Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 16.04.2012 - 2 Ss 30/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,26680
OLG Koblenz, 16.04.2012 - 2 Ss 30/12 (https://dejure.org/2012,26680)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16.04.2012 - 2 Ss 30/12 (https://dejure.org/2012,26680)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16. April 2012 - 2 Ss 30/12 (https://dejure.org/2012,26680)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,26680) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Sexueller Missbrauch, Widerstandsunfäiger, Feststellungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger; Feststellung der Widerstandsunfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 179
    Sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger; Feststellung der Widerstandsunfähigkeit

Kurzfassungen/Presse

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 17.06.2008 - 3 StR 198/08

    Sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person (Irrtum über das Vorliegen

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.04.2012 - 2 Ss 30/12
    Sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person nach § 179 StGB liegt nur dann vor, wenn der Täter eine der in § 179 StGB genannten Tathandlungen unter Ausnutzung der Widerstandsunfähigkeit des Opfers begeht, d.h. er muss diese benutzen, um zu der sexuellen Handlung zu gelangen (BGH Beschluss 3 StR 198/08 v. 17.06.2008, NStZ 2009, 90 ; Fischer, StGB , 59. Aufl., § 179 Rdnr. 16).

    Hinzu kommt, dass es an einem Ausnutzen der Widerstandsunfähigkeit fehlt, wenn die Betroffene in Fällen der durch Alkohol-, Drogen-, oder Medikamenteneinnahme bedingten Widerstandsunfähigkeit vor Erlangung dieses Zustandes eingewilligt hat (Fischer, a.a.O.; § 179 Rdnr. 17; BGH Beschluss 3 StR 198/08 v. 17.06.2008).

  • BGH, 01.10.2008 - 2 StR 385/08

    Sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person (Körperkontakt;

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.04.2012 - 2 Ss 30/12
    Die Feststellung der Widerstandsunfähigkeit ist eine normative Entscheidung (BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 2 StR 385/08, NStZ-RR 2009, 14, 15; Fischer, StGB , 59. Aufl., § 179 Rdnr. 4b); sie erfordert die Überzeugung des Tatrichters, dass das Opfer zum Widerstand gänzlich unfähig war (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2008 - 3 StR 88/08, NStZ 2009, 324, 325).

    Sollte der neue Tatrichter erneut zur Annahme von Widerstandsunfähigkeit der Geschädigten und zu einem Fall des § 179 Abs. 5 Nr. 1 StGB gelangen, wäre diese Qualifikation im Schuldspruch, entsprechend der Rechtsprechung zu § 177 StGB , als schwerer sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person zu kennzeichnen (BGH Beschluss 2 StR 385/08 v. 01.10.2008 zu § 179 StGB a.F.).

  • BGH, 28.10.2008 - 3 StR 88/08

    Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen; sexueller Missbrauch eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.04.2012 - 2 Ss 30/12
    Opfer einer Tat nach § 179 StGB kann nur sein, wer aufgrund einzelner, im Tatbestand des Absatzes 1 näher beschriebener Gegebenheiten unfähig ist, einen ausreichenden Widerstandswillen gegen das sexuelle Ansinnen des Täters zu bilden, zu äußern oder durchzusetzen (BGH, Urteil vom 15. März 1989 - 2 StR 662/88, BGHSt 36, 145, 147; Beschluss vom 28. Oktober 2008 - 3 StR 88/08, NStZ 2009, 324, 325).

    Die Feststellung der Widerstandsunfähigkeit ist eine normative Entscheidung (BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 2 StR 385/08, NStZ-RR 2009, 14, 15; Fischer, StGB , 59. Aufl., § 179 Rdnr. 4b); sie erfordert die Überzeugung des Tatrichters, dass das Opfer zum Widerstand gänzlich unfähig war (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2008 - 3 StR 88/08, NStZ 2009, 324, 325).

  • BGH, 10.03.1983 - 4 StR 375/82

    Ludwig Poullain

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.04.2012 - 2 Ss 30/12
    Dies ist wie ein den Vorsatz ausschließender Irrtum über Tatumstände nach § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB zu bewerten (vgl. BGHSt 31, 264, 286/287 m.w.N.).
  • BGH, 15.03.1989 - 2 StR 662/88

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Vergewaltigung - Anforderungen an eine

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.04.2012 - 2 Ss 30/12
    Opfer einer Tat nach § 179 StGB kann nur sein, wer aufgrund einzelner, im Tatbestand des Absatzes 1 näher beschriebener Gegebenheiten unfähig ist, einen ausreichenden Widerstandswillen gegen das sexuelle Ansinnen des Täters zu bilden, zu äußern oder durchzusetzen (BGH, Urteil vom 15. März 1989 - 2 StR 662/88, BGHSt 36, 145, 147; Beschluss vom 28. Oktober 2008 - 3 StR 88/08, NStZ 2009, 324, 325).
  • BGH, 10.02.1993 - 3 StR 443/92

    Voraussetzungen für das Vorliegen des Tatbestandes der Vergewaltigung - Vorliegen

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.04.2012 - 2 Ss 30/12
    Subjektiv muss der Täter mit zumindest bedingtem Vorsatz handeln und dabei den Zustand des Opfers, die daraus resultierende Widerstandsunfähigkeit und die tatsächlichen Voraussetzungen der Ausnutzung erfassen (BGH 3 StR 443/92; 5 StR 173/98).
  • BGH, 15.09.1998 - 5 StR 173/98

    Rechtsfehler bei Beweiswürdigung - Aneinanderreihung erhobener Beweise -

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.04.2012 - 2 Ss 30/12
    Subjektiv muss der Täter mit zumindest bedingtem Vorsatz handeln und dabei den Zustand des Opfers, die daraus resultierende Widerstandsunfähigkeit und die tatsächlichen Voraussetzungen der Ausnutzung erfassen (BGH 3 StR 443/92; 5 StR 173/98).
  • BGH, 22.10.2002 - 4 StR 345/02

    Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage (Gesamtwürdigung; besondere

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.04.2012 - 2 Ss 30/12
    Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, dass der Tatrichter alle Umstände, welche die Entscheidung zu beeinflussen geeignet sind, in seine Überlegungen mit einbezogen und in einer Gesamtschau gewürdigt hat (vgl. BGH, Beschluss 4 StR 345/02 vom 22A 0.2002 m.w.N.; OLG Koblenz, Beschlüsse 2 Ss 150/10 vom 27.8.2010 und 2 Ss 164/11 vom 12.10.2011).
  • BGH, 26.02.2003 - 5 StR 39/03

    Beweiswürdigung (besondere Darlegungsanforderungen bei Aussage gegen Aussage;

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.04.2012 - 2 Ss 30/12
    Die Konstanzanalyse bildet ein wesentliches methodisches Element der Aussageanalyse (vgl. BGH, a.a.O. und Beschluss 5 StR 39/03 vom 26. Februar 2003; OLG Koblenz, Beschluss 1 Ss 319/04 vom 8.12.2004).
  • OLG Braunschweig, 19.10.2011 - Ss 140/11

    Terminsverlegung; Verhinderung des Verteidigers; rechtliches Gehör;

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.04.2012 - 2 Ss 30/12
    Wird ein Zeuge mehrfach vernommen, ist ein Aussagevergleich im Hinblick auf Übereinstimmungen, mögliche Widersprüche, etwaige Ergänzungen und Auslassungen vorzunehmen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss 2 Ss 140/11 vom 1.2.2012 m.w.N.) und dieser in eine-41r das Revisionsgericht nachprüfbaren Weise in den Urteilsgründen darzulegen.
  • OLG Koblenz, 08.12.2004 - 1 Ss 319/04

    Mängel tatrichterlicher Beweiswürdigung im Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht