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   OLG Koblenz, 18.01.2007 - 6 U 758/06   

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OLG Koblenz, 18.01.2007 - 6 U 758/06 (https://dejure.org/2007,6220)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18.01.2007 - 6 U 758/06 (https://dejure.org/2007,6220)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18. Januar 2007 - 6 U 758/06 (https://dejure.org/2007,6220)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übertragung von Gesellschaftsanteilen; Ansprüche aus einer Kapitallebensversicherung; Abwicklung eines Darlehens; Finanzierung eines geschlossenen Immobilienfonds ; Widerruflichkeit eines Haustürgeschäfts; Sicherung der Altersvorsorge; Kausalität zwischen ...

  • Judicialis

    BeurkG § 17

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HWiG § 1 § 2 § 3; VerbrKrG § 7 § 9; BeurkG § 17
    Abwicklung eines Darlehens zur Finanzierung der Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds - Anbahnung des Darlehensvertrags in Haustürsituation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (35)

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 193/04

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.01.2007 - 6 U 758/06
    Dem entspricht es, dass der gleiche 11. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seiner Entscheidung vom 25.4.2006 (Az.: XI ZR 193/04) für den - unterstellten - Fall einer gemeinsamen Anbahnung des finanzierten Geschäfts und des Darlehens in einer Haustürsituation die Auffassung vertreten hat, der dem Ausschluss des Widerrufsrechts nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 HausTWG zugrunde liegende Gedanke, dass bei notarieller Beurkundung ein Übereilungsschutz durch eine Widerrufsmöglichkeit nicht erforderlich ist, gelte nicht zwangsläufig auch für den nichtbeurkundeten Darlehensvertrag.

    Auch die von der Beklagten angesprochene Entscheidung des BGH (vom 25.04.2006 - XI ZR 193/04, ZIP 06, 940) weist ausdrücklich darauf hin, dass die Belehrung über das Widerrufsrecht nach dem Haustürwiderrufsgesetz allein nach diesem Gesetz zu beurteilen ist.

    Wesentliche Voraussetzung für das Vorliegen von nach § 9 VerbrkG verbundenen Rechtsgeschäften ist weiter, dass Kreditvertrag und finanziertes Geschäft als wirtschaftliche Einheit anzusehen ist .Der BGH hat hierzu voranstellend ausgeführt, dass ein solch "verbundenes Geschäft" auch bei einem kreditfinanzierten Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds vorliegen kann (BGH: vom 14. Juni 2004 - II ZR 385/02 - WM 04, 1527; vom 14.06.2004 - II ZR 395/01, NJW 04, 2731; vom 25. April 2006 - XI ZR 193/04, WM 06, 1003).

    Dies wird unwiderleglich vermutet, wenn der Kreditvertrag nicht aufgrund eigener Initiative eines Kreditnehmers zustande gekommen ist, der von sich aus die Bank um Finanzierung eines Anlagegeschäfts ersucht, sondern deshalb, weil der Vertriebsbeauftragte des Anlagevertreibers dem Interessenten zugleich mit den Anlageunterlagen den Abschluss eines Kreditantrages bei dem Finanzierungsinstitut andient, das sich zuvor dem Anlagevertreiber gegenüber zur Finanzierung bereit erklärt hat (BGH vom 25.04.2006 - XI ZR 193/04).

    Es ist allerdings nicht ersichtlich, dass die Kläger zugleich mit den Anlageunterlagen einen Kreditantrag der Beklagten als Finanzierungsinstitut vorgelegt bekamen, so wie es die Rechtsprechung des BGH zur Begründung einer unwiderleglichen Vermutung erfordert (vgl. BGH vom 25.4.2006 - XI ZR 193/04; vom 23.9.2003 - XI ZR 135/02, WM 2003, 2232).

  • BGH, 23.09.2003 - XI ZR 135/02

    Finanziertes Immobiliengeschäft als verbundenes Geschäft

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.01.2007 - 6 U 758/06
    Die vorliegende Fallgestaltung geht somit über die regelmäßig einem Kreditgeschäft innewohnende Zweckbestimmung hinaus (s. dazu BGH vom 23. September 2003 - XI ZR 135/02, WM 03, 2232).

