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   OLG Koblenz, 17.03.2016 - 2 OLG 4 Ss 18/16   

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https://dejure.org/2016,11254
OLG Koblenz, 17.03.2016 - 2 OLG 4 Ss 18/16 (https://dejure.org/2016,11254)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.03.2016 - 2 OLG 4 Ss 18/16 (https://dejure.org/2016,11254)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. März 2016 - 2 OLG 4 Ss 18/16 (https://dejure.org/2016,11254)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Burhoff online

    Straßenverkehrsgefährdung, rücksichtlos, Urteilsanforderungen

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 315c Abs 1 Nr 2 StGB, § 261 StPO, § 267 StPO
    Strafverfahren wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung: Notwendige tatrichterliche Feststellungen zu den Merkmalen "Rücksichtslosigkeit" und "konkrete Gefährdung"

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Voraussetzungen einer Gefährdung des Straßenverkehrs

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der Rücksichtslosigkeit und der konkreten Gefährdung bei § 315c StGB

  • kanzlei-heskamp.de
  • strafrechtsiegen.de

    Straßenverkehrsgefährdung - Merkmale der "Rücksichtslosigkeit" und "konkreten Gefährdung"

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 315c Abs. 1 Nr. 2
    Gefährdung des Straßenverkehrs; rücksichtslos; Rücksichtslosigkeit; konkrete Gefährdung

  • rechtsportal.de

    StGB § 315c Abs. 1 Nr. 2
    Anforderungen an die Darlegung der Rücksichtslosigkeit und der konkreten Gefährdung bei § 315c StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Rücksichtslos?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Strafverfahren wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung: "Rücksichtslosigkeit" ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Bremen, 20.02.2014 - 1 Ss 95/13
    Auszug aus OLG Koblenz, 17.03.2016 - 2 OLG 4 Ss 18/16
    Nach der Rechtsprechung handelt rücksichtslos im Sinne des § 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB wer sich zwar seiner Pflichten als Verkehrsteilnehmer bewusst ist, sich aber aus eigensüchtigen Gründen darüber hinwegsetzt, oder wer sich aus Gleichgültigkeit nicht auf seine Pflichten besinnt, Hemmungen gegen seine Fahrweise gar nicht erst aufkommen lässt und unbekümmert um die Folgen seiner Fahrweise darauf losfährt (BGHSt 5, 392; OLG Koblenz, Beschlüsse 2 Ss 284/02 vom 26.02.2003, NZV 2003, 617, 1 Ss 107/07 vom 25.06.2007, BeckRS 2008, 08777, und 1 Ss 95/13 vom 08.11.2013; vgl. auch OLG Düsseldorf NZV 1995, 115; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 315c Rn. 14 m.w.N.; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl. StGB § 315c Rn. 24) .

    In subjektiver Hinsicht darf die Rücksichtslosigkeit des Täters nicht allein aus dem äußeren Tatgeschehen geschlossen werden (OLG Koblenz, Beschluss 1 Ss 95/13 vom 08.11.2013; König aaO Rn. 25).

    Neben der Frage, inwieweit der Täter die Verkehrsumstände erkannt hat, können hierbei der Grad der objektiven Verkehrswidrigkeit, vorangehendes oder nachfolgendes Verhalten des Täters und der Ausschluss entlastender subjektiver Faktoren - beispielsweise ein mögliches Augenblicksversagen, Schreck, Eile aus nachvollziehbaren Gründen - Bedeutung gewinnen (OLG Koblenz, Beschluss 1 Ss 95/13 vom 08.11.2013; vgl. Senat, Beschluss 2 Ss 110/08 vom 04.08.2008; Groeschke, in: Münchener Kommentar, StGB, 1. Aufl., § 315c Rn. 27; Zieschang, in: Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, StGB, 4. Aufl., § 315c Rn. 35).

  • OLG Koblenz, 04.08.2008 - 2 Ss 110/08

    Maßgeblichkeit von Motivation und Beweggründen des Fahrzeugführers in der

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.03.2016 - 2 OLG 4 Ss 18/16
    Betrifft das Merkmal der groben Verkehrswidrigkeit im Wesentlichen die objektive Seite des Verkehrsverstoßes, bezieht sich die Voraussetzung der Rücksichtslosigkeit mehr auf die subjektive Tatseite (OLG Koblenz, Beschlüsse 2 Ss 284/02 vom 26.02.2003, aaO, 1 Ss 107/07 vom 25.06.2007, aaO, und 2 Ss 110/08 vom 04.08.2008, jeweils mwN; Fischer aaO Rn. 12).

