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   OLG Koblenz, 16.07.2010 - 1 Ws 189/10   

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https://dejure.org/2010,9452
OLG Koblenz, 16.07.2010 - 1 Ws 189/10 (https://dejure.org/2010,9452)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16.07.2010 - 1 Ws 189/10 (https://dejure.org/2010,9452)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16. Juli 2010 - 1 Ws 189/10 (https://dejure.org/2010,9452)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 66 Abs 4 GKG, Nr 9005 GKVerz, Nr 9015 GKVerz, § 464a Abs 1 StPO, § 465 Abs 2 StPO
    Kosten des Ermittlungsverfahrens: Prüfungskompetenz des Erinnerungsgerichts und des Gerichts der weiteren Beschwerde hinsichtlich der in Ansatz gebrachten Auslagen der Ermittlungsbehörde im Falle der Entschädigung einer als Sachverständige herangezogenen Arzthelferin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfungsumfang im weiteren Beschwerdeverfahren nach § 66 Abs. 4 GKG; Entscheidung über Einwendungen gegen den Kostenansatz; Entschädigung einer von der Staatsanwaltschaft herangezogenen Arzthelferin in einem Strafverfahren wegen Abrechnungsbetruges eines Arztes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfungsumfang im weiteren Beschwerdeverfahren nach § 66 Abs. 4 GKG; Entscheidung über Einwendungen gegen den Kostenansatz; Entschädigung einer von der Staatsanwaltschaft herangezogenen Arzthelferin in einem Strafverfahren wegen Abrechnungsbetruges eines Arztes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 359
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (11)

  • KG, 23.12.2008 - 1 Ws 1/07

    Strafverfahren: Abrechnung von Sachverständigenkosten für Wirtschaftsreferenten

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.07.2010 - 1 Ws 189/10
    Voraussetzung für die Berücksichtigung im Kostenansatz ist dabei jeweils, dass die angesetzten Beträge nach den Bestimmungen des JVEG bzw. des ZSEG demGrunde und der Höhe nach berechtigt sind (Senat, NStZ-RR 1998, 127; OLG Koblenz, 2. Strafsenat, Beschluss vom 21.01.2010 - 2 Ws 21/10 -, juris; KG NStZ-RR 2009, 190 ff.).

    Er ist dann Sachverständiger und nicht lediglich Ermittlungsgehilfe, wenn ihm persönlich und losgelöst von der eigentlichen Ermittlungstätigkeit der Auftrag erteilt wird, eigenverantwortlich und frei von jeder Beeinflussung ein Gutachten zu einem bestimmten Beweisthema, etwa zur Frage der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung, zu erstatten (BGH NStZ 1984, 215; BGHSt 28, 381 ; Senat a.a.O.; KG NStZ-RR 2009, 190).

    Eine nachträgliche Korrektur im Kostenansatzverfahren ist ausgeschlossen (KG NStZ-RR 2009, 190).

  • BVerfG, 28.01.1970 - 2 BvR 319/62

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Überprüfbarkeit des Kostenansatzes in

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.07.2010 - 1 Ws 189/10
    Bemerkungen: Zu 2. und 3.: vgl. BVerfGE 28, 10 ff. = NJW 1970, 853 f. Zu 4.: Anschluss an 2. Strafsenat, Beschluss vom 21.01.2010 - 2 Ws 21/10 -].

    Damit ist verfassungsrechtlich gewährleistet, dass der Verurteilte die Rechtmäßigkeit des Kostenanspruchs in vollem Umfang gerichtlich überprüfen lassen kann (BVerfGE 28, 10 ff. = NJW 1970, 853 m.w.N.).

  • OLG Koblenz, 21.01.2010 - 2 Ws 21/10

    Berücksichtigung von im Ermittlungsverfahren veranlassten Gutachterkosten;

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.07.2010 - 1 Ws 189/10
    Bemerkungen: Zu 2. und 3.: vgl. BVerfGE 28, 10 ff. = NJW 1970, 853 f. Zu 4.: Anschluss an 2. Strafsenat, Beschluss vom 21.01.2010 - 2 Ws 21/10 -].

    Voraussetzung für die Berücksichtigung im Kostenansatz ist dabei jeweils, dass die angesetzten Beträge nach den Bestimmungen des JVEG bzw. des ZSEG demGrunde und der Höhe nach berechtigt sind (Senat, NStZ-RR 1998, 127; OLG Koblenz, 2. Strafsenat, Beschluss vom 21.01.2010 - 2 Ws 21/10 -, juris; KG NStZ-RR 2009, 190 ff.).

