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   OLG Koblenz, 17.03.2003 - 13 UF 63/03   

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https://dejure.org/2003,12962
OLG Koblenz, 17.03.2003 - 13 UF 63/03 (https://dejure.org/2003,12962)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.03.2003 - 13 UF 63/03 (https://dejure.org/2003,12962)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. März 2003 - 13 UF 63/03 (https://dejure.org/2003,12962)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anknüpfung an die ehelichen Lebensverhältnisse bei der Bemessung des Ehegattenunterhalts; Einbeziehung der Leistungen des haushaltsführenden Ehegatten in den Begriff der ehelichen Lebensverhältnisse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1578 Abs. 1
    Berücksichtigung von Einkommenssteigerungen aufgrund beruflicher Fortbildung in der Freizeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Koblenz - 18 F 162/02
  • OLG Koblenz, 17.03.2003 - 13 UF 63/03

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1109
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.10.1990 - XII ZR 99/89

    Bemessung des Unterhalts nach langjährigem Getrenntleben; Erwerbstätigenbonus

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.03.2003 - 13 UF 63/03
    Einkommen, das die ehelichen Lebensverhältnisse zu keinem Zeitpunkt geprägt hat, auch nicht dadurch, dass die zu diesem Einkommen führende berufliche Entwicklung während des Zusammenlebens der Eheleute angelegt war und erwartet werden konnte, ist daher im Rahmen des § 1578 BGB unberücksichtigt zu lassen (vgl. BGH, FamRZ 1991, 307 ff.).
  • BGH, 13.06.2001 - XII ZR 343/99

    Neue Grundsätze zur Berechnung des nachehehlichen Unterhalts

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.03.2003 - 13 UF 63/03
    Aber auch in diesen Fällen macht der Bundesgerichtshof Ausnahmen bei einer ungewöhnlichen, vom Normalverlauf erheblich abweichenden Karriereentwicklung und führt aus, dass auch insofern § 1578 BGB - ebenso wie bei unerwarteten Einkommenssteigerungen des Unterhaltspflichtigen - eine Begrenzung für die Bedarfsbemessung bildet (vgl. BGH, FamRZ 2001, 986 ff.).
  • OLG Celle, 07.11.2007 - 15 UF 56/07

    Beeinflussung nachehelichen Unterhalts durch nicht zu erwartende, gravierende

    Mit der Tätigkeit des Beklagten als Chefarzt sind zwar zusätzliche berufliche bzw. fachliche Qualifikationen, die er erst nach der Trennung der Parteien erworben hatte (vgl. hierzu OLG Koblenz FamRZ 2003, 1109. BGH FamRZ 1991, 307, 309. Borth in: Schwab, Handbuch des Scheidungsrechts, 5. Aufl., IV Rn. 905), nicht verbunden.
  • AG Oberhausen, 23.06.2004 - 40 F 15/01

    Unterhaltsansprüche nach § 1572 BGB bei Erwerbsunfähigkeit eines Ehegatten

    Lediglich dann, wenn es sich um eine nicht vorhersehbare, keinesfalls der normalen Entwicklung entsprechende Einkommensentwicklung handelt, bleiben die zwischen Trennung und Scheidung eintretenden Einkommensveränderungen bei der Bemessung des Bedarfes außer Betracht (Wendl-Staudigl-Gerhardt, Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, Teil 4 Rdnr. 234 ff; vgl. OLG Koblenz FamRZ 2003, 1109 zu einem Sonderfall bei Überstunden).
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