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   OLG Koblenz, 20.02.1998 - 5 W 819/97   

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https://dejure.org/1998,8927
OLG Koblenz, 20.02.1998 - 5 W 819/97 (https://dejure.org/1998,8927)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20.02.1998 - 5 W 819/97 (https://dejure.org/1998,8927)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20. Februar 1998 - 5 W 819/97 (https://dejure.org/1998,8927)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ordnungsgeld; Geschäftsführer; GmbH; selbständiger Beschwerdegrund; Zulässigkeit; weitere Beschwerde; Vollstreckungsantrag; Anschrift; Klageschrift; Unterlassungsverfügung; Besitzstörung; verbotene Eigenmacht; Organverschulden; Ordnungsmittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 568 Abs. 2, § 130 Nr. 1, § 890
    Selbständiger Beschwerdegrund; Verbot des Austausches von Schlössern = Unterlassungsverpflichtung; Auszug des Gläubigers kein Wegfall der Strafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvR 575/80

    Erzwingung von Unterlassungen und Duldungen in der Zwangsvollstreckung nicht ohne

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.02.1998 - 5 W 819/97
    Tauscht der Schuldner gleichwohl die Schlösser aus und zieht der Gläubiger nunmehr aus, so kann der Schuldner noch bestraft werden (Beuge- und Strafcharakter >BVerfGE 58, 159 = NJW 1981, 2457<).

    Durch die Neufassung der Vorschrift hat sich daran sachlich nichts geändert, weil der Gesetzgeber das Wort "Strafe" lediglich mit dem Ziel einer einheitlichen und übersichtlichen Terminologie durch die Begriffe "Ordnungsgeld" und "Ordnungshaft" ersetzt hat, was sich aus den Gesetzesmaterialien ergibt (BVerfGE 58, 159 = NJW 181, 2457).

  • BGH, 09.12.1987 - IVb ZR 4/87

    Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers in der Klageschrift

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.02.1998 - 5 W 819/97
    Vor diesem Hintergrund kann unerörtert bleiben, ob die ein Erkenntnisverfahren erster Instanz betreffende Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 102, 332 =NJW 1988, 2114), die in der Literatur mit beachtlichen Erwägungen kritisiert worden ist (vgl. Zeiss in seiner Urteilsanmerkung ZZP 1988 - Bd. 101 -, 460, 461), uneingeschränkt auch für das Zwangsvollstreckungsverfahren gilt.
  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.02.1998 - 5 W 819/97
    Entgegen der Auffassung der weiteren Beschwerde ist es nicht erforderlich, auf jede Rechtsmittelrüge ausdrücklich einzugehen, wenn nach dem Gesamtzusammenhang der Entscheidungsgründe deutlich ist, daß alle entscheidungserheblichen Gesichtspunkte geprüft und gewürdigt wurden (BVerfGE 42, 364 ).
  • OLG Oldenburg, 28.07.1999 - 2 W 74/99

    Vorliegen oder Nichtvorliegen von Vollstreckungsvoraussetzungen; Ingangsetzung

    Die Vollziehungsfrist ist auch nicht dadurch gewahrt worden, dass ein Antrag auf Festsetzung von Ordnungsmitteln innerhalb dieser Frist gestellt worden ist (vgl. hierzu OLG Celle, OLG-Report 1999, 212).
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