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   OLG Koblenz, 17.03.2021 - 5 U 1651/19   

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OLG Koblenz, 17.03.2021 - 5 U 1651/19 (https://dejure.org/2021,20804)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.03.2021 - 5 U 1651/19 (https://dejure.org/2021,20804)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. März 2021 - 5 U 1651/19 (https://dejure.org/2021,20804)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 253 Abs 2 BGB, § 630e BGB, § 823 Abs 1 BGB
    Arzthaftung: Anforderungen an die ordnungsgemäße Aufklärung über einen beabsichtigten Heileingriff; Bemessung des Schmerzensgeldes für einen Patienten mit nur noch geringer Lebenserwartung

  • medizinrechtsiegen.de

    Ordnungsgemäße Aufklärung über beabsichtigten Heileingriff

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 07.02.1984 - VI ZR 174/82

    Rückenmarksschädigung - § 823 Abs. 1 BGB, Beweislastverteilung bei der Frage der

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.03.2021 - 5 U 1651/19
    Denn nicht die Komplikationsdichte eines trotz seiner Seltenheit spezifisch mit der Therapie verbundenen Risikos entscheidet über die Aufklärungsbedürftigkeit, sondern seine Bedeutung, die es für die Entschließung des Patienten haben kann (vgl. BGH, Urteil vom 07. Februar 1984 - VI ZR 174/82 -, BGHZ 90, 103-113, Rn. 20).

    Auch wenn eine andere erfolgversprechende Behandlungsmethode nicht in Betracht kommt und ein Patient ohne die Behandlung nur noch eine verhältnismäßig kurze Lebenserwartung hat, kann ein verständiger Patient gleichwohl beachtenswerte persönliche Gründe haben, auf die Behandlung wegen der mit ihr möglicherweise verbundenen schwerwiegenden Folgen zu verzichten und dem Schicksal seinen Lauf zu lassen (vgl. BGH, Urteil vom 07. Februar 1984 - VI ZR 174/82 -, BGHZ 90, 103-113, Rn. 21).

  • BGH, 07.02.2012 - VI ZR 63/11

    Arzthaftung: Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität der Pflichtverletzung

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.03.2021 - 5 U 1651/19
    Der Beweis, dass der ohne rechtswirksame Einwilligung vorgenommene ärztliche Eingriff bei dem Patienten auch zu einem Schaden geführt hat, ist ebenso wie im Fall des Behandlungsfehlers hierbei Sache des Patienten (BGH NJW 2012, 850).
  • BGH, 17.04.2007 - VI ZR 108/06

    Arzthaftung: Anforderungen an die Risikoaufklärung vor dem ersten Einsatz eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.03.2021 - 5 U 1651/19
    Kann ein Patient zu der Frage, ob er bei zutreffender ärztlicher Aufklärung in einen Entscheidungskonflikt geraten wäre, nicht persönlich angehört werden, so hat das Gericht auf Grund einer umfassenden Würdigung der Umstände des Einzelfalls festzustellen, ob der Patient aus nachvollziehbaren Gründen in einen ernsthaften Entscheidungskonflikt geraten sein könnte (BGH NJW 2007, 2771).
  • BGH, 16.09.2016 - VGS 1/16

    Bemessung einer billigen Entschädigung (wirtschaftliche Verhältnisse des

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.03.2021 - 5 U 1651/19
    Bei der Bemessung des Schmerzensgelds sind unter dem Gesichtspunkt der Billigkeit vor allem Umstände wie Größe, Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, Leiden und Entstellungen als ausschlaggebendes Moment zu bewerten; Die aufgrund des schädigenden Ereignisses bestehende Lebensbeeinträchtigung ist im Verhältnis zu den anderen zu berücksichtigenden Umständen besonders zu bewerten (BGH, Beschluss vom 16. September 2016 - VGS 1/16 -, BGHZ 212, 48-70, Rn. 54).
  • OLG Frankfurt, 30.03.2012 - 8 U 89/11

    Anforderungen an die ärztliche Risikoaufklärung vor Durchführung einer Koloskopie

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.03.2021 - 5 U 1651/19
    Zieht man Entscheidungen zu vergleichbaren Gesundheitsschäden heran, nämlich einer Peritonitis nach Darmperforation, liegen die zugesprochenen Schmerzensgeldbeträge teils leicht, teils sehr deutlich über dem vom Landgericht ausgeurteilten Betrag (vgl. OLG Koblenz, VersR 2006, 123: 24.755,00 EUR nach Indexierung; LG Nürnberg Fürth, VersR 2002, 100: 26.222,00 EUR nach Indexierung; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 30.03.2012 - 8 U 89/11: 43.749,00 EUR nach Indexierung; OLG Oldenburg, Urteil vom 16.05.2007: 75.000,00 EUR ohne Indexierung, OLG München, Urteil vom 27.11.2014 - 1 U 901/14: 80.050,00 EUR nach Indexierung; LG Ravensburg, Urteil vom 22.11.2007 - 3 O 312/05: 175.828,00 EUR; OLG Hamm, MedR 2014, 309: 220.000,00 EUR).
  • BGH, 19.02.1991 - VI ZR 171/90