  • OLG Koblenz, 04.12.1997 - 1 Ws 719/97
    Auszug aus OLG Koblenz, 16.07.2010 - 1 Ws 189/10
    Voraussetzung für die Berücksichtigung im Kostenansatz ist dabei jeweils, dass die angesetzten Beträge nach den Bestimmungen des JVEG bzw. des ZSEG demGrunde und der Höhe nach berechtigt sind (Senat, NStZ-RR 1998, 127; OLG Koblenz, 2. Strafsenat, Beschluss vom 21.01.2010 - 2 Ws 21/10 -, juris; KG NStZ-RR 2009, 190 ff.).

    Maßgebend für den Auslagentatbestand der Nr. 9005 KV GKG ist demnach, ob der Sachverständige als bloßer Ermittlungsgehilfe der Staatsanwaltschaft oder unabhängig und eigenverantwortlich tätig wurde, ob er mithin tatsächlich im Einzelfall als Sachverständiger eingesetzt war (Senat NStZ-RR 1998, 127).

  • BGH, 20.12.1983 - 5 StR 763/82

    Wirtschaftsreferent - Beauftragter - Gutachten - Unterbrechung der Verjährung -

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.07.2010 - 1 Ws 189/10
    Er ist dann Sachverständiger und nicht lediglich Ermittlungsgehilfe, wenn ihm persönlich und losgelöst von der eigentlichen Ermittlungstätigkeit der Auftrag erteilt wird, eigenverantwortlich und frei von jeder Beeinflussung ein Gutachten zu einem bestimmten Beweisthema, etwa zur Frage der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung, zu erstatten (BGH NStZ 1984, 215; BGHSt 28, 381 ; Senat a.a.O.; KG NStZ-RR 2009, 190).
  • BGH, 10.04.1979 - 4 StR 127/79

    Verjährung eines fortgesetzten Betruges - Verjährungsunterbrechung durch

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.07.2010 - 1 Ws 189/10
    Er ist dann Sachverständiger und nicht lediglich Ermittlungsgehilfe, wenn ihm persönlich und losgelöst von der eigentlichen Ermittlungstätigkeit der Auftrag erteilt wird, eigenverantwortlich und frei von jeder Beeinflussung ein Gutachten zu einem bestimmten Beweisthema, etwa zur Frage der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung, zu erstatten (BGH NStZ 1984, 215; BGHSt 28, 381 ; Senat a.a.O.; KG NStZ-RR 2009, 190).
  • OLG Köln, 23.01.2006 - 2 W 4/06

    Verfassungswidrige Zulassung weiterer Beschwerde durch Einzelrichter statt

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.07.2010 - 1 Ws 189/10
    Das Verfahren ist deshalb an die Beschwerdekammer zurückzuverweisen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 23.01.2006 - 2 W 4/06 -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 31.05.2001 - 10 WF 10/01

    Versagung der Entschädigungsansprüche des Sachverständigen

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.07.2010 - 1 Ws 189/10
    Anderes gilt nur dann, wenn dem Sachverständigen wegen Vorsatzes oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens ein Entschädigungsanspruch zu versagen wäre (OLG Naumburg, Beschluss vom 18.07.2007 - 10 W 15/07 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.05.2001 - 10 WF 10/01 -, juris m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 08.10.2003 - 1 Ws 353/03

    Unterbrechung der Strafverfolgungsverjährung durch Beauftragung eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.07.2010 - 1 Ws 189/10
    Die Sichtung und Erhebung vorhandenen Datenmaterials gehört nur zur Tätigkeit eines Sachverständigen und ist für diese Tätigkeit nur dann typisch, wenn es zu ihrer Durchführung entscheidend auf seine Sachkunde ankommt, d.h. die Sichtung der Geschäftsunterlagen ohne seine besondere Sachkunde nicht oder nur unter besonders erschwerten Umständen (Sichtbarmachen von Daten auf Grund besonderer, nicht jedermann zur Verfügung stehender technischer Möglichkeiten und Kenntnisse) möglich wäre oder die Datenerhebung zur Klärung bestimmter sachverständig zu beurteilender Zusammenhänge erforderlich ist und zur Vorbereitung einer schließlich zu erstellenden gutachterlichen Äußerung ausgeführt wird (vgl. OLG Koblenz, 2. Strafsenat, a.a.O.; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2004, 298 ).
  • OLG Naumburg, 18.07.2007 - 10 W 15/07
    Auszug aus OLG Koblenz, 16.07.2010 - 1 Ws 189/10
    Anderes gilt nur dann, wenn dem Sachverständigen wegen Vorsatzes oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens ein Entschädigungsanspruch zu versagen wäre (OLG Naumburg, Beschluss vom 18.07.2007 - 10 W 15/07 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.05.2001 - 10 WF 10/01 -, juris m.w.N.).
  • BVerfG, 25.10.1967 - 2 BvL 5/65

