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OLG Koblenz, 18.03.2005 - 3 W 89/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 781, 125 Abs. 1, 126 Abs. 4, 130 Abs. 1; BeurkG
Nichtigkeit eines notariellen Schuldanerkenntnismangels Zugang einer Ausfertigung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an das Zustandekommen eines konstitutiven Schuldanerkenntnisses
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an das Zustandekommen eines Schuldanerkenntnisses bei notarieller Beurkundung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 27.12.2004 - 5 O 372/04
- OLG Koblenz, 18.03.2005 - 3 W 89/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.01.1993 - IX ZR 259/91
Formwidrigkeit der Telefax-Bürgschaftserklärung
Auszug aus OLG Koblenz, 18.03.2005 - 3 W 89/05
Ist aber für eine empfangsbedürftige Willenserklärung - wie hier - durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, wird die Erklärung gemäß § 130 Abs. 1 BGB nur wirksam, wenn sie dem Erklärungsempfänger in der vorgeschriebenen Form zugeht (vgl. u. a. BGH NJW 1993, 1126, 1127; NJW 1997, 1126, 1127;… Palandt / Heinrichs, BGB, 63. Aufl., § 126 Rdnr. 11 und § 130 Rdnr. 10;… Münchner Kommentar / Einsele, BGB. 4. Aufl., § 126 Rdnr. 21 und § 130 Rdnr. 33).Voraussetzung war jedoch stets, dass dies in Gegenwart des Erklärungsempfängers geschah, wodurch der Erklärende sich "diesem gegenüber" der Urschrift seiner Erklärung entäußerte (vgl. BGH NJW 1993, 1126, 1127 f.).
- BGH, 07.06.1995 - VIII ZR 125/94
Wirksamkeit einer empfangsbedürftigen, notariell beurkundeten Willenserklärung
Auszug aus OLG Koblenz, 18.03.2005 - 3 W 89/05
In diesem Fall ist es erforderlich, dass dem Erklärungsempfänger eine Ausfertigung der Niederschrift (§ 47 BeurkG), also nicht lediglich eine - beglaubigte oder unbeglaubigte - Abschrift zugeht (BGH NJW 1995, 2217;… Palandt § 130 Rdnr. 10;… Münchener Kommentar § 130 Rdnr. 33).