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   OLG Koblenz, 18.04.2011 - 2 Ss 45/10   

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https://dejure.org/2011,21129
OLG Koblenz, 18.04.2011 - 2 Ss 45/10 (https://dejure.org/2011,21129)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18.04.2011 - 2 Ss 45/10 (https://dejure.org/2011,21129)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18. April 2011 - 2 Ss 45/10 (https://dejure.org/2011,21129)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Nötigung: Erforderlichkeit der Verwerflichkeitsprüfung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Drohung als Unrechtsindiz von sich aus im Zusammenhang mit einer Nötigung; Folgen einer Verwicklung des Täters in eine verbale Auseinandersetzung durch den Geschädigten

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Ausspruch "Hau ab oder ich schlag dir die Fresse ein" eine Nötigung?

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 240 Abs. 2
    Drohung als Unrechtsindiz von sich aus im Zusammenhang mit einer Nötigung; Folgen einer Verwicklung des Täters in eine verbale Auseinandersetzung durch den Geschädigten

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Auszüge)

    Hau ab, oder ich schlag Dir die Fresse ein! - Keine Nötigung?!

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 07.12.1992 - 1 BvR 1644/88

    Verfassungswidrige Auslegung des Nötigungstatbestandes

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.04.2011 - 2 Ss 45/10
    Denn angesichts der außerordentlichen Weite und Ungenauigkeit des Nötigungstatbestandes nach § 240 Abs. 1 StGB bedarf es dieses - verfassungsrechtlich gebotenen - Korrektivs, um ein tatbestandsmäßiges Verhalten nicht nur als sittlich zu missbilligendes und im sozialethischen Sinne als anstößig anzusehendes Tun, sondern zugleich als gesteigertes sozial unerträgliches strafwürdiges kriminelles Unrecht einzustufen (vgl. BayObLG in NJW 1989, 1621; Träger/Altvater in Leipziger Kommentar, StGB, 11. Aufl., § 240 Rdnr. 75 und 87; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 240 Rdnr. 40; BVerG in NJW 1993, 1519; Gropp/Sinn in Münchener Kommentar, StGB, § 240 Rdnr. 113 und 122; Eser/Eisele in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 240 Rdnr. 15; BGH in VRS 40, 103, 107).
  • OLG Zweibrücken, 03.02.1999 - 1 Ss 21/99

    Wertgrenze für die geringfügige Ordnungswidrigkeit in Anpassung an die

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.04.2011 - 2 Ss 45/10
    Im Übrigen gibt die Abfassung der Urteilsgründe dem Senat Anlass zu dem Hinweis, dass es in der Regel ebenfalls ein sachlich-rechtlicher Fehler ist, wenn die Darstellung unklar und unübersichtlich ist und insbesondere nicht scharf zwischen der Feststellung der für erwiesen erachteten Tatsachen, der Beweiswürdigung, der rechtlichen Würdigung und der Strafzumessungserwägungen getrennt und unterschieden wird (vgl. OLG Koblenz, Beschlüsse vom 1. März 1999 - 1 Ss 21/99 - und vom 12. Dezember 2002 - 1 Ss 255/02 -).
  • BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90

    Sitzblockaden III

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.04.2011 - 2 Ss 45/10
    Vielmehr bedarf es zur Lösung des in § 240 Abs. 2 StGB angesprochenen Rechtsgüterkonflikts einer einzelfallbezogenen umfassenden Abwägung, in welche alle für die Mittel-Zweck-Relation wesentlichen Umstände und Beziehungen und die auf dem Spiel stehenden Rechte, Güter und Interessen nach ihrem Gewicht in der sie betreffenden konkreten Situation einzubeziehen sind (vgl. BVerfG in NJW 2002, 1031, 1033; Eser/Eisele, aaO, Rdnr. 17; Gropp/Sinn, aaO, Rdnr. 122).
  • OLG Zweibrücken, 25.05.1992 - 1 Ss 85/92

    Nötigung; Rechtswidrigkeit; Aufhebung des Schuldspruchs; Strafrahmen; Erpressung;

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.04.2011 - 2 Ss 45/10
    Aus dieser besonderen Regelung folgt, dass die Rechtswidrigkeit der Nötigung stets ausdrücklich zu prüfen und die Verwerflichkeit der Nötigungshandlung festzustellen ist (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25. Mai 1992 - 1 Ss 85/92 - Juris).
  • BayObLG, 14.02.1989 - RReg. 1 St 315/88
    Auszug aus OLG Koblenz, 18.04.2011 - 2 Ss 45/10
    Denn angesichts der außerordentlichen Weite und Ungenauigkeit des Nötigungstatbestandes nach § 240 Abs. 1 StGB bedarf es dieses - verfassungsrechtlich gebotenen - Korrektivs, um ein tatbestandsmäßiges Verhalten nicht nur als sittlich zu missbilligendes und im sozialethischen Sinne als anstößig anzusehendes Tun, sondern zugleich als gesteigertes sozial unerträgliches strafwürdiges kriminelles Unrecht einzustufen (vgl. BayObLG in NJW 1989, 1621; Träger/Altvater in Leipziger Kommentar, StGB, 11. Aufl., § 240 Rdnr. 75 und 87; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 240 Rdnr. 40; BVerG in NJW 1993, 1519; Gropp/Sinn in Münchener Kommentar, StGB, § 240 Rdnr. 113 und 122; Eser/Eisele in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 240 Rdnr. 15; BGH in VRS 40, 103, 107).
  • OLG Saarbrücken, 11.01.2023 - Ss 62/22

    Verwerflichkeitsprüfung bei Nötigung

    Dabei bedarf es im Regelfall einer positiven Feststellung der Verwerflichkeit durch das Tatgericht (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25. Mai 1992 - 1 Ss 85/92 - OLG Koblenz, Beschluss vom 18. April 2011 - 2 Ss 45/10 -, juris; Senatsbeschluss vom 30. November 2021 - Ss 83/2021 (76/21) - vgl. auch Fischer, StGB, 69. Aufl., § 240 Rdnr. 38a; Altvater/Coen in: LK-StGB, 13. Aufl., § 240 Rdnr. 118), das Nötigungsmittel und Nötigungszweck unter einer umfassenden Abwägung aller Umstände des Einzelfalls in einer Gesamtwürdigung zueinander in Beziehung zu setzen hat (vgl. BVerfGE 73, 247, 255; BGHSt 2, 196 und 35, 274; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08. Januar 2015 - 1 (8) Ss 510/13 -, juris; Senatsbeschluss a.a.O.; Fischer a.a.O., § 240 Rdnr. 42; Eisele in: Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 240 Rdnr. 17).
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