigen verfahrensrechtlichen Instrumente auch nicht sinnvoll möglich (BGH NJW-Spezial 2014, 412; BGH NJW-RR 2010, 718; BGH FamRZ 2006, 854 ; BGH NJW-RR 2007, 422 ).

    Solche Einwendungen können deshalb ausnahmsweise auch im Kostenfestsetzungsverfahren erhoben und beschieden werden (BGH NJW-Spezial 2014, 412 BGH NJW-RR 2010, 718; BGH FamRZ 2006, 854 BGH NJW-RR 2007, 422 ).

  • BGH, 09.12.2009 - XII ZB 79/06

    Voraussetzungen der Anrechnung eines unstreitig geleisteten

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.07.2015 - 14 W 446/15
    Die Klärung von zwischen den Parteien streitigen Tatsachen und von komplizierteren Rechtsfragen ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen und mangels der dafür notwendigen verfahrensrechtlichen Instrumente auch nicht sinnvoll möglich (BGH NJW-Spezial 2014, 412; BGH NJW-RR 2010, 718; BGH FamRZ 2006, 854 ; BGH NJW-RR 2007, 422 ).

    Solche Einwendungen können deshalb ausnahmsweise auch im Kostenfestsetzungsverfahren erhoben und beschieden werden (BGH NJW-Spezial 2014, 412 BGH NJW-RR 2010, 718; BGH FamRZ 2006, 854 BGH NJW-RR 2007, 422 ).

  • KG, 20.01.2020 - 19 W 158/19

    Beachtlichkeit des Erfüllungseinwands im Kostenfestsetzungsverfahren

    Der Antragsteller hat diese Zahlungen nicht bestritten und damit zumindest gemäß § 138 Abs. 3 ZPO unstreitig gestellt; § 138 Abs. 1 bis 3 ZPO sind auch im Kostenfestsetzungsverfahren - zumindest entsprechend - anwendbar (OLG Koblenz v. 15.7.2015, 14 W 446/15 Rn. 3 f.; KG v. 4.7.1975, 1 W 498/75; MüKo-Schulz, ZPO 5. A., § 104 Rn. 36; BeckOK-Jaspersen, ZPO Stand 1.9.2019, § 104 Rn. 29; Zöller-Herget, ZPO 33.A., § 104 ZPO, Rn. 21.56).
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