    Kosten von Besuchen naher Angehöriger bei stationärem Krankenhausaufenthalt des

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.03.2021 - 5 U 1651/19
    Diese Kosten von Besuchen naher Angehöriger bei stationärem Krankenhausaufenthalt des Verletzten sind ersatzfähig, wenn die Besuche medizinisch notwendig und die Aufwendungen unvermeidbar sind (vgl. BGH, Urteil vom 19. Februar 1991 - VI ZR 171/90 -, juris).
  • OLG Koblenz, 14.04.2005 - 5 U 1610/04

    Arzthaftung: Aufklärungspflicht des Krankenhausarztes trotz Krankenhauseinweisung

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.03.2021 - 5 U 1651/19
    Zieht man Entscheidungen zu vergleichbaren Gesundheitsschäden heran, nämlich einer Peritonitis nach Darmperforation, liegen die zugesprochenen Schmerzensgeldbeträge teils leicht, teils sehr deutlich über dem vom Landgericht ausgeurteilten Betrag (vgl. OLG Koblenz, VersR 2006, 123: 24.755,00 EUR nach Indexierung; LG Nürnberg Fürth, VersR 2002, 100: 26.222,00 EUR nach Indexierung; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 30.03.2012 - 8 U 89/11: 43.749,00 EUR nach Indexierung; OLG Oldenburg, Urteil vom 16.05.2007: 75.000,00 EUR ohne Indexierung, OLG München, Urteil vom 27.11.2014 - 1 U 901/14: 80.050,00 EUR nach Indexierung; LG Ravensburg, Urteil vom 22.11.2007 - 3 O 312/05: 175.828,00 EUR; OLG Hamm, MedR 2014, 309: 220.000,00 EUR).
  • BGH, 19.10.2010 - VI ZR 241/09

    Arzthaftung: Grenzen der Aufklärungspflicht des behandelnden Arztes im Hinblick

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.03.2021 - 5 U 1651/19
    Für den Nachweis der haftungsausfüllenden Kausalität kann nach dem Beweismaß des § 287 ZPO eine überwiegende Wahrscheinlichkeit genügen (BGH NJW 2011, 375, beck-online).
  • BGH, 19.12.1969 - VI ZR 111/68

    Überprüfung der Bemessung des Schmerzensgeldes durch das Revisionsgericht;

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.03.2021 - 5 U 1651/19
    Hierbei ist die Orientierung an in anderen Fällen von der Rechtsprechung zugebilligten Beträgen nicht nur zulässig, sondern wenigstens als Ausgangspunkt auch erforderlich (BGH, Urteil vom 19. Dezember 1969 - VI ZR 111/68 -, Rn. 13, juris).
  • BGH, 22.03.2016 - VI ZR 467/14

    Arzthaftung: Beweislast bei einer Gesundheitsbeschädigung durch eine mangels

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.03.2021 - 5 U 1651/19
    Hat eine rechtswidrig ausgeführte Operation zu einer Gesundheitsbeschädigung des Patienten geführt, so ist es Sache des beklagten Arztes zu beweisen, dass der Patient ohne den rechtswidrig ausgeführten Eingriff dieselben Beschwerden haben würde, weil sich das Grundleiden in mindestens ähnlicher Weise ausgewirkt haben würde (BGH, Urteil vom 22. März 2016 - VI ZR 467/14 -, Rn. 14, juris).
  • OLG Hamm, 03.09.2013 - 26 U 85/12

    Darmperforation nach einer Koloskopie - 220.000,- Schmerzensgeld

  • LG Nürnberg-Fürth, 29.03.2001 - 4 O 4382/99

    40 000 DM Schmerzensgeld bei mehreren ärztlichen Behandlungsfehlern mit

  • BGH, 08.11.2005 - VI ZR 319/04

    Rechtsform der Zusammenarbeit im kooperativen Belegarztwesen verbundener Ärzte

  • BGH, 08.07.2003 - VI ZR 304/02

    Begriff des Diagnosefehlers

  • BGH, 07.11.2006 - VI ZR 206/05

    Kein unbedingter Vertrauensschutz des Chefarztes bei Delegation der Aufklärung

  • BGH, 21.12.2010 - VI ZR 284/09

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Ärztliche Sorgfaltspflichten bei

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