    Neben der Frage, inwieweit der Täter die Verkehrsumstände erkannt hat, können hierbei der Grad der objektiven Verkehrswidrigkeit, vorangehendes oder nachfolgendes Verhalten des Täters und der Ausschluss entlastender subjektiver Faktoren - beispielsweise ein mögliches Augenblicksversagen, Schreck, Eile aus nachvollziehbaren Gründen - Bedeutung gewinnen (OLG Koblenz, Beschluss 1 Ss 95/13 vom 08.11.2013; vgl. Senat, Beschluss 2 Ss 110/08 vom 04.08.2008; Groeschke, in: Münchener Kommentar, StGB, 1. Aufl., § 315c Rn. 27; Zieschang, in: Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, StGB, 4. Aufl., § 315c Rn. 35).

  • BGH, 24.09.2013 - 4 StR 324/13

    Gefährdung des Straßenverkehrs (konkrete Gefahr für Leib und Leben anderer oder

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.03.2016 - 2 OLG 4 Ss 18/16
    Sie entsprechen der ständigen Rechtsprechung des Oberlandeslandesgerichts Koblenz (s.a. Beschlüsse 2 Ss 24/95 vom 28.03.1995, 2 Ss 231/96 vom 13.08.1996, 2 Ss 286/97 vom 09.11.1997, 2 Ss 232/98 vom 02.09.1998 und 1 Ss 167/08 vom 23.10.2008) und des Bundesgerichtshofs (vgl. NJW 1995, 3131 f.; Beschluss 4 StR 324/13 vom 24.09.2013, juris Rn 5), der entgegen anderen Oberlandesgerichten klargestellt hat, dass eine zahlenmäßig präzise Festlegung von Entfernungen, Geschwindigkeiten und Bremsverzögerungen für die Annahme des Tatbestandsmerkmals nicht unabdingbar ist; vielmehr können hierzu bei sorgfältiger Beweiswürdigung auch ungefähre Angaben und wertende Angaben der gehörten Zeugen hinreichen, wenn sich daraus ein Bild der fraglichen Verkehrssituation erschließt (BGH NJW 1995, 3131, 3132).

    Ergänzend bemerkt der Senat: Die in den Feststellungen enthaltene Formulierung, dass es zu einer Kollision mit dem Wagen des Angeklagten gekommen wäre, wenn die anderen Fahrzeugführer nicht durch Abbremsen und Ausweichen reagiert hätten, erweist sich als bloße Bewertung, die einer hinreichenden Tatsachengrundlage entbehrt (vgl. BGH, Beschluss 4 StR 324/13 vom 24.09.2013, juris Rn 5).

  • OLG Koblenz, 25.06.2007 - 1 Ss 107/07

    Bewertung der Einlassung des Angeklagten im Verfahren wegen fahrlässiger

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.03.2016 - 2 OLG 4 Ss 18/16
    Nach der Rechtsprechung handelt rücksichtslos im Sinne des § 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB wer sich zwar seiner Pflichten als Verkehrsteilnehmer bewusst ist, sich aber aus eigensüchtigen Gründen darüber hinwegsetzt, oder wer sich aus Gleichgültigkeit nicht auf seine Pflichten besinnt, Hemmungen gegen seine Fahrweise gar nicht erst aufkommen lässt und unbekümmert um die Folgen seiner Fahrweise darauf losfährt (BGHSt 5, 392; OLG Koblenz, Beschlüsse 2 Ss 284/02 vom 26.02.2003, NZV 2003, 617, 1 Ss 107/07 vom 25.06.2007, BeckRS 2008, 08777, und 1 Ss 95/13 vom 08.11.2013; vgl. auch OLG Düsseldorf NZV 1995, 115; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 315c Rn. 14 m.w.N.; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl. StGB § 315c Rn. 24) .

