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   OLG Koblenz, 17.04.2009 - 10 U 691/07   

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https://dejure.org/2009,6083
OLG Koblenz, 17.04.2009 - 10 U 691/07 (https://dejure.org/2009,6083)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.04.2009 - 10 U 691/07 (https://dejure.org/2009,6083)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. April 2009 - 10 U 691/07 (https://dejure.org/2009,6083)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderung an die Erklärung des Versicherers zur Leistungspflicht in der Unfallversicherung

  • Judicialis

    AUB 99 § 11 Nr. 1; ; AUB 99 § 11 Nr. 3; ; AUB 99 § 11 Nr. 4; ; ZPO § 287; ; BGB § 286; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 305 c

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 88 § 7; AUB 88 § 11; BGB § 305 c; ZPO § 287
    Für die Entfernung der Milz kann aufgrund von deren Bedeutung in Erkrankungssituationen ein Invaliditätsgrad von 5 % geschätzt werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderung an die Erklärung des Versicherers zur Leistungspflicht in der Unfallversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Abtretung von Kostenerstattungsansprüchen in formularmäßiger Anwaltsvollmacht unwirksam

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 1348
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.1987 - 11 B 43/87
    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2009 - 10 U 691/07
    Indes steht der Anspruch nicht den Prozessbevollmächtigten des Klägers zu, da die in dem Prozessvollmachtsformular enthaltene Abtretung von Kostenerstattungsansprüchen gegen den Gegner an die Prozessbevollmächtigten überraschend und damit unwirksam ist, § 305 c BGB (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom 30. August 1991 - 2 W 72/91 - sowie Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, NJW 1987, 3029).
  • OLG Bremen, 30.08.1991 - 2 W 72/91

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde eines Rechtsanwaltes gegen die Verweigerung

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2009 - 10 U 691/07
    Indes steht der Anspruch nicht den Prozessbevollmächtigten des Klägers zu, da die in dem Prozessvollmachtsformular enthaltene Abtretung von Kostenerstattungsansprüchen gegen den Gegner an die Prozessbevollmächtigten überraschend und damit unwirksam ist, § 305 c BGB (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom 30. August 1991 - 2 W 72/91 - sowie Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, NJW 1987, 3029).
  • OLG Nürnberg, 25.03.2015 - 2 Ws 426/14

    Formularmäßige Strafverteidigervollmacht: Unwirksamkeit der Abtretung des

    In der Rechtsprechung wird dies teilweise unter Hinweis auf § 305c BGB abgelehnt (vgl. OLG Koblenz VersR 2009, 1348 Rdn. 50 nach juris; LG Düsseldorf AGS 2007, 34; LG Konstanz Rpfleger 2008, 596; LG Nürnberg-Fürth AnwBl 1976, 166; LG Regensburg Beschluss vom 26.09.2013 - 1 Qs 63/2013 [unveröffentlicht]; OVG Münster NJW 1987, 3029 [für Unwirksamkeit außerhalb von Strafprozessen]; so auch Mayer/Kroiß RVG 6. Aufl. § 43 Rdn. 7).
  • OLG Frankfurt, 03.08.2011 - 18 W 130/11

    Wirkungen der Aufrechnung gegenüber einem festgesetzten Kostenerstattungsanspruch

    Denn nach zutreffender Auffassung ist diese Erklärung unwirksam, da die in einer Formularvollmacht enthaltene Abtretung eine überraschende Klausel im Sinne von § 305c I BGB darstellt (Hans OLG, Az.: 2 W 72/91, juris; OLG Koblenz, RuS 2010, 341, LG Konstanz, Rpfleger 2008, 596; LG Düsseldorf, AGS 2007, 34; a.A. LG Hamburg, AnwBl 1977, 70; nur am Rande sei darauf hingewiesen, dass der Kostenfestsetzungsbeschluss anderenfalls bereits deshalb aufzuheben wäre, weil der Beklagte zu 1. nicht mehr Forderungsinhaber wäre).
  • OLG Frankfurt, 03.08.2011 - 18 W 120/11

    Wirkungen der Aufrechnung gegenüber einem festgesetzten Kostenerstattungsanspruch

    Denn nach zutreffender Auffassung ist diese Erklärung unwirksam, da die in einer Formularvollmacht enthaltene Abtretung eine überraschende Klausel im Sinne von § 305c I BGB darstellt (Hans OLG, Az.: 2 W 72/91, juris; OLG Koblenz, RuS 2010, 341, LG Konstanz, Rpfleger 2008, 596; LG Düsseldorf, AGS 2007, 34; a.A. LG Hamburg, AnwBl 1977, 70; nur am Rande sei darauf hingewiesen, dass der Kostenfestsetzungsbeschluss anderenfalls bereits deshalb aufzuheben wäre, weil der Beklagte zu 2. nicht mehr Forderungsinhaber wäre).
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