Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 19.10.1987 - 5 U 867/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,15687
OLG Koblenz, 19.10.1987 - 5 U 867/86 (https://dejure.org/1987,15687)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19.10.1987 - 5 U 867/86 (https://dejure.org/1987,15687)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19. Oktober 1987 - 5 U 867/86 (https://dejure.org/1987,15687)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,15687) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zustimmung zur Nachlassauseinandersetzung entsprechend einer testamentarischen Teilungsanordnung; Zulässigkeit einer gegenständlich beschränkten Erbauseinandersetzungsklage bei Grundstücken; Auslegung der testamentarischen Teilungsansordnung nach dem Willen ...

  • mansui.eu PDF

    BGB §§ 2042, 2048; ZPO §§ 62, 139
    Erbrecht; Teilungsanordnung nach § 2048 BGB; Zulässigkeit einer gegenständlich beschränkten Auseinandersetzung; Miterben als keine notwendigen Streitgenossen; Streit der Miterben um Grenzziehung der Teilungsanordnung.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.10.1987 - 5 U 867/86
    Entscheidend ist daher in dem Streitfall allein die Teilungsanordnung (§ 2048 S. 1 BGB), deren Inhalt durch Auslegung festzustellen ist (BGH NJW 1983, 672 f).

    c) Der durch Auslegung zunächst festgestellte Erblasserwille, dem Hause Nr. 12 grundsätzlich die gesamte Terrassenfläche - soweit möglich - zuzuordnen, und gleichzeitig dem Hause Nr. 11 eine eigene Zugangsmöglichkeit zu belassen, läßt wiederum verschiedene Auslegungsmöglichkeiten zu (§ 2084 BGB; vgl. auch BGH NJW 1983, 672 f).

  • BGH, 29.01.1957 - VIII ZR 204/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.10.1987 - 5 U 867/86
    Die Kostenverteilung ist für alle Rechtszüge einheitlich (BGH NJW 1957, 543) gemäß dem schließlichen Teilerfolg festzulegen.
  • OLG Köln, 17.09.1980 - 13 U 189/79
    Auszug aus OLG Koblenz, 19.10.1987 - 5 U 867/86
    In dem Falle des vorzeitigen Ausscheidens eines Streitgenossen und bei unterschiedlichen Quoten ist es aus Gründen der Praktikabilität zulässig, nach Zeitabschnitten zu quoteln, wobei jedoch größtmögliche Genauigkeit angewandt werden muß (vgl. OLG Köln [13. ZS] MDR 1981, 590; Zschockelt, MDR 1981, 536; E. Schneider, MDR 1981, 539; a.A. Baumbach/Lauterbach, ZPO 45. Aufl. § 92 1 D; unklar Thomas/Putzo, ZPO 14. Aufl. § 92).
  • BGH, 03.07.1984 - VI ZR 42/83

    Berechnung der unterhaltsrechtlich geschuldeten Haushaltskosten

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.10.1987 - 5 U 867/86
    Soweit der Klägerin und ihrer Schwester durch die Zuteilung des "Hauses Nr. 11« wertmäßig mehr zufallen sollte, als ihren Erbquoten entspricht, liegt darin eine von den Erblassern gewollte Begünstigung, die als Vorausvermächtnis auszulegen ist (vgl. BGH NJW 1982, 43; 1985, 49, 51).
  • BGH, 23.09.1981 - IVa ZR 185/80

    Lebzeitige Verfügungen des durch gemeinschaftliches Testament gebundenen

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.10.1987 - 5 U 867/86
    Soweit der Klägerin und ihrer Schwester durch die Zuteilung des "Hauses Nr. 11« wertmäßig mehr zufallen sollte, als ihren Erbquoten entspricht, liegt darin eine von den Erblassern gewollte Begünstigung, die als Vorausvermächtnis auszulegen ist (vgl. BGH NJW 1982, 43; 1985, 49, 51).
  • RG, 31.01.1938 - V 105/37

    1. Gilt der Satz ausnahmslos, daß im Falle der notwendigen Streitgenossenschaft

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.10.1987 - 5 U 867/86
    Eine dahingehende umfassende abändernde Entscheidung hätte auf das nur noch fortbestehende alleinige Rechtsmittel des Beklagten zu 2) nur dann erfolgen können, wenn beide Beklagte notwendige Streitgenossen gewesen wären (vgl. dazu RGZ 157, 33, 38 f; Leipold in Stein/Jonas, ZPO 20. Aufl. § 62 Anm. 40 bis 42).
  • OLG Köln, 13.01.2017 - 19 U 77/16

    Ansprüche des Eigentümers eines Grundstücks wegen einer im Zuge von Bauarbeiten

    Mit Rücksicht auf den Grundsatz, dass die Kostenentscheidung - soweit nicht eine Sonderregelung eingreift (vgl. §§ 96, 97 Abs. 2 ZPO) - für die Kosten des ganzen Rechtsstreits einheitlich zu ergehen hat, kann für den ersten Rechtszug nur die Kostenverteilung Platz greifen, wie sie auf Grund des Obsiegens des Klägers mit seinem Hilfsantrag im höheren Rechtszug angemessen ist (vgl. BGH, NJW 1957, 543, auch zum Folgenden; OLG Koblenz, Urteil v. 19.10.1987, 5 U 867/86, juris Rn. 89; OLG Rostock, Urteil v. 12.09.1996, 7 U 104/96, juris Rn. 21).
  • OLG Köln, 17.12.2003 - 2 U 98/03

    Entscheidung in einem Verfahren mit notwendiger Streitgenossenschaft und

    Hieraus kann jedoch nicht auf eine notwendige Streitgenossenschaft geschlossen werden (vgl. hierzu insbesondere OLG Nürnberg, BayJMBl 1957, 39; RG, WarnR 1919, Nr. 42; Staudinger/Werner, Neubearbeitung 2002, § 2042, Rn. 42; Münchener Kommentar zum BGB/Dütz, 3. Aufl. 1997, § 2042 Rn. 62 m. w. N.; OLG Koblenz, Urteil vom 19. Oktober 1987 - 5 U 867/86, veröffentlicht in JURIS).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht