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   OLG Koblenz, 17.07.2014 - 7 WF 355/14   

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https://dejure.org/2014,31248
OLG Koblenz, 17.07.2014 - 7 WF 355/14 (https://dejure.org/2014,31248)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.07.2014 - 7 WF 355/14 (https://dejure.org/2014,31248)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. Juli 2014 - 7 WF 355/14 (https://dejure.org/2014,31248)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 11 Abs 5 RVG, § 45 RVG, § 55 RVG, § 76 Abs 1 RVG, § 114 ZPO
    Verfahrenskostenhilfe: Umfang der Bewilligung; Einwand der unnötigen Kostenverursachung im Vergütungsfestsetzungsverfahren durch die Staatskasse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe; Höhe der Gebühren des beigeordneten Rechtsanwalts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 388
  • FamRZ 2015, 433
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.12.2003 - IX ZR 109/00

    Anwaltsgebühren bei Wahrnehmung mehrerer Verfahren; Höhe des Vorschusses für

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.07.2014 - 7 WF 355/14
    Kommt sowohl ein getrenntes Vorgehen als auch eine gehäufte Verfahrensführung ernsthaft in Betracht, muss der Rechtsanwalt das Für und Wider seines Vorgehens unter Einbeziehung der Kostenfolge dem Auftraggeber darlegen und seine Entscheidung herbeiführen (BGH NJW 2004, 1043).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2007 - 9 Ta 270/07

    Festsetzung der PKH-Vergütung - Verpflichtung zur kostengünstigen

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.07.2014 - 7 WF 355/14
    Es ist deshalb richtig, dass der Einwand, es seien unnötige Kosten verursacht worden, ausschließlich die Höhe der festzusetzenden Kosten betrifft und die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für beide Anträge den Einwand, unnötig Kosten verursacht zu haben, im Festsetzungsverfahren nicht ausschließt (vgl. LAG RP BeckRS 2008, 51720; OLG Hamm BeckRS 2013, 18764 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 22.08.2013 - 6 WF 210/13

    Erstattungsfähigkeit der Kosten getrennter Verfahren zur Regelung der elterlichen

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.07.2014 - 7 WF 355/14
    Es ist deshalb richtig, dass der Einwand, es seien unnötige Kosten verursacht worden, ausschließlich die Höhe der festzusetzenden Kosten betrifft und die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für beide Anträge den Einwand, unnötig Kosten verursacht zu haben, im Festsetzungsverfahren nicht ausschließt (vgl. LAG RP BeckRS 2008, 51720; OLG Hamm BeckRS 2013, 18764 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 27.09.2013 - 2 WF 161/13

    Kein Anspruch auf Unterhalt, soweit BAföG-Leistungen den Unterhaltsbedarf decken

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.07.2014 - 7 WF 355/14
    Diesen Einwand kann auch die Staatskasse im Kostenfestsetzungsverfahren nach § 56 RVG erheben; das ergibt sich schon daraus, dass sie anstelle des Mandanten zahlt und nicht schlechter stehen darf als der Auftraggeber selbst (OLG Hamm, BeckRS 2013, 18761).
  • BVerfG, 13.07.2020 - 1 BvR 631/19

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Ablehnung von

    Es kann jedoch hierfür im Einzelfall durchaus sachliche Gründe geben (vgl. Viefhues, in: Münchener Kommentar zum FamFG, 3. Aufl. 2018, § 76 Rn. 82; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 10. August 2016 - 9 WF 208/16 -, juris, Rn. 3 f.; Hanseatisches OLG Bremen, Beschluss vom 11. Juni 2015 - 5 WF 20/15 -, juris, Rn. 10; OLG Koblenz, Beschluss vom 17. Juli 2014 - 7 WF 355/14 -, juris, Rn. 26; OLG Hamm, Beschluss vom 22. August 2013 - II-6 WF 210/13 -, juris, Rn. 16).
  • LAG Nürnberg, 22.10.2015 - 2 Ta 118/15

    Kostenfestsetzung - Bindung an PKH-Beschluss - Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung

    Damit steht auch mit bindender Wirkung für das Kostenfestsetzungsverfahren fest, dass die Klageerhebung, so wie sie erfolgt oder beabsichtigt ist, nicht gegen die Verpflichtung zur kostensparenden Rechtsverfolgung verstößt, weil dies Teil der Mutwilligkeitsprüfung ist (LAG Hessen vom 15.10.2012 - 13 Ta 303/12 - Rn 8; LAG Sachsen-Anhalt vom 28.12.2010 - 2 Ta 172/10 - Rn 59; Musielak/ Fischer , ZPO, 12.Aufl., 2015, § 121 ZPO, Rn 31; Bischof/ Mathias , RVG, 5.Aufl, 2013, § 48 RVG Rn 3; a.A. LAG München vom 23.07.2012 - 10 Ta 284/11 unter II.2.b.bb. der Gründe; OLG Koblenz vom 17.07.2014 - 7 WF 355/14; Schneider/Volpert/Fölsch/ Köpf , Kostenrecht, 1. Aufl., 2014, § 11a ArbGG, Rn 4).

    Auch das Argument, dass die Staatskasse alle Einwendungen der Partei gegen den Kostenerstattungsanspruch geltend machen können müsse und hierzu insbesondere die Aufrechnung mit einem Schadensersatzanspruch gegen den Rechtsanwalt wegen mangelnder Aufklärung über die kostengünstigste Rechtsverfolgung gehöre (z.B. OLG Koblenz vom 17.07.2014 - 7 WF 355/14, Rn 14 ff), führt nicht dazu, dass hierüber nur im Kostenfestsetzungsverfahren nach § 55 RVG entschieden werden dürfte.

  • OLG Brandenburg, 10.08.2016 - 9 WF 208/16

    Getrenntes Anhängigmachen von Sorgerechts- und Umgangsantrag nicht unzulässig

    Jedoch kann es durchaus sachliche Gründe für die getrennte Einleitung von Umgangs- und Sorgerechtsverfahren geben (vgl. OLG Bremen, FamRZ 2015, 2171 ; OLG Koblenz, FamRZ 2015, 433, 434) .

    Insbesondere wenn die beiden Verfahren nicht in engem rechtlichen Zusammenhang stehen und/oder außerdem nur eines der Verfahren einem besonderen Vorrang- und Beschleunigungsgebot unterliegt, kann die getrennte Verfahrensführung gerechtfertigt sein (OLG Bremen, FamRZ 2015, 2171 ; OLG Koblenz, FamRZ 2015, 433, 434 ; OLG Hamm FamRZ 2014, 1880 (Ls.) = FamFR 2013, 545).

    Der Urkundsbeamte und die im Festsetzungsverfahren entscheidenden Gerichte sind an die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe und die Beiordnung eines Anwalts selbst dann gebunden, wenn die Verfahrenskostenhilfebewilligung und die Beiordnung unrichtig waren, so dass der Urkundsbeamte Gebühren nicht mit der Begründung kürzen darf, dass ein Verfahren zur Verfügung gestanden hätte, bei dem geringere Kosten angefallen wären (OLG Bremen, FamRZ 2015, 2171 ; Zimmermann, Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe, 4. Aufl., Rn. 602; OLG Zweibrücken FamRZ 1996, 682 (Ls.); a.A. jedoch OLG Koblenz, FamRZ 2015, 433, 434 ; OLG Hamm FamRZ 2014, 1880 (Ls.) = FamFR 2013, 545).

  • LSG Thüringen, 18.10.2018 - L 1 SF 1302/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - mehrere

    Daher schließt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für beide Verfahren den Einwand der unnötigen Kostenverursachung und dessen Berücksichtigung im Festsetzungsverfahren nach § 55 RVG nicht aus (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 17. Juli 2014 - 7 WF 355/14, zitiert nach juris).

    Daraus folgt, dass diese nicht schlechter stehen darf als der Auftraggeber selbst (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 17. Juli 2014 - 7 WF 355/14, zitiert nach juris).