    Es ist allerdings nicht ersichtlich, dass die Kläger zugleich mit den Anlageunterlagen einen Kreditantrag der Beklagten als Finanzierungsinstitut vorgelegt bekamen, so wie es die Rechtsprechung des BGH zur Begründung einer unwiderleglichen Vermutung erfordert (vgl. BGH vom 25.4.2006 - XI ZR 193/04; vom 23.9.2003 - XI ZR 135/02, WM 2003, 2232).

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 385/02

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.01.2007 - 6 U 758/06
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung finden auf eine Darlehensvertragserklärung, die ein Verbraucher in einer Haustürsituation abgibt oder zu der er in einer solchen veranlasst wird, auch dann die Vorschriften des Haustürwiderrufsgesetzes Anwendung, wenn der Darlehensvertrag zugleich die Voraussetzungen des Vertrags nach dem Verbraucherkreditgesetz erfüllt (BGH vom 14.06.2004 - II ZR 385/02, WM 2004, 1527).

    Wesentliche Voraussetzung für das Vorliegen von nach § 9 VerbrkG verbundenen Rechtsgeschäften ist weiter, dass Kreditvertrag und finanziertes Geschäft als wirtschaftliche Einheit anzusehen ist .Der BGH hat hierzu voranstellend ausgeführt, dass ein solch "verbundenes Geschäft" auch bei einem kreditfinanzierten Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds vorliegen kann (BGH: vom 14. Juni 2004 - II ZR 385/02 - WM 04, 1527; vom 14.06.2004 - II ZR 395/01, NJW 04, 2731; vom 25. April 2006 - XI ZR 193/04, WM 06, 1003).

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 395/01

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.01.2007 - 6 U 758/06
    Dabei ist es nicht erforderlich, dass die besonderen Umstände der ersten Kontaktaufnahme die alleinige oder auch nur die entscheidende Ursache darstellen; es genügt, dass sie mitursächlich geworden sind (vgl. BGH vom 14.6.2004 - Az.: II ZR 395/01, NJW 2004 2731; vom 18.10.2004 - Az.: II ZR 352/02, NJW-RR 2005, 180, sowie vom 16.1.1996 - Az.: XI ZR 116/95, BGHZ 131 385), mit anderen Worten, dass sie einen unter mehreren Beweggründen ausmachen, sofern nur ohne sie der später geschlossene Vertrag nicht oder nicht so wie geschehen zustande gekommen wäre (BGHZ 131, 385 (392)).

    Wesentliche Voraussetzung für das Vorliegen von nach § 9 VerbrkG verbundenen Rechtsgeschäften ist weiter, dass Kreditvertrag und finanziertes Geschäft als wirtschaftliche Einheit anzusehen ist .Der BGH hat hierzu voranstellend ausgeführt, dass ein solch "verbundenes Geschäft" auch bei einem kreditfinanzierten Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds vorliegen kann (BGH: vom 14. Juni 2004 - II ZR 385/02 - WM 04, 1527; vom 14.06.2004 - II ZR 395/01, NJW 04, 2731; vom 25. April 2006 - XI ZR 193/04, WM 06, 1003).

  • BGH, 09.05.2006 - XI ZR 119/05

    Überprüfung des Kausalzusammenhangs zwischen Haustürsituation und Abschluss des

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.01.2007 - 6 U 758/06
    Welcher Zeitraum hierfür erforderlich ist und welche Bedeutung möglicherweise auch anderen Umständen im Rahmen der Kausalitätsprüfung zukommt, ist aber nach höchstrichterlicher Rechtsprechung die vom Tatrichter zu klärende Frage des Einzelfalls (BGH: vom 09.05.2006 - XI ZR 119/05, BB 2006, 1409 (1410); vom 21.01.2003 - XI ZR 125/02, NJW 2003, 1390).

