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   OLG Koblenz, 20.02.2001 - 3 U 530/99   

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https://dejure.org/2001,4245
OLG Koblenz, 20.02.2001 - 3 U 530/99 (https://dejure.org/2001,4245)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20.02.2001 - 3 U 530/99 (https://dejure.org/2001,4245)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20. Februar 2001 - 3 U 530/99 (https://dejure.org/2001,4245)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgleichsanspruch der Eltern eines Partners wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage im Falle des Scheiterns einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft; Familiäre Unterstützung bei einem Hausbau als Anhaltspunkt für eine gemeinschaftliche Wertschöpfung; Bewertung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 705 242
    Ausgleichsanspruch eines Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft wegen Arbeitsleistungen der Eltern beim Hausbau

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Die Eltern haben das Haus gebaut - die Gemeinschaft scheitert

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2480
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.11.1991 - II ZR 26/91

    Auseinandersetzung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.02.2001 - 3 U 530/99
    Stattdessen wird im Bereich der nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein Ausgleichsanspruch nach den Vorschriften über die bürgerlich-rechtliche Gesellschaft angenommen, der u. a. dann bejaht wird, wenn die Partner durch gemeinsame Leistungen zum Bau und zur Erhaltung eines zwar auf den Namen des einen Partners eingetragenen, aber als gemeinsames Vermögen betrachteten Anwesen beigetragen hatten (BGH NJW 1992, S. 906, 907).

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anerkannt, dass wesentliche Beiträge des Partners, der nicht Eigentümer des Vermögensobjektes ist, einen Anhaltspunkt für eine gemeinschaftliche Wertschöpfung bilden (BGH NJW 1992, S. 906, 907).

  • BGH, 30.06.1999 - XII ZR 230/96

    Abgrenzung zwischen ehebezogener unbenannter Zuwendung und

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.02.2001 - 3 U 530/99
    Diese Folge kann insbesondere dann auftreten, wenn ein güterrechtlicher Ausgleich zwischen den Eheleuten nicht möglich ist, so etwa im Falle der Gütertrennung (BGH NJW 1999, S. 2962, 2963).

    Die Höhe dieser Verpflichtung richtet sich nach dem Wert der von dem Zuwendenden erbrachten Leistungen, soweit dadurch das Vermögen des Beklagten noch gemehrt ist (vgl. dazu BGH NJW 1999, S. 2962, 2965).

  • BGH, 12.04.1995 - XII ZR 58/94

    Ermittlung des Anfangsvermögens bei Zuwendungen der Schwiegereltern

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.02.2001 - 3 U 530/99
    Leben die Eheleute dagegen im gesetzlichen Güterstand, so wird im Hinblick auf den Zugewinnausgleich unter den Eheleuten ein solches untragbares Ergebnis für die Schwiegereltern in der Regel zu verneinen sein (vgl. BGH NJW 1995, S. 1889, 1891).
  • BGH, 04.02.1998 - XII ZR 160/96

    Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Grundstücksüberlassungsvertrages zu Zeiten

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.02.2001 - 3 U 530/99
    Erhält ein Ehegatte von seinen Schwiegereltern Zuwendungen um der Ehe willen zu deren dauerhafter wirtschaftlicher Sicherung, so kann bei einem Scheitern der Ehe dem Zuwendenden ein Ausgleichsanspruch wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage entstehen, wenn allein die Rückgewähr geeignet erscheint, einen untragbaren, mit den Grundsätzen von Treu und Glauben unvereinbaren Zustand zu vermeiden (BGH FamRZ 1998, S. 669, 670).
  • BGH, 25.09.1997 - II ZR 269/96

    Ausgleichsansprüche eines Partners bei gescheiterter nichtehelicher

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.02.2001 - 3 U 530/99
    Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes beim Scheitern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein Wegfall der Geschäftsgrundlage im Verhältnis der Partner untereinander stets verneint worden, und zwar mit der Begründung, nach dem Wesen einer solchen Gemeinschaft seien die Beziehungen der Partner rein tatsächlicher Art, so dass keine Rechtsgemeinschaft begründet werde, für die eine Geschäftsgrundlage bestehen könnte (BGH NJW 1997, S. 3371, 3372).
  • BGH, 02.10.1991 - XII ZR 145/90

    Zugewinnausgleich und ergänzender Ausgleichsanspruch bei Hausbau während der

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.02.2001 - 3 U 530/99
    Diese Rechtsgedanken haben auch dann Gültigkeit, wenn keine Ehe, sondern nur ein Verlöbnis besteht (BGH NJW 1992, S. 427, 428).
  • BGH, 18.01.1995 - VIII ZR 23/94

    Annahme einer Zusicherung bei Verkauf gebrauchter Maschinen als generalüberholt;

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.02.2001 - 3 U 530/99
    Dass auch diese Zeugen als Verwandte der Klägerin ein persönliches Interesse an einem bestimmten Ausgang des Rechtsstreits haben, genügt für sich allein nicht, ihre persönliche Glaubwürdigkeit in Frage zu stellen (vgl. dazu BGH NJW 1995, S. 955, 956).
  • OLG Saarbrücken, 30.01.2008 - 1 U 595/06

    Zur Abgrenzung von deklaratorischem und abstraktem Schuldanerkenntnis

    Stehen die Aufwendungen allerdings in einem engen und unmittelbaren Zusammenhang mit der Lebensgemeinschaft, dienten sie bspw. erst dazu, das gemeinsam bewohnte Haus in einen wohnlichen Zustand zu versetzen, dann scheidet ein Anspruch aus (BGH NJW 1983, 1055, Rdn. 5 nach juris; OLG Koblenz NJW 2001, 2480, Rdn. 23 f nach juris; OLGR Düsseldorf 1993, 237, 238; Palandt/Brudermüller, a.a.O., vor § 1297 Rdn. 32 f).
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