    Betrifft das Merkmal der groben Verkehrswidrigkeit im Wesentlichen die objektive Seite des Verkehrsverstoßes, bezieht sich die Voraussetzung der Rücksichtslosigkeit mehr auf die subjektive Tatseite (OLG Koblenz, Beschlüsse 2 Ss 284/02 vom 26.02.2003, aaO, 1 Ss 107/07 vom 25.06.2007, aaO, und 2 Ss 110/08 vom 04.08.2008, jeweils mwN; Fischer aaO Rn. 12).

  • OLG Koblenz, 26.02.2003 - 2 Ss 284/02

    Beschränkung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl auf den Rechtsfolgenausspruch

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.03.2016 - 2 OLG 4 Ss 18/16
    Nach der Rechtsprechung handelt rücksichtslos im Sinne des § 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB wer sich zwar seiner Pflichten als Verkehrsteilnehmer bewusst ist, sich aber aus eigensüchtigen Gründen darüber hinwegsetzt, oder wer sich aus Gleichgültigkeit nicht auf seine Pflichten besinnt, Hemmungen gegen seine Fahrweise gar nicht erst aufkommen lässt und unbekümmert um die Folgen seiner Fahrweise darauf losfährt (BGHSt 5, 392; OLG Koblenz, Beschlüsse 2 Ss 284/02 vom 26.02.2003, NZV 2003, 617, 1 Ss 107/07 vom 25.06.2007, BeckRS 2008, 08777, und 1 Ss 95/13 vom 08.11.2013; vgl. auch OLG Düsseldorf NZV 1995, 115; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 315c Rn. 14 m.w.N.; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl. StGB § 315c Rn. 24) .

    Betrifft das Merkmal der groben Verkehrswidrigkeit im Wesentlichen die objektive Seite des Verkehrsverstoßes, bezieht sich die Voraussetzung der Rücksichtslosigkeit mehr auf die subjektive Tatseite (OLG Koblenz, Beschlüsse 2 Ss 284/02 vom 26.02.2003, aaO, 1 Ss 107/07 vom 25.06.2007, aaO, und 2 Ss 110/08 vom 04.08.2008, jeweils mwN; Fischer aaO Rn. 12).

  • BGH, 30.03.1995 - 4 StR 725/94

    Schlangenlinien - § 315c StGB, konkrete Gefahr, 'kritische Verkehrsituation',

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.03.2016 - 2 OLG 4 Ss 18/16
    Sie entsprechen der ständigen Rechtsprechung des Oberlandeslandesgerichts Koblenz (s.a. Beschlüsse 2 Ss 24/95 vom 28.03.1995, 2 Ss 231/96 vom 13.08.1996, 2 Ss 286/97 vom 09.11.1997, 2 Ss 232/98 vom 02.09.1998 und 1 Ss 167/08 vom 23.10.2008) und des Bundesgerichtshofs (vgl. NJW 1995, 3131 f.; Beschluss 4 StR 324/13 vom 24.09.2013, juris Rn 5), der entgegen anderen Oberlandesgerichten klargestellt hat, dass eine zahlenmäßig präzise Festlegung von Entfernungen, Geschwindigkeiten und Bremsverzögerungen für die Annahme des Tatbestandsmerkmals nicht unabdingbar ist; vielmehr können hierzu bei sorgfältiger Beweiswürdigung auch ungefähre Angaben und wertende Angaben der gehörten Zeugen hinreichen, wenn sich daraus ein Bild der fraglichen Verkehrssituation erschließt (BGH NJW 1995, 3131, 3132).
  • OLG Koblenz, 10.02.2000 - 2 Ss 12/00

    Ermittlung der BAK zu einem Zeitpunkt nach der Blutentnahme; konkrete Gefährdung

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.03.2016 - 2 OLG 4 Ss 18/16
    Eine solche ist anzunehmen, wenn nach allgemeiner Lebenserfahrung aufgrund objektiv nachträglicher Prognose die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache von bedeutendem Wert durch das Verhalten des Täters so stark beeinträchtigt ist, dass es nur noch vom Zufall abhängt, ob die Rechtsgutverletzung eintritt oder nicht (Beschluss des Senats vom 10.02.2000 - 2 Ss 12/00 - m.w.N.).
  • OLG Hamm, 11.09.2014 - 4 RVs 111/14

