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   OLG Koblenz, 20.05.2010 - 5 U 1443/09   

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OLG Koblenz, 20.05.2010 - 5 U 1443/09 (https://dejure.org/2010,32067)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20.05.2010 - 5 U 1443/09 (https://dejure.org/2010,32067)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20. Mai 2010 - 5 U 1443/09 (https://dejure.org/2010,32067)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • tis-gdv.de

    Organisationsverschulden

  • rabüro.de

    Zu den Voraussetzungen der Aufhebung der Haftungsobergrenze im internationalen Transportrecht nach CMR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.06.2007 - I ZR 121/04

    Pflichten des Frachtführers bei der Beförderung von Transportgut ohne Kenntnis

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.05.2010 - 5 U 1443/09
    Davon kann nur ausgegangen werden, wenn sich der Frachtführer in krasser Weise über die Sicherheitsinteressen des Vertragspartners hinwegsetzt (BGH TranspR 2004, 399; BGH TranspR 2007, 423) und sich ihm die Erkenntnis aufdrängt, es werde wahrscheinlich ein Schaden entstehen (Rn. 17).

    Davon kann nur ausgegangen werden, wenn sich der Frachtführer in krasser Weise über die Sicherheitsinteressen des Vertragspartners hinwegsetzt (BGH TranspR 2004, 399; BGH TranspR 2007, 423) und sich ihm die Erkenntnis aufdrängt, es werde wahrscheinlich ein Schaden entstehen (BGH NJW 2003, 3626; BGH TranspR 2004, 399).

    Ohne entsprechende Weisung der E statt eines Planen-Lkw einen Koffer-Lkw einzusetzen, drängte sich nicht zwingend auf (vgl. BGH TranspR 2007, 423).

    Der Verzicht darauf, einen bewachten Parkplatz anzufahren, begründet ebenfalls keinen gravierenden Schuldvorwurf (BGH TranspR 2007, 423).

  • OLG Saarbrücken, 16.07.2008 - 5 U 34/08

    Internationaler Straßengüterverkehr: Haftung des Frachtführers wegen Diebstahls

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.05.2010 - 5 U 1443/09
    Das bedeutet, dass der Schaden auch bei Anwendung der äußersten Sorgfalt unabwendbar hätte sein müssen, mithin alle denkbaren präventiven Maßnahmen den Diebstahl nicht verhindert hätten (BGH NJW-RR 2000, 1633; KG TranspR 1995, 342; OLG Saarbrücken TranspR 2008, 409).

    Das gilt auch dann, wenn man von einer unzulänglichen Information des Beklagten über die Natur des Frachtguts ausgeht (OLG Saarbrücken TranspR 2008, 409).

    Lehnt man sie ab, würde ein Mitverschulden indessen über Art. 17 Abs. 5 CMR zu einer Schadensquotelung führen, die den Grundsätzen des § 254 BGB folgt (OLG Saarbrücken TranspR 2008, 409 m. w. N.).

    Seine Haftung aus Art. 17 Abs. 1 CMR ist nämlich nach Art. 23 Abs. 3 und 7 CMR begrenzt, und die danach zu bestimmende Haftungshöchstsumme wird von einem Mitverschuldenseinwand erst dann berührt, wenn der ohne die vorgenommene Grenzziehung ausgleichspflichtige Betrag in Heranziehung der Maßstäbe des § 254 BGB einen geringeren Umfang hätte (OLG Saarbrücken TranspR 2008, 409; Koller, TranspR, 6. Aufl., Art. 23 CMR Rn. 8).

  • BGH, 17.06.2004 - I ZR 263/01

    Auslegung einer vor dem Inkrafttreten des Transportrechtsreformgesetzes

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.05.2010 - 5 U 1443/09
    Davon kann nur ausgegangen werden, wenn sich der Frachtführer in krasser Weise über die Sicherheitsinteressen des Vertragspartners hinwegsetzt (BGH TranspR 2004, 399; BGH TranspR 2007, 423) und sich ihm die Erkenntnis aufdrängt, es werde wahrscheinlich ein Schaden entstehen (Rn. 17).

