Rechtsprechung
OLG Koblenz, 20.03.2006 - 5 W 177/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Prozess eines zum Insolvenzverwalter bestellten Rechtsanwalts für die Masse vor einem auswärtigen Gericht; Erstattungsfähigkeit der Fahrtkosten sowie der Kosten einer Unterbevollmächtigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91 Abs. 1 § 121 Abs. 4
Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines zum Insolvenzverwalter bestellten Rechtsanwalts; Beiordnung eines Verkehrsanwalts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 17.01.2006 - 9 O 146/04
- OLG Koblenz, 20.03.2006 - 5 W 177/06
Papierfundstellen
- MDR 2006, 1194
- Rpfleger 2006, 477
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.07.2004 - X ZB 40/03
Erstattungsfähigkeit der Kosten des am Sitz des Insolvenzverwalters ansässigen …
Auszug aus OLG Koblenz, 20.03.2006 - 5 W 177/06
Das ist nach der Rechtsprechung des BGH regelmäßig nicht der Fall, wenn ein zum Insolvenzverwalter bestellter Rechtsanwalt einen Prozess für die Masse vor einem auswärtigen Gericht führt, so dass weder (fiktive) Fahrtkosten noch die Kosten eine Unterbevollmächtigten erstattungsfähig sind, denn der zum Insolvenzverwalter bestellte Kläger, Rechtsanwalt, hätte sich zur Kostenersparnis eines in der Nähe des Prozessgerichts residierenden Rechtsanwalts als Hauptbevollmächtigten bedienen müssen (BGH MDR 2006, 117 ; BGH NJW 2004, 3187 ). - BGH, 23.06.2004 - XII ZB 61/04
Beiordnung eines nicht am Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts; Beiordnung …
Auszug aus OLG Koblenz, 20.03.2006 - 5 W 177/06
1) Ausgehend von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 159, 370 = NJW 2004, 2749 ) ist im Rahmen einer bewilligten Prozesskostenhilfe bei der Beiordnung eines nicht bei dem Prozessgericht niedergelassenen Rechtsanwalts stets zu prüfen, ob besondere Umstände für die Beiordnung eines zusätzlichen Verkehrsanwalts im Sinne von § 121 Abs. 4 ZPO vorliegen. - BGH, 04.07.2005 - II ZB 14/04
Erstattung fiktiver Reisekosten bei Bestellung eines Unterbevollmächtigten
Auszug aus OLG Koblenz, 20.03.2006 - 5 W 177/06
Das ist nach der Rechtsprechung des BGH regelmäßig nicht der Fall, wenn ein zum Insolvenzverwalter bestellter Rechtsanwalt einen Prozess für die Masse vor einem auswärtigen Gericht führt, so dass weder (fiktive) Fahrtkosten noch die Kosten eine Unterbevollmächtigten erstattungsfähig sind, denn der zum Insolvenzverwalter bestellte Kläger, Rechtsanwalt, hätte sich zur Kostenersparnis eines in der Nähe des Prozessgerichts residierenden Rechtsanwalts als Hauptbevollmächtigten bedienen müssen (BGH MDR 2006, 117 ; BGH NJW 2004, 3187 ).