    Anforderungen an die Feststellung einer konkreten Gefahr bei § 315c StGB

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.03.2016 - 2 OLG 4 Ss 18/16
    Ohne diese Angaben kann ungeachtet fehlender Angaben über die ungefähren Entfernungen der drei involvierten Fahrzeuge nicht beurteilt werden, ob die Fahrer des Oldtimers und des entgegenkommenden Fahrzeugs tatsächlich nach rechts ausweichen mussten, und falls das der Fall war, ob es sich um ein im Bereich einer verkehrsüblichen Reaktion liegendes Brems- und Ausweichmanöver handelte, das der Annahme einer konkreten Gefährdung entgegenstünde (vgl. OLG Hamm, Beschluss 4 RVs 111/14 vom 11.09.2014, Rn. 17).
  • BGH, 06.07.1962 - 4 StR 516/61

    Rücksichtsloses Verhalten eines Kraftfahrers im Straßenverkehr - Entkräften des

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.03.2016 - 2 OLG 4 Ss 18/16
    Nach allgemeinen Grundsätzen der Beweiswürdigung wäre vielmehr zu prüfen gewesen, ob die subjektive Tatseite, mithin auch eine grob verkehrswidrige Gesinnung (vgl. BGH NJW 1962, 2165, 2166), aus einer wertenden Gesamtschau aller Tatumstände geschlossen werden kann.
  • BGH, 25.02.1954 - 4 StR 796/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.03.2016 - 2 OLG 4 Ss 18/16
    Nach der Rechtsprechung handelt rücksichtslos im Sinne des § 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB wer sich zwar seiner Pflichten als Verkehrsteilnehmer bewusst ist, sich aber aus eigensüchtigen Gründen darüber hinwegsetzt, oder wer sich aus Gleichgültigkeit nicht auf seine Pflichten besinnt, Hemmungen gegen seine Fahrweise gar nicht erst aufkommen lässt und unbekümmert um die Folgen seiner Fahrweise darauf losfährt (BGHSt 5, 392; OLG Koblenz, Beschlüsse 2 Ss 284/02 vom 26.02.2003, NZV 2003, 617, 1 Ss 107/07 vom 25.06.2007, BeckRS 2008, 08777, und 1 Ss 95/13 vom 08.11.2013; vgl. auch OLG Düsseldorf NZV 1995, 115; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 315c Rn. 14 m.w.N.; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl. StGB § 315c Rn. 24) .
  • OLG Jena, 17.09.2008 - 1 Ss 167/08

    Nötigung - Straßenverkehrsgefährdung - Verkehrsstrafrecht

  • OLG Düsseldorf, 01.12.1994 - 5 Ss 434/94
  • OLG Koblenz, 19.12.2017 - 2 OLG 6 Ss 138/17

    Gefährdung des Straßenverkehrs: Voraussetzungen einer konkreten Gefährdung und

    Eine solche ist anzunehmen, wenn nach allgemeiner Lebenserfahrung aufgrund objektiv nachträglicher Prognose die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache von bedeutendem Wert durch das Verhalten des Täters so stark beeinträchtigt ist, dass es nur noch vom Zufall abhängt, ob die Rechtsgutverletzung eintritt oder nicht (Senat, 2 OLG 4 Ss 18/16 v. 17.03.2016, juris Rn. 16; 2 Ss 12/00 v. 10.02.2000 mwN).

    Letzteres erweist sich als bloße Bewertung, die einer hinreichenden Tatsachengrundlage entbehrt (vgl. BGH, 4 StR 324/13 v. 24.09.2013, juris Rn. 5; Senat, 2 OLG 4 Ss 18/16 v. 17.03.2016, juris Rn. 19).

    33 Nach der Rechtsprechung handelt rücksichtslos im Sinne des § 315c  Abs. 1 Nr. 2 StGB, wer sich zwar seiner Pflichten als Verkehrsteilnehmer bewusst ist, sich aber aus eigensüchtigen Gründen darüber hinwegsetzt, oder wer sich aus Gleichgültigkeit nicht auf seine Pflichten besinnt, Hemmungen gegen seine Fahrweise gar nicht erst aufkommen lässt und unbekümmert um die Folgen seiner Fahrweise darauf losfährt (BGHSt 5, 392; Senat, 2 OLG 4 Ss 18/16 v. 17.03.2016, juris Rn. 12 mwN).

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