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Entscheidungserheblichkeit der zur

  • OLG Schleswig, 10.01.2017 - 2 Ws 441/16

    Kosten im Strafprozess: Auswertung beschlagnahmter Datenträgern durch externe

    Aus diesem Grund ist etwa eine von der Staatsanwaltschaft herangezogene Arzthelferin nur dann als Sachverständige entschädigt worden, wenn sie nicht nur eine Sichtung beschlagnahmter Unterlagen einer Arztpraxis vorgenommen hat, sondern unter Einsatz geeigneter Rechenprogramme und ihres Fachwissens die ermittlungsrelevanten Tatsachen fest- und zusammengestellt hatte (OLG Koblenz NStZ-RR 2010, 359).
  • OLG Saarbrücken, 20.09.2018 - 1 Ws 104/18

    Strafverurteilung wegen Besitzes und Verbreitung kinderpornographischer

    Hierzu zählen die gemäß § 3 Abs. 2 GKG i. V. mit Nrn. 9005, 9015 KV GKG in voller Höhe zu erhebenden Kosten für nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) zu zahlende Beträge und somit auch die von der Staatskasse an einen Sachverständigen nach dem JVEG zu zahlende Vergütung für ein zur Vorbereitung der öffentlichen Klage eingeholtes Sachverständigengutachten (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 21.01.2010 - 2 Ws 21/10, juris Rn. 5; NStZ-RR 2010, 359 - juris Rn. 21 ff.; Schleswig-Holsteinisches OLG NStZ-RR 2017, 127 f. - juris Rn. 7 ff.; KG NStZ-RR 2009, 190, 191; KG, Beschl. v. 25.07.2018 - 1 Ws 65/17; Meyer-Goßner/ Schmitt , a. a. O.).

    Entscheidend für die Einordnung eines beauftragten Dritten als Sachverständiger ist somit, dass es zur Durchführung des Auftrags auf seine besondere Sachkunde ankommt (vgl. (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 21.01.2010 - 2 Ws 21/10, juris Rn. 6; NStZ-RR 2010, 359 - juris Rn. 22; KG, Beschl. v. 25.07.2018 - 1 Ws 65/17).

    Dementsprechend wird die Sichtung und Erhebung vorhandenen Datenmaterials in der obergerichtlichen Rechtsprechung dann als Sachverständigentätigkeit angesehen, wenn es zu ihrer Durchführung entscheidend auf die Sachkunde des im Rahmen des erteilten Auftrags unabhängig und eigenverantwortlich tätigen Dritten ankommt, wenn also die Sichtung der Geschäftsunterlagen ohne die besondere Sachkunde des Beauftragten nicht oder nur unter besonders erschwerten Umständen (Sichtbarmachen von Daten aufgrund besonderer, nicht jedermann zur Verfügung stehender technischer Möglichkeiten und Kenntnisse) möglich wäre oder die Datenerhebung zur Klärung bestimmter sachverständig zu beurteilender Zusammenhänge erforderlich ist und zur Vorbereitung einer schließlich zu erstellenden gutachterlichen Äußerung ausgeführt wird (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 21.01.2010 - 2 Ws 21/10, juris Rn. 6; NStZ-RR 2010, 359 - juris Rn. 22; KG, Beschl. v. 25.07.2018 - 1 Ws 65/17).

    So verhält es sich etwa dann, wenn einer von der Staatsanwaltschaft herangezogenen Arzthelferin nicht lediglich die bloße Sichtung von sichergestellten Unterlagen einer Arztpraxis oblag, sondern sie unter Einsatz von nicht jedermann zur Verfügung stehenden und beherrschten Rechenprogrammen und ihrer besonderen Sachkunde im ärztlichen Abrechnungswesen die ermittlungsrelevanten Tatsachen fest- und zusammengestellt hatte (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 21.01.2010 - 2 Ws 21/10, juris Rn. 7; NStZ-RR 2010, 359 - juris Rn. 23).

