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   OLG Koblenz, 19.12.2000 - 3 U 273/00   

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OLG Koblenz, 19.12.2000 - 3 U 273/00 (https://dejure.org/2000,27148)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19.12.2000 - 3 U 273/00 (https://dejure.org/2000,27148)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19. Dezember 2000 - 3 U 273/00 (https://dejure.org/2000,27148)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 11.10.1984 - VII ZR 248/83

    AGB: Hinterlegungspflicht des Erwerbers ohne Rücksicht auf vorhandene Mängel vor

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.12.2000 - 3 U 273/00
    Nach h. M. ist dieser Fall im Allgemeinen bereits dann gegeben, wenn der Verwender beabsichtigte, seine Geschäftsbedingungen in drei bis fünf Verträgen zu benutzen (Ulmer/ Brandner/Hensen, 8. Aufl., § 1 AGBG Rn. 25; vgl. z. B. BGH WM 1984, 1610, 1611 = DNotZ 1985, 287 = MittRhNotK 1985, 35 ; WM 1981, 944, 946).Entscheidend für die Qualifikation als Allgemeine Geschäftsbedingungen ist das Kriterium der nicht auf Einzelfälle beschränkten generellen Verwendung, bei der ein Interesse des Verwenders an einheitlicher Ausgestaltung der Verträge unter Ablehnung von Änderungswünschen zu erwarten ist (Ulmer/Brandner/Hensen, a. a. O.).
  • BGH, 10.10.1991 - VII ZR 289/90

    Voraussetzungen des Aushandelns

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.12.2000 - 3 U 273/00
    Vielmehr muss der Verwender seinem Vertragspartner unzweideutig und ernsthaft zu verstehen geben, dass er nicht nur zu einem Gespräch über seine Geschäftsbedingungen bereit ist, sondern diese inhaltlich zur Disposition stellt und dem anderen Teil Gestaltungsfreiheit zur Wahrung eigener Interessen einräumt; d. h., der Vertragspartner muss die reale Möglichkeit erhalten, den Inhalt der Vertragsbedingungen zu beeinflussen (BGH NJW 1992, 1107 f.; Ulmer/Brandner/Hensen, § 1 AGBG Rn. 48, 49).
  • BGH, 26.09.1996 - VII ZR 318/95

    Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingung

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.12.2000 - 3 U 273/00
    Wird eine Klausel tatsächlich vielfach verwendet, so spricht eine Vermutung dafür, dass sie für diese Fälle vorformuliert worden ist (BGH NJW 1997, 135).
  • BGH, 22.12.2000 - VII ZR 310/99

    Nichtigkeit einer Abschlagszahlungsvereinbarung im Bauträgervertrag bei einem

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.12.2000 - 3 U 273/00
    Zwar regelt die MaBV nach der Rspr. des BGH keine zivilrechtlichen Fragen, sondern wendet sich als öffentlich-rechtliche Verordnung des Gewerberechts mit Geboten und Verboten an Bauträger (vgl. BGHZ 146, 250, 259 f. = DNotZ 2001, 201).
  • BGH, 29.01.1982 - V ZR 82/81

    Unwirksamkeit einer formularmäßigen Sicherungszweckbestimmungserklärung

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.12.2000 - 3 U 273/00
    Darlegungspflichtig ist insofern der Verwender (vgl. dazu BGH NJW 1982, 1035 = DNotZ 1982, 314 = MittRhNotK 1982, 59).
  • BGH, 14.05.1992 - VII ZR 204/90

    Vollstreckungsgegenklage bei notariell beurkundeter Unterwerfungserklärung -

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.12.2000 - 3 U 273/00
    Stellt dagegen ein Vertragspartner vorformulierte Bedingungen, so ist er Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (vgl. dazu BGH NJW 1992, 2160, 2162 f. = DNotZ 1993, 235; NJW 1984, 171, 172).
  • BGH, 29.09.1983 - VII ZR 225/82

    Umfang der Leistungspflicht des Unternehmers bei schlüsselfertiger Erstellung

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.12.2000 - 3 U 273/00
    Stellt dagegen ein Vertragspartner vorformulierte Bedingungen, so ist er Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (vgl. dazu BGH NJW 1992, 2160, 2162 f. = DNotZ 1993, 235; NJW 1984, 171, 172).
  • BGH, 12.07.1989 - VIII ZR 297/88

