Rechtsprechung
OLG Koblenz, 17.11.2005 - 5 U 289/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung eines Anspruchs auf Schadensersatz wegen anwaltlicher Pflichtverletzung; Verletzung von Aufklärungspflichten und der Pflicht zum fristgerechten Tätigwerden des Rechtsanwalts; Erforderlichkeit eines Kausalzusammenhangs zwischen Pflichtverletzung und ...
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 12 Abs. 3 S. 2
Anforderungen an die Rechtsfolgenbelehrung gem. § 12 Abs. 3 S. 2 VVG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 12 Abs. 3
Anforderungen an die Belehrung der Rechtsfolgen des Fristablaufs in dem Ablehnungsschreiben eines Versicherers - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Anforderungen an die Belehrung nach § 12 VVG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- verkehrslexikon.de (Kurzinformation)
Deckungsklage - Belehrung über die Klagefrist des § 12 VVG
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Fristhinweis bei Versicherungen
- IWW (Kurzinformation)
Versicherungsrecht - Anforderungen an die Belehrung nach § 12 VVG
- IWW (Kurzinformation)
Anforderungen an die Belehrung nach § 12 VVG
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Fristhinweis bei Versicherungen
Verfahrensgang
- LG Bad Kreuznach, 26.01.2005 - 3 O 169/03
- OLG Koblenz, 17.11.2005 - 5 U 289/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 25
- VersR 2006, 823
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.09.2001 - IV ZR 224/00
Irreführung einer Belehrung
Auszug aus OLG Koblenz, 17.11.2005 - 5 U 289/05
Formulierungen, die diese Rechtsfolge verdunkeln oder in einem minder gefährlichen Licht erscheinen lassen, machen die Belehrung unwirksam (BGH VersR 2001, 1497 ; BGH NJW-RR 2004, 1327 ; vgl. auch BGH VersR 2003, 489 ). - BGH, 05.02.2003 - IV ZR 44/02
Klagefrist nach § 12 Abs. 3 VVG und Rechtsfolgen einer Fristversäumung: …
Auszug aus OLG Koblenz, 17.11.2005 - 5 U 289/05
Formulierungen, die diese Rechtsfolge verdunkeln oder in einem minder gefährlichen Licht erscheinen lassen, machen die Belehrung unwirksam (BGH VersR 2001, 1497 ; BGH NJW-RR 2004, 1327 ; vgl. auch BGH VersR 2003, 489 ). - OLG Hamm, 15.01.1992 - 20 U 200/91
Anforderungen an Belehrung über Folgen des Fristablaufs L
Auszug aus OLG Koblenz, 17.11.2005 - 5 U 289/05
Der einleitende Satz, dass sich die Versicherung nicht mit dem Versicherungsnehmer "streiten" wolle, ist beschönigend in Verbindung mit dem Folgesatz, man habe (lediglich?) "ein Anrecht darauf, zu erfahren", dass der vermeintliche Anspruch nur innerhalb von 6 Monaten gerichtlich geltend gemacht werden könne (vgl. auch OLG Hamm NJW-RR 1992, 864 ). - BGH, 03.03.2004 - IV ZR 15/03
Anforderungen an die Belehrung über die Rechtsfolgen der Versäumung der …
Auszug aus OLG Koblenz, 17.11.2005 - 5 U 289/05
Formulierungen, die diese Rechtsfolge verdunkeln oder in einem minder gefährlichen Licht erscheinen lassen, machen die Belehrung unwirksam (BGH VersR 2001, 1497 ; BGH NJW-RR 2004, 1327 ; vgl. auch BGH VersR 2003, 489 ).
- LG Köln, 25.03.2009 - 20 O 178/06
Bauleistungsversicherung: Unvorhersehbarkeit des Schadenseintritts
Dahinstehen kann insoweit, ob die nicht drucktechnisch hervorgehobene Belehrung, die erstmals unter dem 18.08.2004 (Bl. 29 des Anlagenbandes) überhaupt ausgesprochen wurde, geeignet ist, die Folgen der vorgenannten Gesetzesbestimmung auszulösen (vgl. zum Streitstand OLG Oldenburg, VersR 2007, 233; OLG Köln, B. vom 26.02.2007, Az.: 5 U 212/06; OLG Koblenz, RuS 2005, 257; OLG Koblenz, NJW-RR 2007, 25), wobei das Gericht eher dazu neigt, wegen der schwerwiegenden Folgen einer Fristversäumnis zumindest dann eine drucktechnische Hervorhebung als erforderlich anzusehen, wenn - wie hier - die Belehrung im fortlaufenden Text enthalten ist und sich dahinter noch die Formel "Mit freundlichen Grüßen" befindet. - LG Dortmund, 14.01.2009 - 22 O 159/07
Inanspruchnahme eines Versicherers aus einer Fahrzeugversicherung; …
Einer drucktechnischen Hervorhebung der Klagefrist bedurfte es dabei nach zutreffender Ansicht nicht (OLG Oldenburg VersR 2007, 233; OLG Köln VersR 2007, 1210; anderer Ansicht für eine "beschönigende" Belehrung: OLG Koblenz VersR 2006, 823).