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   OLG Koblenz, 15.12.2011 - 5 U 660/11   

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OLG Koblenz, 15.12.2011 - 5 U 660/11 (https://dejure.org/2011,59931)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15.12.2011 - 5 U 660/11 (https://dejure.org/2011,59931)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15. Dezember 2011 - 5 U 660/11 (https://dejure.org/2011,59931)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Überwachung des postoperativen Verlaufs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Überwachung des postoperativen Verlaufs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 04.10.1994 - VI ZR 205/93

    Haftung des Arztes wegen Nichterhebung von Befunden; Begriff des groben

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.12.2011 - 5 U 660/11
    Ein grober ärztlicher Behandlungsfehler ist anzunehmen, wenn die Art der Behandlung aus objektiver ärztlicher Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil ein solcher Fehler dem Arzt aus dieser Sicht schlechterdings nicht unterlaufen darf, mithin das ärztliche Verhalten eindeutig gegen gesicherte und bewährte medizinische Erkenntnisse und Erfahrungen verstieß (BGH VersR 1995, 46 ; Frahm/Nixdorf/Walter, Arzthaftungsrecht, 4. Aufl. 2009, Rn. 132 m.w.N.).
  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 402/94

    Umfang der Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten bei nicht

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.12.2011 - 5 U 660/11
    Allerdings kann auch eine nicht grob fehlerhafte Unterlassung der Befunderhebung zu einer Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität des Behandlungsfehlers für den eingetretenen Gesundheitsschaden führen, wenn sich bei der gebotenen Abklärung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein reaktionspflichtiges positives Ergebnis gezeigt hätte und sich die Verkennung dieses Befundes als fundamental oder die Nichtreaktion hierauf als grob fehlerhaft darstellen würde und diese Fehler generell geeignet sind, den tatsächlich eingetretenen Gesundheitsschaden herbeizuführen (BGH NJW 2011, 2508 m.w.N.;BGHZ 132, 47, 51 f.; BGHZ 159, 48, 56; BGH VersR 1999, 60, 61; BGH VersR 2004, 790, 792).Es ist nicht erforderlich, dass der grobe Behandlungsfehler die einzige Ursache des Schadens ist.
  • BGH, 13.01.1998 - VI ZR 242/96

    Annahme eines groben Behandlungsfehlers bei der Befunderhebung

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.12.2011 - 5 U 660/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erfolgt bei der Unterlassung der gebotenen Befunderhebung eine Beweislastumkehr hinsichtlich der haftungsbegründenden Kausalität, wenn bereits die Unterlassung einer aus medizinischer Sicht gebotenen Befunderhebung einen groben ärztlichen Fehler darstellt (BGH v. 13.09.2011, VI ZR 144/10; BGHZ 138, 1, 5 f.; BGH VersR 2010, 115 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 06.10.1998 - VI ZR 239/97

    Rechtsfolgen des Verstoßes eines Arztes gegen die Pflicht zur Erhebung eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.12.2011 - 5 U 660/11
    Allerdings kann auch eine nicht grob fehlerhafte Unterlassung der Befunderhebung zu einer Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität des Behandlungsfehlers für den eingetretenen Gesundheitsschaden führen, wenn sich bei der gebotenen Abklärung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein reaktionspflichtiges positives Ergebnis gezeigt hätte und sich die Verkennung dieses Befundes als fundamental oder die Nichtreaktion hierauf als grob fehlerhaft darstellen würde und diese Fehler generell geeignet sind, den tatsächlich eingetretenen Gesundheitsschaden herbeizuführen (BGH NJW 2011, 2508 m.w.N.;BGHZ 132, 47, 51 f.; BGHZ 159, 48, 56; BGH VersR 1999, 60, 61; BGH VersR 2004, 790, 792).Es ist nicht erforderlich, dass der grobe Behandlungsfehler die einzige Ursache des Schadens ist.
  • BGH, 27.06.2000 - VI ZR 201/99

    Mitursächlichkeit eines ärztlichen Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.12.2011 - 5 U 660/11
    Eine Umkehr der Beweislast ist nur dann ausgeschlossen, wenn jeglicher haftungsbegründende Ursachenzusammenhang äußerst unwahrscheinlich ist (BGH VersR 2000, 1282 ; BGH VersR 2005, 942 mwN).
  • BGH, 23.03.2004 - VI ZR 428/02

