Rechtsprechung
OLG Koblenz, 19.01.1989 - 5 U 824/88 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzanspruch wegen positiver Vertragsverletzung eines zwischen Parteien abgeschlossenen Anwaltsvertrages; Empfehlung zur Herabsetzung der Unterhaltsverpflichtung; Rechtfertigung einer Änderung oder eines Wegfalls der Unterhaltspflicht bei Aufnahme einer festen ...
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1579 Nr. 7
Wegfall der Unterhaltspflicht wegen Eingehung einer neuen Beziehung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Koblenz, 03.05.1988 - 11 O 319/87
- LG Koblenz, 03.05.1988 - 11 O 319/87
- OLG Koblenz, 19.01.1989 - 5 U 824/88
- LG Koblenz, 23.11.1989 - 11 O 319/87
- OLG Koblenz, 19.01.1990 - 14 W 20/90
Papierfundstellen
- NJW-RR 1989, 1479
- VersR 1990, 309
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 29.06.1983 - IVb ZR 391/81
Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit des Unterhaltsberechtigten; Umfang des …
Auszug aus OLG Koblenz, 19.01.1989 - 5 U 824/88
Es muss so gestaltet sein, dass dem Unterhaltspflichtigen eine Fortdauer seiner Unterhaltsverpflichtung nicht mehr zumutbar ist (BGH, FamRZ 1983, 996, 997).Dem trägt die höchstrichterliche Rechtsprechung Rechnung, indem sie § 1579 Nr. 7 BGB erst "nach einer gewissen Dauer des Zusammenlebens" bzw. bei einem "länger andauernden Verhältnis" anwendet (BGH in FamRZ 1983, 996, 997; 1984, 986, 987).
- BGH, 11.07.1984 - IVb ZR 22/83
Unbilligkeit des Unterhaltsanspruchs bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft des …
Auszug aus OLG Koblenz, 19.01.1989 - 5 U 824/88
Dem trägt die höchstrichterliche Rechtsprechung Rechnung, indem sie § 1579 Nr. 7 BGB erst "nach einer gewissen Dauer des Zusammenlebens" bzw. bei einem "länger andauernden Verhältnis" anwendet (BGH in FamRZ 1983, 996, 997; 1984, 986, 987). - OLG Hamm, 20.01.1987 - 9 UF 537/86
Auszug aus OLG Koblenz, 19.01.1989 - 5 U 824/88
Sie verkennt, dass eine erst nach Abschluss der Änderungsvereinbarung eingetretene Verfestigung der sozialen Beziehung als nachträgliche wesentliche Änderung der tatsächlichen Verhältnisse zu betrachten ist, die nach den Grundsätzen über die Änderung oder den Wegfall der Geschäftsgrundlage zur erneuten Abänderung führen kann (vgl. hierzu OLG Hamm, FamRZ 1988, 622, 623).
- BGH, 23.04.1986 - IVb ZR 30/85
Voraussetzungen der Abänderung eines Unterhaltsvergleichs
Auszug aus OLG Koblenz, 19.01.1989 - 5 U 824/88
Für das Ausmaß der Abänderung war entscheidend, welche Umstände für die Bemessung der Unterhaltsrente im Prozessvergleich maßgebend waren und welches Gewicht ihnen dabei zukam (BGH, FamRZ 1986, 790 ; 1983, 22, 24). - OLG Düsseldorf, 12.11.1987 - 10 UF 163/87
Auszug aus OLG Koblenz, 19.01.1989 - 5 U 824/88
Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang allerdings auch, ob der neue Partner in der Lage ist, die ihm erbrachten Leistungen nach ihrem objektiven Wert zu vergüten (…Lohmann, aaO., S. 91; OLG Düsseldorf, FamRZ 1988, 509, 510). - BGH, 28.03.1984 - IVb ZR 64/82
Berücksichtigung von Versorgungsleistungen des geschiedenen Ehegatten zu Gunsten …
Auszug aus OLG Koblenz, 19.01.1989 - 5 U 824/88
Die Höhe des fiktiv zu ermittelnden Einkommens richtet sich nach dem objektiven Wert, den die Haushaltsführung und sonstige Versorgungsleistungen für den neuen Partner haben (BGH, FamRZ 1984, 662, 663). - BGH, 23.04.1980 - IVb ZR 527/80
Grobe Unbilligkeit des Trennungsunterhalts wegen Ausbrechens eines Partners aus …
Auszug aus OLG Koblenz, 19.01.1989 - 5 U 824/88
Zwar ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass eine Minderung der Unterhaltsbedürftigkeit selbst dann in Betracht kommt, wenn der Unterhaltsberechtigte, der einem Dritten den Haushalt führt, hierfür kein Entgelt erhält (BGH, FamRZ 1980, 665, 668;… Lohmann, Neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Familienrecht, 5. Aufl., S. 91). - BGH, 04.10.1982 - GSZ 1/82
Anpassung des in einem Prozeßvergleich vereinbarten Unterhalts
Auszug aus OLG Koblenz, 19.01.1989 - 5 U 824/88
Für das Ausmaß der Abänderung war entscheidend, welche Umstände für die Bemessung der Unterhaltsrente im Prozessvergleich maßgebend waren und welches Gewicht ihnen dabei zukam (BGH, FamRZ 1986, 790 ; 1983, 22, 24).