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   OLG Koblenz, 19.11.2007 - 12 U 1400/05   

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https://dejure.org/2007,9671
OLG Koblenz, 19.11.2007 - 12 U 1400/05 (https://dejure.org/2007,9671)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19.11.2007 - 12 U 1400/05 (https://dejure.org/2007,9671)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19. November 2007 - 12 U 1400/05 (https://dejure.org/2007,9671)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die Höhe eines Anspruchs auf Barunterhalt; Kriterien für die Bemessung eines angemessenen Barunterhalts; Berücksichtigungsfähigkeit von Prämienzahlungen für Kapitallebensversicherungen zur Vermögensbildung bei der Bemessung eines angemessenen Barunterhalts; ...

  • Judicialis

    BGB § 844 Abs. 2; ; BGB § 1610 Abs. 1; ; ZPO § 287; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 540 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsätze der Bemessung des Schadens unterhaltsberechtigter Angehöriger nach dem Tod des Unterhaltsverpflichteten [Kausalität]; Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten; alsbaldiger Unfalltod

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1097
  • NVwZ-RR 2008, 511
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Brandenburg, 20.12.2000 - 14 U 84/99

    Berechnung des Schadens von Hinterbliebenen nach dem Unfalltod der Hausfrau und

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.11.2007 - 12 U 1400/05
    Weil derzeit nur fiktive Mietkosten die Grundlage der Unterhaltsschadensberechnung liefern ist auch die landgerichtliche Schätzung des Instandhaltungsaufwands, die über diejenige an anderer Stelle hinausgeht (OLG Brandenburg NZV 2001, 213, 216), nicht zu beanstanden.

    Daher sind personenbezogene Kosten, wie Zusatzversicherungen, Lebensversicherungen oder Mitgliedsbeiträge für Vereine (vgl. dazu OLG Brandenburg NZV 2001, 213, 216) sowie auch die variablen Betriebskosten eines Fahrzeugs entgegen der Ansicht der Kläger (Bl. 30 GA) nicht anrechnungsfähig, weil sie - gegebenenfalls unabhängig von der tatsächlichen Leistungserbringung - rechtlich nicht als Unterhaltsleistung geschuldet waren (vgl. OLG Karlsruhe Schaden-Praxis 2006, 271, 272).

  • OLG Celle, 16.05.2007 - 14 U 166/06

    Bemessung des Haushaltsführungs- und Unterhaltsschadens; Schmerzensgeld für die

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.11.2007 - 12 U 1400/05
    Ein höheres Schmerzensgeld von 25.000 Euro wurde etwa in einem anderen Fall deshalb zugebilligt, weil dort der nach rund zweieinhalb Monaten Verstorbene auch noch zahlreiche Folgeoperationen über sich ergehen lassen musste (OLG Celle OLG-Report Celle 2007, 465, 466 f.).
  • BGH, 03.07.1984 - VI ZR 42/83

    Berechnung der unterhaltsrechtlich geschuldeten Haushaltskosten

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.11.2007 - 12 U 1400/05
    Da die Bereitstellung eines Eigenheims im Rahmen des Unterhaltsrechts jedoch nicht geschuldet wird, sind die Kosten dafür, insbesondere bei der Tilgung des Darlehens, genauso wenig als Fixkosten zu berücksichtigen wie die Unterhaltungskosten oder entsprechende Rückstellungen (vgl. BGH NJW 1985, 49, 50 f.; 1988, 2365, 2367).
  • BGH, 12.05.1998 - VI ZR 182/97

    Zur Höhe des Schmerzensgeldes nach Verletzung mit nachfolgender Todesfolge

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.11.2007 - 12 U 1400/05
    Nach der Rechtsprechung erfordert die Bemessung des Schmerzensgeldes bei einer Körperverletzung, an deren Folgen der Verletzte alsbald verstirbt, eine Gesamtbetrachtung der immateriellen Beeinträchtigung unter besonderer Berücksichtigung von Art und Schwere der Verletzungen, des hierdurch bewirkten Leidens und dessen Wahrnehmung durch den Verletzten wie auch des Zeitraums zwischen Verletzung und Eintritt des Todes (vgl. BGHZ 138, 388, 391 f.).
  • BGH, 31.05.1988 - VI ZR 116/87

    Bemessung des Unterhaltsschadens eines Kindes nach Tötung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.11.2007 - 12 U 1400/05
    Da die Bereitstellung eines Eigenheims im Rahmen des Unterhaltsrechts jedoch nicht geschuldet wird, sind die Kosten dafür, insbesondere bei der Tilgung des Darlehens, genauso wenig als Fixkosten zu berücksichtigen wie die Unterhaltungskosten oder entsprechende Rückstellungen (vgl. BGH NJW 1985, 49, 50 f.; 1988, 2365, 2367).
  • OLG Frankfurt, 18.10.2018 - 22 U 97/16

    Zur Berechnung von Haushaltsführungsschaden und Schmerzensgeld

    In der Rechtsprechung wird üblicherweise ein Abzugsbetrag von 5 % des Nettoverdienstes angenommen (OLG Schleswig, 7. Mai 2009 - 7 U 26/08 - OLG Koblenz, 19. November 2007 - 12 U 1400/05 - KG, 20. Oktober 2005 - 12 U 31/03 - OLG Frankfurt am Main, 26. Juli 2005 - 17 U 18/05 - andere Ansicht OLG Celle, 14. April 2010 - 14 U 38/09 -: 2 %).
  • LG Arnsberg, 13.10.2011 - 1 O 533/10

    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall bzgl. Ersatzes des

    Er kann sogar weniger zu beanspruchen haben, soweit er sich schadensersatzrechtlich die Anrechnung von Vorteilen gefallen lassen muss, zu denen etwa die von Dritten geleisteten Witwen- und Waisenrenten gehören (OLG Koblenz, OLGR 2008, 342).
  • OLG Naumburg, 26.07.2018 - 4 U 16/17

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Bemessung des Unterhaltsschadens des

    Denn es ist zu berücksichtigen, dass nur derjenige Teil des Einkommens in die Unterhaltspflicht fällt, auf den die unterhaltsberechtigten Angehörigen nach familienrechtlichen Vorschriften einen Anspruch gehabt hätten (OLG Koblenz, Urteil vom 19. November 2007, 12 U 1400/05).
  • LG Magdeburg, 10.01.2012 - 9 O 164/09

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines nachfolgenden überholenden

    Dieser Unterhaltsschaden ist an dem geschuldeten fiktiven Unterhalt zu bemessen, welcher nach den einschlägigen familienrechtlichen Vorschriften zu berechnen ist, wobei die tatsächlich gezahlte Halbwaisenrente in Abzug zu bringen ist, vgl. OLG Koblenz, NJW-RR 2008, 1097-1100.
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