    Umkehr der Beweislast bei Unterlassung medizinisch gebotener Befunderhebung im

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.12.2011 - 5 U 660/11
    Allerdings kann auch eine nicht grob fehlerhafte Unterlassung der Befunderhebung zu einer Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität des Behandlungsfehlers für den eingetretenen Gesundheitsschaden führen, wenn sich bei der gebotenen Abklärung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein reaktionspflichtiges positives Ergebnis gezeigt hätte und sich die Verkennung dieses Befundes als fundamental oder die Nichtreaktion hierauf als grob fehlerhaft darstellen würde und diese Fehler generell geeignet sind, den tatsächlich eingetretenen Gesundheitsschaden herbeizuführen (BGH NJW 2011, 2508 m.w.N.;BGHZ 132, 47, 51 f.; BGHZ 159, 48, 56; BGH VersR 1999, 60, 61; BGH VersR 2004, 790, 792).Es ist nicht erforderlich, dass der grobe Behandlungsfehler die einzige Ursache des Schadens ist.
  • BGH, 27.04.2004 - VI ZR 34/03

    Begriff und Rechtsfolgen eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.12.2011 - 5 U 660/11
    Allerdings kann auch eine nicht grob fehlerhafte Unterlassung der Befunderhebung zu einer Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität des Behandlungsfehlers für den eingetretenen Gesundheitsschaden führen, wenn sich bei der gebotenen Abklärung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein reaktionspflichtiges positives Ergebnis gezeigt hätte und sich die Verkennung dieses Befundes als fundamental oder die Nichtreaktion hierauf als grob fehlerhaft darstellen würde und diese Fehler generell geeignet sind, den tatsächlich eingetretenen Gesundheitsschaden herbeizuführen (BGH NJW 2011, 2508 m.w.N.;BGHZ 132, 47, 51 f.; BGHZ 159, 48, 56; BGH VersR 1999, 60, 61; BGH VersR 2004, 790, 792).Es ist nicht erforderlich, dass der grobe Behandlungsfehler die einzige Ursache des Schadens ist.
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 230/03

    Anhörung des erstinstanzlich beauftragten Sachverständigen in der

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.12.2011 - 5 U 660/11
    Literaturhinweise fehlen und die dem Gutachten zugrundeliegenden juristischen Vorstellungen insbesondere zum Kausalitätsbegriff und Beweismaß fehlen (vgl. hierzu BGH NJW 2004, 2828 ; OLG Hamm NZV 1994, 189 ; OLG Brandenburg v. 8.3.2007, 12 U 48/06; Egon Schneider, Beweis und Beweiswürdigung, 5. Aufl. 1994, Rz. 1441).
  • BGH, 05.04.2005 - VI ZR 216/03

    Darlegungs- und Beweislast des Schadenseintritt bei rechtmäßigem

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.12.2011 - 5 U 660/11
    Eine Umkehr der Beweislast ist nur dann ausgeschlossen, wenn jeglicher haftungsbegründende Ursachenzusammenhang äußerst unwahrscheinlich ist (BGH VersR 2000, 1282 ; BGH VersR 2005, 942 mwN).
  • BGH, 29.09.2009 - VI ZR 251/08

    Voraussetzung für die Annahme eines groben Behandlungsfehlers mit der Folge der

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.12.2011 - 5 U 660/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erfolgt bei der Unterlassung der gebotenen Befunderhebung eine Beweislastumkehr hinsichtlich der haftungsbegründenden Kausalität, wenn bereits die Unterlassung einer aus medizinischer Sicht gebotenen Befunderhebung einen groben ärztlichen Fehler darstellt (BGH v. 13.09.2011, VI ZR 144/10; BGHZ 138, 1, 5 f.; BGH VersR 2010, 115 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 07.06.2011 - VI ZR 87/10

    Arzthaftungsprozess: Beweislastumkehr bei einem einfachen Befunderhebungsfehler

  • BGH, 13.09.2011 - VI ZR 144/10

    Arzthaftungsprozess: Beweislastumkehr hinsichtlich der Kausalität bei einem

  • OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 12 U 48/06

    Anforderungen an die Berufungsbegründung für die Zulässigkeit der Berufung

  • OLG Koblenz, 09.04.2010 - 5 U 154/10

    Persönliche Haftung von Sanitätsoffizieren der Bundeswehr bei Behandlung von

  • OLG München, 12.08.2011 - 10 U 3369/10

    Haftung bei Verkehrsunfall: Richterliche Beweiswürdigung bei der Frage der

  • OLG Hamm, 09.09.1993 - 6 U 58/59

    Beweiserleichterungen bei Feststellung der haftungsausfüllenden Kausalität

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