    In der Rechtsprechung ist die Kausalität bei zunehmender zeitlicher Distanz in Fällen abgelehnt worden, in denen zusätzliche Umstände hinzutraten, die den Kausalzusammenhang in Frage stellten (BGH vom 9.05.2006 - XI ZR 119/05).

  • BGH, 21.01.2003 - XI ZR 125/02

    Gerichtliche Prüfung der Rechtsfolgen des Widerrufs

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.01.2007 - 6 U 758/06
    Welcher Zeitraum hierfür erforderlich ist und welche Bedeutung möglicherweise auch anderen Umständen im Rahmen der Kausalitätsprüfung zukommt, ist aber nach höchstrichterlicher Rechtsprechung die vom Tatrichter zu klärende Frage des Einzelfalls (BGH: vom 09.05.2006 - XI ZR 119/05, BB 2006, 1409 (1410); vom 21.01.2003 - XI ZR 125/02, NJW 2003, 1390).

    Der Nachweis ist geführt, wenn der Darlehensnehmer durch eine Haustürsituation in eine Lage gebracht worden ist, in der er in seiner Entschließungsfreiheit beeinträchtigt ist, den ihm später angebotenen Vertrag zu schließen oder davon Abstand zu nehmen (BGH: vom 21.1.2003 - XI ZR 125/02 - , WM 2003, 483 unter II 2 b).

  • OLG Koblenz, 05.04.2005 - 3 U 822/04

    Finanzierter Beitritt zum geschlossenen Immobilienfonds: Vermittlung in einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.01.2007 - 6 U 758/06
    Soweit nämlich nach der gebotenen Auslegung des § 5 Abs. 2 HausTWG ein Widerrufsrecht nach dem Haustürwiderrufsgesetz besteht, muss die Belehrung den Vorgaben dieses Gesetzes genügen; nur so wird dem schützenswerten Verbraucher der gebotene Schutz nach diesem Gesetz zuteil (vgl. OLG Koblenz, Entscheidung v. 5.4.2005 - Az.: 3 U 822/04 -, OLGR 2005, 501 ff).
  • OLG München, 08.07.1993 - 1 U 7230/92

    Formfreiheit des Beitritt zu einer Immobilien-Fonds Gesellschaft

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.01.2007 - 6 U 758/06
    Wollte man zudem in einem Fall wie dem vorliegenden die Möglichkeit des Widerrufs bezüglich eines nachfolgend abgeschlossenen Darlehensvertrages lediglich wegen der zwischengeschalteten notariellen Beurkundung eines Fondsbeitritts versagen, die bei einem Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds gar nicht notwendig ist (vgl. Palandt-Grüneberg, BGB, 65. Aufl., § 311 b Rdnr. 9; OLG München NJW-RR 1994, 37; BGHZ 86, 367), würde der vom Haustürwiderrufsgesetz beabsichtigte Verbraucherschutz leer laufen.
  • BGH, 31.01.1983 - II ZR 288/81

    gescheiterte Anteilsübertragung - Gesellschaftsanteile, § 313 BGB <Fassung bis

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.01.2007 - 6 U 758/06
    Wollte man zudem in einem Fall wie dem vorliegenden die Möglichkeit des Widerrufs bezüglich eines nachfolgend abgeschlossenen Darlehensvertrages lediglich wegen der zwischengeschalteten notariellen Beurkundung eines Fondsbeitritts versagen, die bei einem Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds gar nicht notwendig ist (vgl. Palandt-Grüneberg, BGB, 65. Aufl., § 311 b Rdnr. 9; OLG München NJW-RR 1994, 37; BGHZ 86, 367), würde der vom Haustürwiderrufsgesetz beabsichtigte Verbraucherschutz leer laufen.
  • OLG Jena, 28.03.2006 - 5 U 742/05

    Kein Fortwirken der Haustürsituation (und damit kein Verbraucher-widerrufsrecht)

