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   OLG Koblenz, 16.11.2016 - 10 U 374/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,42708
OLG Koblenz, 16.11.2016 - 10 U 374/16 (https://dejure.org/2016,42708)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16.11.2016 - 10 U 374/16 (https://dejure.org/2016,42708)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16. November 2016 - 10 U 374/16 (https://dejure.org/2016,42708)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 280 Abs 1 BGB, § 281 Abs 1 S 1 BGB, § 281 Abs 4 BGB, § 985 BGB, § 767 ZPO
    Vollstreckungsgegenklage gegen eine Herausgabevollstreckung: Zwangsvollstreckung aus einem Titel über einen Eigentumsherausgabeanspruch mit einem Schadensersatzverpflichtung nach Ablauf einer bestimmten Frist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen des Ablaufs der mit einem Herausgabeverlangen verbundenen Frist

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen des Ablaufs der mit einem Herausgabeverlangen verbundenen Frist

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Frist zur Herausgabe verstrichen: Es bleibt nur Schadenersatz!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erlöschen eines titulierten Herausgabeanspruchs wegen eines Schadensersatzverlangens

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.03.2016 - V ZR 89/15

    Schadensersatzanspruch des Eigentümers einer Sache bei Verweigerung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.11.2016 - 10 U 374/16
    Vielmehr kann auch der Eigentümer einer Sache von dem seine Herausgabepflicht nicht erfüllenden, verklagten oder bösgläubigen Besitzer unter den Voraussetzungen der §§ 280 Abs. 1 und 3, 281 Abs. 1 und 2 BGB Schadensersatz statt der Leistung verlangen, da der dingliche Gläubiger bei seiner Rechtsverfolgung nicht schlechter zu stellen ist als der schuldrechtliche und bereits seit längerem Vorschriften aus dem allgemeinen Leistungsstörungsrecht auf die Verletzung von sich aus dinglichen Ansprüchen ergebenden Pflichten angewandt werden (im einzelnen BGH, Urteil vom 18.3.2016 - V ZR 89/15 -, juris).
  • OLG Brandenburg, 24.10.2012 - 3 U 106/11

    Schadensersatzleistung bei verspäteter Herausgabe eines Grundstücks:

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.11.2016 - 10 U 374/16
    Entgegen der Auffassung des Landgerichts kann aus dem Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 24.10.2002 - 3 U 106/11 - nichts für die hier gegebene Fallkonstellation hergeleitet werden.
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