  • LSG Thüringen, 23.08.2017 - L 1 SF 1302/17

    Erinnerung gegen eine Kostenfestsetzung

    Daher schließt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für beide Verfahren den Einwand der unnötigen Kostenverursachung und dessen Berücksichtigung im Festsetzungsverfahren nach § 55 RVG nicht aus (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 17. Juli 2014 - 7 WF 355/14, zitiert nach juris).

    Daraus folgt, dass diese nicht schlechter stehen darf als der Auftraggeber selbst (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 17. Juli 2014 - 7 WF 355/14, zitiert nach juris).

  • LSG Thüringen, 29.01.2019 - L 1 SF 1082/18

    Einheitliche Festsetzung der Rechtsanwaltsgebühren, wenn ein Bescheid nach § 96

    Daher schließt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für beide Verfahren den Einwand der unnötigen Kostenverursachung und dessen Berücksichtigung im Festsetzungsverfahren nach § 55 RVG nicht aus (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 17. Juli 2014 - 7 WF 355/14, zitiert nach juris).

    Daraus folgt, dass diese nicht schlechter stehen darf als der Auftraggeber selbst (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 17. Juli 2014 - 7 WF 355/14, zitiert nach juris).

  • LSG Thüringen, 08.10.2019 - L 1 SF 69/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - beigeordneter

    Daher schließt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für beide Verfahren den Einwand der unnötigen Kostenverursachung und dessen Berücksichtigung im Festsetzungsverfahren nach § 55 RVG nicht aus (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 17. Juli 2014 - 7 WF 355/14, zitiert nach juris).

    Daraus folgt, dass diese nicht schlechter stehen darf als der Auftraggeber selbst (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 17. Juli 2014 - 7 WF 355/14, zitiert nach juris).

  • OLG Bremen, 11.06.2015 - 5 WF 20/15

    Anwaltsgebühren bei getrennter Einleitung von dasselbe Kind betreffenden Umgangs-

    Zwar ist es einem Rechtsanwalt nicht erlaubt, einseitig und ohne hinreichenden Sachgrund anstehende Verfahren eines Auftraggebers zu vereinzeln, jedoch kann es durchaus sachliche Gründe für die getrennte Einleitung von Umgangs- und Sorgerechtsverfahren geben (vgl. OLG Koblenz FamRZ 2015, 433, 434, im konkreten Fall allerdings einen sachlichen Grund verneinend).
  • OLG Düsseldorf, 28.02.2023 - 24 U 335/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein Rechtsanwalt gehalten sein, den anspruchsberechtigten Mandanten auf die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu erlangen, hinzuweisen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 2018 - IX ZR 216/17, Rn. 18; zu Belehrungspflichten im Rahmen einer Verfahrenskostenhilfe siehe auch OLG Koblenz, Beschluss vom 17. Juli 2014 - 7 WF 355/14, Rn. 15ff.).
  • SG Nordhausen, 03.11.2017 - S 17 SF 1150/16
    Daher schließt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für beide Verfahren den Einwand der unnötigen Kostenverursachung und dessen Berücksichtigung im Festsetzungsverfahren nach § 55 RVG nicht aus (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 17. Juli 2014 - 7 WF 355/14, zitiert nach juris).

    Daraus folgt, dass diese nicht schlechter stehen darf als der Auftraggeber selbst (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 17. Juli 2014 - 7 WF 355/14, zitiert nach juris).

  • OLG Hamm, 04.11.2016 - 6 WF 127/15

    Höhe der Vergütung des im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe beigeordneten

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.05.2016 - 2 Ta 21/15

    Honoraranspruch des im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts -

  • OLG Bremen, 11.06.2015 - 5 WF 19/15

    Anwaltsgebühren bei getrennter Einleitung von dasselbe Kind betreffenden Umgangs-

  • LAG München, 10.02.2022 - 6 Ta 244/21

    PKH; Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwaltes

  • ArbG Passau, 10.01.2023 - 5 Ca 370/22

    Prozesskostenhilfe, Bewilligung, Beiordnung, Kostenfestsetzungsverfahren,

  • ArbG Passau, 10.01.2023 - 5 Ca 371/22

    Einigungsgebühr bei Prozesskostenhilfe für Mehrvergleich

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