    Davon kann nur ausgegangen werden, wenn sich der Frachtführer in krasser Weise über die Sicherheitsinteressen des Vertragspartners hinwegsetzt (BGH TranspR 2004, 399; BGH TranspR 2007, 423) und sich ihm die Erkenntnis aufdrängt, es werde wahrscheinlich ein Schaden entstehen (BGH NJW 2003, 3626; BGH TranspR 2004, 399).

  • OLG Frankfurt, 12.11.1998 - 15 U 54/98
    Auszug aus OLG Koblenz, 20.05.2010 - 5 U 1443/09
    Dass dies nicht geschah, ist dem Beklagten nicht maßgeblich anzulasten, sondern Folge einer freien eigenen Disposition (vgl. OLG Frankfurt RuS 2000, 242).
  • BGH, 13.04.2000 - I ZR 290/97

    Vermeidbarkeit des Verlustes von Transportgut

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.05.2010 - 5 U 1443/09
    Das bedeutet, dass der Schaden auch bei Anwendung der äußersten Sorgfalt unabwendbar hätte sein müssen, mithin alle denkbaren präventiven Maßnahmen den Diebstahl nicht verhindert hätten (BGH NJW-RR 2000, 1633; KG TranspR 1995, 342; OLG Saarbrücken TranspR 2008, 409).
  • BGH, 05.06.2003 - I ZR 234/00

    Darlegungs- und Beweislast des Fixkostenspediteurs bei ungeklärtem

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.05.2010 - 5 U 1443/09
    Davon kann nur ausgegangen werden, wenn sich der Frachtführer in krasser Weise über die Sicherheitsinteressen des Vertragspartners hinwegsetzt (BGH TranspR 2004, 399; BGH TranspR 2007, 423) und sich ihm die Erkenntnis aufdrängt, es werde wahrscheinlich ein Schaden entstehen (BGH NJW 2003, 3626; BGH TranspR 2004, 399).
  • BGH, 01.12.2005 - I ZR 4/04

    Berücksichtigung des Mitverschuldens des Versenders wegen unterlassener

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.05.2010 - 5 U 1443/09
    Die unmittelbare Anwendbarkeit von § 254 BGB im Rahmen des Art. 17 Abs. 1 CMR ist ungeklärt (unentschieden BGH TranspR 2006, 116).
  • OLG Saarbrücken, 03.04.2007 - 4 U 587/05

    Zur Kausalität einer Vertragsverletzung für später entstandene Prozesskosten im

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.05.2010 - 5 U 1443/09
    Die Erwägung, der Rechtsstreit mit D habe - insbesondere weil er eine Streitverkündung an den Beklagten ermöglicht habe - der Vorbereitung des hiesigen Verfahrens gedient, reicht zur Begründung einer Ersatzforderung nicht hin (OLGR Saarbrücken 2007, 480).
  • OLG Hamburg, 08.11.2018 - 6 U 222/16

    Seetransport: Schadensersatz wegen Verlusts einer Decksladung bei Zusammentreffen

    So wird die in Art. 23 Abs. 3 CMR genannte Haftungshöchstsumme nicht gequotelt (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 16. Juli 2008 - 5 U 34/08 - 3 -, Rn. 42 ff., juris; OLG Koblenz, Urteil vom 20. Mai 2010 - 5 U 1443/09 -, Rn. 13, juris; Koller, Transportrecht, 9. Aufl. [2016], Art. 23 CMR Rn. 8; Reuschle in: Staub, HGB, 5. Aufl. 2017, Artikel 23 Rn. 73; EBJS/Boesche, CMR Art. 23 Rn. 21, beck-online; Jesser-Uß in Münchener Kommentar: Handelsgesetzbuch - Transportrecht, 3. Aufl. [2014], Art. 23 CMR Rn. 18).
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