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   OLG Koblenz, 19.08.2010 - 5 U 247/10   

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https://dejure.org/2010,13128
OLG Koblenz, 19.08.2010 - 5 U 247/10 (https://dejure.org/2010,13128)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19.08.2010 - 5 U 247/10 (https://dejure.org/2010,13128)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19. August 2010 - 5 U 247/10 (https://dejure.org/2010,13128)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerrechtliche Berücksichtigung eines Auflösungsverlustes bei Inanspruchnahme eines GmbH-Alleingesellschafters aus einer Bürgschaft; Inanspruchnahme eines Steuerberaters auf Schadensersatz wegen Schlechterfüllung eines Steuerberatungsvertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2011, 476
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 10.11.1998 - VIII R 6/96

    Krisenbestimmtes Darlehen eines GmbH-Gesellschafters

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.08.2010 - 5 U 247/10
    In einem derartigen Fall beruht die Aufwendung des Gesellschafters nicht erst auf der späteren Krise der GmbH, sondern auf diesem Verzicht (BFH, Urteil vom 10. November 1998 VIII R 6/96, BFHE 187, 480 , BStBl II 1999, 348; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. Oktober 1986 II ZR 58/86 in WM 1987, 55).

    Kreditunwürdigkeit liegt vor, wenn die Gesellschaft unter den bestehenden Verhältnissen von einem Dritten einen Kredit zu marktüblichen Verhältnissen nicht mehr erhalten hätte (vgl. BFH, Urteil vom 10. November 1998 VIII R 6/96, BFHE 187, 480 , BStBl II 1999, 348; BGH, Urteil vom 12. Juli 1999 II ZR 87/98 in Der Betrieb 1999, 1894) bzw. die Rückzahlung des Darlehens angesichts der finanziellen Situation der Gesellschaft so gefährdet ist, dass ein ordentlicher Kaufmann das Risiko der Kreditgewährung zu denselben Bedingungen wie der Gesellschafter nicht mehr eingegangen wäre, sondern Eigenkapital zugeführt hätte (BFH, Urteil vom 22. April 2008 IX R 75/06, BFH/NV 2008, 1994 ).

  • BGH, 09.10.1986 - II ZR 58/86

    Erstreckung des Rückzahlungsverbots auf in der Absicht der Krisenfinanzierung

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.08.2010 - 5 U 247/10
    In einem derartigen Fall beruht die Aufwendung des Gesellschafters nicht erst auf der späteren Krise der GmbH, sondern auf diesem Verzicht (BFH, Urteil vom 10. November 1998 VIII R 6/96, BFHE 187, 480 , BStBl II 1999, 348; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. Oktober 1986 II ZR 58/86 in WM 1987, 55).
  • BFH, 06.07.1999 - VIII R 9/98

    Bürgschaftsinanspruchnahme als nachträgliche Anschaffungskosten

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.08.2010 - 5 U 247/10
    Den in der Krise übernommenen und den krisenbestimmten Bürgschaften stehen die sog. Finanzplanbürgschaften gleich, die vom Gesellschafter im Rahmen eines erkennbaren Finanzplans übernommen worden sind, sowie diejenigen Bürgschaften, die vor der Krise übernommen waren, aber bei Eintritt der Krise stehen gelassen werden (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. u. a. Urteil vom 6. Juli 1999 VIII R 9/98, BFHE 189, 383 , BStBl II 1999, 817 ).
  • BFH, 26.01.1999 - VIII R 32/96

    Nachträgliche AK; Verluste aus eigenkapitalersetzenden Bürgschaften

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.08.2010 - 5 U 247/10
    Diese Voraussetzung ist in der Regel erfüllt, wenn die Gesellschaft im Zeitpunkt der Bürgschaftsübernahme bereits in der Krise war oder die Bürgschaft für den Fall einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse der Gesellschaft übernommen wurde und damit krisenbestimmt war (BFH, Urteil vom 26. Januar 1999 - VIII R 32/96, BFH/NV 1999, 922 ).
  • BFH, 22.04.2008 - IX R 75/06

    Nachträgliche Anschaffungskosten einer wesentlichen Beteiligung wegen

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.08.2010 - 5 U 247/10
    Kreditunwürdigkeit liegt vor, wenn die Gesellschaft unter den bestehenden Verhältnissen von einem Dritten einen Kredit zu marktüblichen Verhältnissen nicht mehr erhalten hätte (vgl. BFH, Urteil vom 10. November 1998 VIII R 6/96, BFHE 187, 480 , BStBl II 1999, 348; BGH, Urteil vom 12. Juli 1999 II ZR 87/98 in Der Betrieb 1999, 1894) bzw. die Rückzahlung des Darlehens angesichts der finanziellen Situation der Gesellschaft so gefährdet ist, dass ein ordentlicher Kaufmann das Risiko der Kreditgewährung zu denselben Bedingungen wie der Gesellschafter nicht mehr eingegangen wäre, sondern Eigenkapital zugeführt hätte (BFH, Urteil vom 22. April 2008 IX R 75/06, BFH/NV 2008, 1994 ).
  • BGH, 12.07.1999 - II ZR 87/98

    Begriff der Krise; Darlegungs- und Beweislast der Gesellschaft in einem

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.08.2010 - 5 U 247/10
    Kreditunwürdigkeit liegt vor, wenn die Gesellschaft unter den bestehenden Verhältnissen von einem Dritten einen Kredit zu marktüblichen Verhältnissen nicht mehr erhalten hätte (vgl. BFH, Urteil vom 10. November 1998 VIII R 6/96, BFHE 187, 480 , BStBl II 1999, 348; BGH, Urteil vom 12. Juli 1999 II ZR 87/98 in Der Betrieb 1999, 1894) bzw. die Rückzahlung des Darlehens angesichts der finanziellen Situation der Gesellschaft so gefährdet ist, dass ein ordentlicher Kaufmann das Risiko der Kreditgewährung zu denselben Bedingungen wie der Gesellschafter nicht mehr eingegangen wäre, sondern Eigenkapital zugeführt hätte (BFH, Urteil vom 22. April 2008 IX R 75/06, BFH/NV 2008, 1994 ).
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