Rechtsprechung
OLG Koblenz, 18.10.2013 - 8 U 131/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Abgrenzung von Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Beauftragung von Stundenlohnarbeiten kann zu Arbeitnehmerüberlassung führen! (IBR 2016, 565)
Verfahrensgang
- LG Bad Kreuznach, 29.12.2011 - 2 O 234/10
- OLG Koblenz, 18.10.2013 - 8 U 131/12
- BGH, 11.05.2016 - VII ZR 318/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 21.01.2003 - X ZR 261/01
Abgrenzung von Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag
Auszug aus OLG Koblenz, 18.10.2013 - 8 U 131/12
Nur wer seine vertraglich geschuldete Leistung im Rahmen einer von dem Dritten bestimmten Arbeitsorganisation zu erbringen hat und in diese derart eingegliedert ist, dass er hinsichtlich Ort, Zeit und Ausführung seiner Tätigkeit einem umfassenden Weisungsrecht desselben (Arbeitgebers) unterliegt, ist als Arbeitnehmer überlassen (BGH, Beschluss vom 12.02.2003 - 5 StR 165/02 - NStZ 2003, 552; BGH, Urteil vom 25. Juni 2002- X ZR 83/00, NJW 2002, 3317 3318; BGH, Urteil vom 21.01.2003 - X ZR 261/01). - OLG Düsseldorf, 16.10.1992 - 22 U 63/92
Sofortige Mängelbeseitigung zulässig?
Auszug aus OLG Koblenz, 18.10.2013 - 8 U 131/12
Dabei sind insbesondere die Gefahrträchtigkeit des Mangels sowie die Umstände, unter denen der Auftraggeber im Rahmen der Zumutbarkeit damit fertig zu werden hat, zu berücksichtigen, vor allem, ob und inwieweit er nicht die Möglichkeit besitzt, den Auftragnehmer zur sofortigen Nachbesserung heranzuziehen (vgl. OLG ...[Y], Urteil vom 16.10.1992 - 22 U 63/92 - NJW-RR 1993, 477, 478). - LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2012 - 15 Sa 1217/12
Abgrenzung zwischen Werkvertrag bzw. Dienstvertrag und Arbeitnehmerüberlassung
Auszug aus OLG Koblenz, 18.10.2013 - 8 U 131/12
Der so ermittelte Wille der Vertragsparteien bestimmt den Geschäftsinhalt und damit den Vertragstyp (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 14. März - - 26 U 43/12; BAG, Urteil vom 18.01.2012 - 7 AZR 723/106; LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.12.2012 - 15 Sa 1217/12).
- BGH, 12.02.2003 - 5 StR 165/02
Anforderungen an die Feststellung einer unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung in …
Auszug aus OLG Koblenz, 18.10.2013 - 8 U 131/12
Nur wer seine vertraglich geschuldete Leistung im Rahmen einer von dem Dritten bestimmten Arbeitsorganisation zu erbringen hat und in diese derart eingegliedert ist, dass er hinsichtlich Ort, Zeit und Ausführung seiner Tätigkeit einem umfassenden Weisungsrecht desselben (Arbeitgebers) unterliegt, ist als Arbeitnehmer überlassen (BGH, Beschluss vom 12.02.2003 - 5 StR 165/02 - NStZ 2003, 552; BGH, Urteil vom 25. Juni 2002- X ZR 83/00, NJW 2002, 3317 3318; BGH, Urteil vom 21.01.2003 - X ZR 261/01). - BGH, 25.06.2002 - X ZR 83/00
Auslegung eines Vertrages; Anforderungen an gerichtliche Hinweise; Abweisung …
Auszug aus OLG Koblenz, 18.10.2013 - 8 U 131/12
Nur wer seine vertraglich geschuldete Leistung im Rahmen einer von dem Dritten bestimmten Arbeitsorganisation zu erbringen hat und in diese derart eingegliedert ist, dass er hinsichtlich Ort, Zeit und Ausführung seiner Tätigkeit einem umfassenden Weisungsrecht desselben (Arbeitgebers) unterliegt, ist als Arbeitnehmer überlassen (BGH, Beschluss vom 12.02.2003 - 5 StR 165/02 - NStZ 2003, 552; BGH, Urteil vom 25. Juni 2002- X ZR 83/00, NJW 2002, 3317 3318; BGH, Urteil vom 21.01.2003 - X ZR 261/01). - OLG Frankfurt, 14.03.2013 - 26 U 43/12
Einordnung eines auf Überlassung von Arbeitnehmern gerichteten …
Auszug aus OLG Koblenz, 18.10.2013 - 8 U 131/12
Der so ermittelte Wille der Vertragsparteien bestimmt den Geschäftsinhalt und damit den Vertragstyp (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 14. März - - 26 U 43/12; BAG, Urteil vom 18.01.2012 - 7 AZR 723/106; LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.12.2012 - 15 Sa 1217/12). - BAG, 08.11.1978 - 5 AZR 261/77
Dienstvertrag - Werkvertrag - Arbeitnehmerüberlassungsvertrag - Erfüllungsgehilfe …
Auszug aus OLG Koblenz, 18.10.2013 - 8 U 131/12
Sind sie hingegen voll in den Betrieb des Dritten eingegliedert und leisten sie ihre Arbeit allein nach Weisungen dieses Betriebsinhabers, sind sie zur Arbeitsleistung überlassene Arbeitnehmer im Sinne von Art. 1 § 1 Abs. 1 AÜG (vgl. BAG, Urteil vom 08. November 1978 - 5 AZR 261/77, BAGE 31, 135-147).