    Wirksamkeit einer Anpassungsklausel in einem formularmäßigen

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.12.2000 - 3 U 273/00
    Rechtsprechung das dispositive Recht, welches grundsätzlich von einer bindenden Preisvereinbarung der Parteien ausgeht, und unterfallen daher nicht dem kontrollfreien Raum nach § 8 AGBG (BGH NJW 1990, 115 ).
  • BGH, 14.01.1999 - IX ZR 140/98

    Umfang einer formularmäßigen Vorauszahlungsbürgschaft eines Kreditinstituts

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.12.2000 - 3 U 273/00
    Vom Wortlaut erfasst werden daher sowohl Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen für Mängelbeseitigung (BGH WM 1999, 535, 537 = DNotZ 1999, 482) als auch Ansprüche auf Rückgewähr der Vorauszahlung, die aus einer auf Mängel gestützten Wandlung oder Minderung oder aber aus einem Schadensersatzanspruch wegen (teilweiser) Nichterfüllung resultieren.
  • BGH, 22.02.2002 - V ZR 26/01

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einer AGB-Klausel; Zumutbarkeit des Festhaltens am

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.12.2000 - 3 U 273/00
    Hinweis der Schriftleitung: Das Revisionsurteil des BGH vom 22.2.2002 - V ZR 26/01 ist in diesem Heft, S. 449, abgedruckt.
  • BGH, 18.06.2002 - XI ZR 359/01

    Umfang einer Vertragserfüllungsbürgschaft im Rahmen eines Bauträgervertrages

  • LG Hanau, 17.02.2015 - 9 O 1350/13

    Kaufverträge: Keine Nachzahlungen für Bundesimmobilien

    Entscheidend für die Qualifikation als allgemeine Geschäftsbedingung ist das Kriterium der nicht auf Einzelfälle beschränkten generellen Verwendung, bei der ein Interesse des Verwenders an einheitlicher Ausgestaltung der Verträge und der Ablehnung von Änderungswünschen zu erwarten ist (OLG Koblenz, Urteil vom 19.12.2000, Az. 3 U 273/00-juris).
  • OLG Frankfurt, 22.08.2018 - 4 U 128/17

    Bewertung einer Nachschussklausel in notariellem Grundstückskaufvertrag

    Sollte der Beklagte im Nachverfahren vor dem Landgericht beweisen können, dass es sich bei der Nachschussklausel um eine AGB-Klausel i.S.d. § 305 Abs. 1 BGB handelt, wäre nicht nur die Klausel, sondern der gesamte Vertrag gem. §§ 307, 306 Abs. 3 BGB unwirksam, da die Interessen des Käufers nicht ausreichend gewahrt wurden, weil sich die Höhe des Kaufpreises nicht abschätzen ließ, der Käufer für eine lange Zeit einen erheblichen Geldbetrag bereithalten musste, und weil dem Käufer kein Recht eingeräumt wurde, sich vom Vertrag zu lösen (vgl. OLG Koblenz, Urteil 19.12.00, 3 U 273/00, BGH, Urteil 22.2.02, V ZR 26/01, zit. nach juris).

    Die Klausel beinhaltet zwar ein Missverhältnis, da die Interessen des Käufers dadurch nicht ausreichend gewahrt wurden, dass sich die Höhe des Kaufpreises nicht abschätzen ließ, der Käufer für eine lange Zeit einen erheblichen Geldbetrag bereithalten musste, und dass dem Käufer kein Recht eingeräumt wurde, sich vom Vertrag zu lösen (vgl. vgl. OLG Koblenz, Urteil 19.12.00, 3 U 273/00, BGH, Urteil 22.2.02, V ZR 26/01, zit. nach juris).

  • OLG Dresden, 05.04.2002 - 21 U 2285/01

    Zur Anwendbarkeit des § 528 Abs. 1 BGB auf vor dem 3.10. 1990 nach §§ 282 f. ZGB

    Die Berufung wird zurückgewiesen und das am 10.08.2001 verkündete Urteil des Landgerichts Zwickau zum Aktenzeichen: 3 U 273/00 bestätigt.
  • LG Limburg, 11.05.2017 - 1 O 362/16

    Nachschussklausel in Grundstückskaufvertrag - Wirksamkeit

    Zwar können grundsätzlich auch Teile eines notariell beurkundeten Vertrages Allgemeine Geschäftsbedingungen sein (vgl. OLG Koblenz, Urt. v. 19.12.2000, Az. 3 U 273/00, Rz. 22).
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