    Keine Sachverständigentätigkeit liegt hingegen vor, wenn der im Ermittlungsverfahren eingeschaltete Dritte als bloßer Ermittlungsgehilfe der Staatsanwaltschaft tätig geworden ist (vgl. KG NStZ-RR 2009, 190, 191; OLG Koblenz, Beschl. v. 21.01.2010 - 2 Ws 21/10, juris Rn. 6; NStZ-RR 2010, 359 - juris Rn. 22).

    Die in einem solchen Fall grundsätzlich gebotene Zurückverweisung der Sache an das Beschwerdegericht (vgl. OLG Koblenz NStZ-RR 2010, 359 - juris Rn. 15) ist jedoch vorliegend ausnahmsweise entbehrlich.

  • OLG Karlsruhe, 25.08.2016 - 11 W 70/16

    Gerichtsvollzieherkosten: Niederschlagung wegen bei unrichtiger Sachbehandlung

    Mithin prüft das nach § 66 Abs. 4 Satz 3 GKG zuständige Oberlandesgericht die Entscheidung nur auf Rechtsfehler nach (OLG Koblenz, Beschluss vom 16. Juli 2010 - 1 Ws 189/10, juris Rn. 15; NK-GK/Volpert, GKG § 66 Rn. 116).
  • LG Düsseldorf, 16.11.2018 - 4 Qs 69/18
    Hierzu zählen die gemäß § 3 Abs. 2 GKG i. V. m. Nrn. 9005, 9015 KV GKG in voller Höhe zu erhebenden Kosten für nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) zu zahlenden Beträge und somit auch die von der Staatskasse an einen Sachverständigen nach dem JVEG zu zahlende Vergütung für ein zur Vorbereitung der öffentlichen Klage eingeholtes Sachverständigengutachten (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 21.01.2010 - 2 Ws 21/10, Rn. 5 - zitiert nach juris; Beschl. v. 16.07.2010 - 1 Ws 189/10, Rn. 21 - zitiert nach juris, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2010, 359).

    Entscheidend für die Einordnung eines beauftragten Dritten als Sachverständiger ist somit, dass es zur Durchführung des Auftrags auf seine besondere Sachkunde ankommt (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 16.07.2010 - 1 Ws 189/10, Rn. 22 - zitiert nach juris = NStZ 2010, 359).

    Dementsprechend wird die Sichtung und Erhebung vorhandenen Datenmaterials in der obergerichtlichen Rechtsprechung dann als Sachverständigentätigkeit angesehen, wenn es zu ihrer Durchführung entscheidend auf die Sachkunde des im Rahmen des erteilten Auftrags unabhängig und eigenverantwortlich tätigen Dritten ankommt, wenn also die Sichtung der Geschäftsunterlagen ohne die besondere Sachkunde des Beauftragten nicht oder nur unter besonders erschwerten Umständen (Sichtbarmachung von Daten aufgrund besonderer, nicht jedermann zur Verfügung stehender technischer Möglichkeiten und Kenntnisse) möglich wäre oder die Datenerhebung zur Klärung bestimmter sachverständig zu beurteilender Zusammenhänge erforderlich ist und zur Vorbereitung einer schließlich zu erstellenden gutachterlichen Äußerung ausgeführt wird (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 16.07.2010 - 1 Ws 189/10, Rn. 22 - zitiert nach juris = NStZ 2010, 359).

    So verhält es sich etwa dann, wenn einer von der Staatsanwaltschaft herangezogenen Arzthelferin nicht lediglich die bloße Sichtung von sichergestellten Unterlagen einer Arztpraxis oblag, sondern sie unter Einsatz von nicht jedermann zur Verfügung stehenden und beherrschten Rechenprogrammen und ihrer besonderen Sachkunde im ärztlichen Abrechnungswesen die ermittlungsrelevanten Tatsachen fest- und zusammengestellt hatte (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 16.07.2010 - 1 Ws 189/10, Rn. 22 - zitiert nach juris = NStZ 2010, 359).