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.01.2007 - 6 U 758/06
    Das Thüringer OLG Jena hat in zwei Entscheidungen (Az.: 5 U 250/03, Urteil v. 13.1.2004 und Az.: 5 U 742/05, Urteil v. 28.3.2006, ZIP 2006, 946) die Auffassung vertreten, dass durch die notarielle Beurkundung des finanzierten Geschäfts zwangsläufig auch das Überraschungsmoment in Bezug auf das Darlehensgeschäft entfalle, wenn die notarielle Beurkundung der gemeinsamen Anbahnung des finanzierten Geschäfts und des Darlehens in einer Haustürsituation nachfolge, aber vor dem späteren Abschluss des Darlehensvertrages erfolge.
  • BGH, 12.11.2002 - XI ZR 3/01

    Aufklärungspflicht des finanzierenden Kreditinstituts im Rahmen steuersparender

  • BGH, 30.05.2005 - II ZR 319/04

    Zurechnung der Haustürsituation

  • BGH, 18.03.2003 - XI ZR 422/01

    Voraussetzungen des Widerrufsrechts bei Gewährung eines Realkredits zu "üblichen

  • BGH, 15.11.2004 - II ZR 375/02

    Begriff der Privatwohnung; Widerrufsrecht nach Umschuldung

  • BGH, 28.06.2004 - II ZR 373/00

    Kreditfinanzierter Beitritt zu einem Immobilienfonds als verbundenes Geschäft

  • OLG Brandenburg, 07.06.2006 - 4 U 226/05

    Haustürgeschäft: Widerruf einer finanzierten Fondsbeteiligung; Fortwirkung der

  • BGH, 11.10.1995 - VIII ZR 325/94

    Umfang des Widerrufsrechts bei verbundenen Geschäften; Zeitpunkt des Zuflusses

  • BGH, 04.07.2002 - I ZR 55/00

    Belehrungszusatz

  • OLG Jena, 13.01.2004 - 5 U 250/03

    Keine Ursächlichkeit der Haustürsituation mehr nach Notarvertrag

  • BGH, 08.06.2004 - XI ZR 167/02

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei einem Haustürgeschäft

  • KG, 28.06.2005 - 4 U 77/03

    Rückabwicklung eines als Haustürgeschäft geschlossenen finanzierten Beitritts zu

  • BGH, 15.11.1989 - VIII ZR 46/89

    Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen

  • BGH, 18.10.2004 - II ZR 352/02

    Beitritt zu einer Anlagegesellschaft als Haustürgeschäft; Zeitliches Ende des

  • BGH, 25.10.1989 - VIII ZR 345/88

    Wettbewerbswidriges Handeln durch Unterlassen der gebotenen Widerrufsbelehrung

  • BGH, 22.10.2003 - IV ZR 398/02

    Zur Frage der Wirksamkeit von Treuhandverträgen und -vollmachten bei

  • BGH, 26.09.2006 - XI ZR 358/04

    Sicherungszweck einer Grundschuld zugunsten einer Bausparkasse

  • BGH, 16.01.1996 - XI ZR 116/95

    Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft

  • BGH, 19.04.2001 - I ZR 238/98

    DIE PROFIS; Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen

  • EuGH, 13.12.2001 - C-481/99

    EIN VERBRAUCHER, DER EINEN KREDITVERTRAG IM RAHMEN EINES HAUSTÜRGESCHÄFTS

  • BGH, 13.06.2006 - XI ZR 94/05

    Widerruf von Haustürgeschäften nach der Neuregelung des Widerrufs von

  • BGH, 10.10.1994 - II ZR 95/93

    Offenlegung von Sondervorteilen der Gründungsgesellschafter im Emissionsprospekt

  • BGH, 07.10.1998 - VIII ZR 100/97

    Erhebung der Einrede des nicht erfüllten Vertrages im Prozeß; Zulässigkeit einer

  • BGH, 12.12.2005 - II ZR 327/04

    Kenntnis des Vertragspartners von der Haustürsituation

  • BGH, 14.03.2005 - II ZR 405/02

    Anwendbarkeit des HWiG auf den kreditfinanzierten Beitritt zu einem geschlossenen

  • BGH, 26.10.1993 - XI ZR 42/93

    Haustürwiderrufsgesetz - Anwendbarkeit

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