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   OLG Koblenz, 17.09.2008 - 1 U 334/08   

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https://dejure.org/2008,24675
OLG Koblenz, 17.09.2008 - 1 U 334/08 (https://dejure.org/2008,24675)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.09.2008 - 1 U 334/08 (https://dejure.org/2008,24675)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. September 2008 - 1 U 334/08 (https://dejure.org/2008,24675)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung der Freigabeklausel in der Sicherungszweckerklärung zu einer fremdnützigen Buchgrundschuld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung der Freigabeklausel in der Sicherungszweckerklärung zu einer fremdnützigen Buchgrundschuld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.11.1997 - GSZ 1/97

    Großer Senat für Zivilsachen entscheidet über Freigabeklauseln bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.09.2008 - 1 U 334/08
    Es handelt sich demnach recht verstanden um einen bereits in der Sicherungsabrede festgeschriebenen Rückgewähranspruch der (fremdnützigen) Sicherungsgeber für den Fall des Eintritts einer nachträglichen Übersicherung der Grundschuldgläubigerin (vgl. dazu BGH [GrS] NJW 1998, 671 ff. = BGHZ 137, 212 : "[ungeschriebener] vertraglicher Anspruch des Sicherungsgebers auf Rückgabe nicht mehr benötigter Sicherheiten"; Rohe aaO., Rn. 131 ff.; s. auch Nr. 16 Abs. 2 AGB-Banken [2002]).
  • BGH, 11.07.1996 - XI ZR 234/95

    Wirksamkeit einer Globalzession ohne ausdrückliche Festlegung einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.09.2008 - 1 U 334/08
    Die von der Klägerin und ihrem Ehemann (Eltern der Darlehensnehmerin) vereinbarungsgemäß zu stellende - zusätzliche - Buchgrundschuld in Höhe von 150.000,00 DM (Seite 5 der Darlehensvereinbarung) erklärt sich zwanglos aus der nach Abzug der Buchgrundschuld auf dem Beleihungsobjekt noch offenen und nach den Beleihungsrichtlinien gesondert abzusichernden (Rest-)Darlehensvaluta (vgl. BGH NJW 1996, 2790 zur "Vollwertigkeit" der verlangten Sicherheiten; Staudinger/Wolfsteiner aaO., Rn. 32).
  • BGH, 13.03.1991 - VIII ZR 34/90

    Abwicklung eines Leasingvertrages nach Wandelung des Kaufvertrages mit dem

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.09.2008 - 1 U 334/08
    b) Demgegenüber versteht der Senat - angeleitet durch das Gebot der interessengerechten Auslegung (vgl. allg. BGH NJW 1991, 1749, 1750 = BGHZ 114, 57 ; Rohe in: Bamberger/Roth aaO., § 1192 Rn. 70; s. auch Staudinger/Wolfsteiner [2002], Vorbem. zu §§ 1191 ff. Rn 51 zur besonders kritischen Prüfung des Sicherungszwecks bei ausschließlicher Sicherung fremder Verbindlichkeiten) und entscheidend gestützt auf die Bekundungen der im ersten Rechtszug vernommenen Zeugen (Protokolle vom 22. August 2007 - Bl. 76 ff. GA - und vom 28. November 2007 - Bl. 106 ff. GA -) - die fragliche Vertragsklausel dahin, dass das anfängliche Bedürfnis der finanzierenden Bank nach einer zusätzlichen Realsicherheit (nur) solange anerkannt und fortbestehen sollte, bis der als (endfälliger) Tilgungsersatz von der Darlehensnehmerin zugleich zu bedienende Bausparvertrag mit einem Guthaben in Höhe von 150.000,00 DM angespart war und im Sicherungsfall dem Verwertungszugriff der Beklagten offen stand.
  • BGH, 24.02.2011 - V ZB 202/10

    Zurückschiebung: Erforderlichkeit des Einvernehmens der Staatsanwaltschaft;

    Es hat Zustimmung gefunden (GK-AufenthG/Gutmann, Stand September 2007, § 72 Rn. 34; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand August 2008, § 72 AufenthG Rn. 17; einschränkend allerdings OLG München, OLGR 2009, 291: nur bei sehr kurzfristigem Aufenthalt).

    Darüber besteht Einigkeit (OLG München, OLGR 2009, 291; Gutmann in GK-AufenthG, aaO, § 72 Rn. 29 f.; Hailbronner, Ausländerrecht, aaO, § 72 AufenthG Rn. 14).

    (bb) Ein überwiegendes Interesse an der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs gegenüber einem Ausländer, der sich illegal im Bundesgebiet aufhält, kann aber nicht nur in den Fällen der Abschiebung und Ausweisung, sondern ebenso bei einer Zurückschiebung bestehen (Senat, Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 211/10, InfAuslR 2010, 440; ähnlich OLG München, OLGR 2009, 291).

    Es wäre nicht zweckmäßig, zwischen Zurückschiebungen im unmittelbaren und zeitlichen Zusammenhang mit der unerlaubten Einreise und solchen zu unterscheiden, die danach erfolgen (so aber OLG München, OLGR 2009, 291).

  • BGH, 18.08.2010 - V ZB 211/10

    Ausländerrecht: Anordnung der Sicherungshaft bei Zurückschiebung ohne

    § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG soll verhindern, dass die Strafverfolgung durch ausländerrechtliche Maßnahmen erschwert oder vereitelt wird (OLG München, OLGR 2009, 291; Gutmann in GK-AufenthG, Stand September 2007, § 72 Rn. 29 f.; Hailbronner, Ausländerrecht, 59. Aktualisierung zu § 72 Rn. 14).

    Ein überwiegendes Interesse an der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs gegenüber einem sich illegal im Bundesgebiet aufhaltenden Ausländer kann aber nicht nur im Falle der Abschiebung und Ausweisung, sondern ebenso bei einer Zurückschiebung bestehen (vgl. OLG München, OLGR 2009, 291).

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