  • OLG Hamm, 25.09.2020 - 25 W 155/20

    Notwendigkeit der ausdrücklichen Feststellung des Gerichts vor Abschluss des

    Die zulässige und begründete weitere Beschwerde führt im Hinblick auf die eingeschränkten Prüfungskompetenzen im rechtsbeschwerdeähnlichen Verfahren der weiteren Beschwerde lediglich zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und Zurückverweisung der Sache zur neuen Entscheidung an das Beschwerdegericht (OLG Koblenz, Beschluss vom 16.07.2010, BeckRS 2010, 17442).
  • OLG Frankfurt, 11.11.2021 - 2 Ws 52/19

    Beschwerde des Angeklagten gegen Kostenrechnung betreffend

    Dazu gehören auch grundsätzlich die von der Staatskasse an einen Sachverständigen nach dem JVEG zu zahlende Vergütung für ein zur Vorbereitung der öffentlichen Klage eingeholtes Sachverständigengutachten (vgl. hierzu OLG Koblenz NStZ-RR 2010, 359; OLG Schleswig NStZ-RR 2017, 127; KG NStZ-RR 2009, 190; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Auflage 2021, § 464a, Rn. 2).

    Eine seitens der Strafverfolgungsbehörde herangezogene Arzthelferin ist aber nur dann als Sachverständige anzusehen, wenn sie nicht nur eine Sichtung von Unterlagen einer Arztpraxis vorgenommen hat, sondern unter Einsatz geeigneter Rechercheprogramme und ihres Fachwissens ermittlungsrelevante Tatsachen fest- und zusammengestellt hat (vgl. hierzu OLG Koblenz, NStZ-RR 2010, 359; OLG Schleswig NStZ-RR 2017, 127).

  • OLG Karlsruhe, 22.07.2016 - 11 W 66/16

    Erinnerung gegen den Ansatz von Gerichtsvollzieherkosten: Ermessen des

    Mithin prüft das nach § 66 Abs. 4 Satz 3 GKG zuständige Oberlandesgericht die Entscheidung nur auf Rechtsfehler nach (OLG Koblenz, Beschluss vom 16. Juli 2010 - 1 Ws 189/10, juris Rn. 15; NK-GK/Volpert, GKG § 66 Rn. 116).
  • OLG München, 17.10.2013 - 4 Ws 135/13

    Kostentragungspflicht des Verurteilten: Kosten der Telekommunikationsüberwachung

    Es war daher Aufgabe des Landgerichts als Beschwerdegericht, den als Justizverwaltungsakt zu behandelnden Kostenansatz sowohl unter rechtlichen als auch tatsächlichen Gesichtspunkten ohne Bindung an die Auffassung der Kostenbeamten und der beteiligten Strafverfolgungs- und Ermittlungsbehörden umfassend zu untersuchen (s. OLG Koblenz, Beschluss vom 16.7.2010 - 1 Ws 189/10 zitiert nach juris Rdn. 17).
  • OLG Frankfurt, 01.06.2022 - 18 W 18/21

    Keine Erstattungspflicht für sog. "Verhaftungsgehilfen"

    Mithin prüft das nach § 66 Abs. 4 Satz 3 GKG zuständige Oberlandesgericht die Entscheidung nur auf Rechtsfehler nach (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 16. Juli 2010 - 1 Ws 189/10, juris; NK-GK/Volpert, GKG § 66 Rn. 116).
  • OLG Hamm, 05.05.2020 - 25 W 67/20

    Kostenfreiheit, Studierendenwerk

    Die zulässige und begründete weitere Beschwerde führt im Hinblick auf die eingeschränkten Prüfungskompetenzen im rechtsbeschwerdeähnlichen Verfahren der weiteren Beschwerde lediglich zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und Zurückverweisung der Sache zur neuen Entscheidung an das Beschwerdegericht (OLG Koblenz, Beschluss vom 16.07.2010, BeckRS 2010, 17442).
  • OLG Frankfurt, 01.06.2022 - 18 W 19/21

    Keine regelmäßige Erstattungspflicht für eine vorsorglich bereitgestellte

  • OLG Celle, 10.12.2021 - 2 W 183/21

    Gebühr für den Versuch einer gütlichen Einigung im Rahmen der Vollziehung eines

  • OLG Frankfurt, 26.05.2020 - 2 Ws 89/19

    Abrechnung von IT-Sachverständigenkosten im Ermittlungsverfahren

  • OLG Naumburg, 04.05.2015 - 1 Ws (s) 74/15

    Kostentragungspflicht, Angeklagter, Ermittlungsmaßnahmen

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