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   OLG Koblenz, 20.05.2011 - 13 UF 462/11   

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https://dejure.org/2011,16541
OLG Koblenz, 20.05.2011 - 13 UF 462/11 (https://dejure.org/2011,16541)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20.05.2011 - 13 UF 462/11 (https://dejure.org/2011,16541)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20. Mai 2011 - 13 UF 462/11 (https://dejure.org/2011,16541)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anspruch auf Vergütung des zur Vormundschaft bestellten Vereins

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 836 Abs. 3
    Vergütungsansprüche eines eine Vormundschaft führenden Vereins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 11.11.1999 - 1 BvR 122/94

    Im Hinblick auf BtÄndG kein besonders schwerer Nachteil durch Versagung einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.05.2011 - 13 UF 462/11
    Gegen diesen am 12.04 2011 zugestellten Beschluss richtet sich die am 08.05.2011 beim Amtsgericht eingegangene Beschwerde, mit der - unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des OLG München (FG Prax 2011, 23) und eine solche des OLG Celle vom 31.03.2011 (15UF1/11), sowie auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.11.1999 (FamRZ 2000, 414) - im Wesentlichen die Auffassung vertreten wird, es dürfe für die Vergütung keinen Unterschied machen, ob ein Mitarbeiter des Vereins zum Vormund bestellt werde oder aber der Verein, der die Tätigkeit an seine Mitarbeiter delegieren müsse und insofern den selben Aufwand habe.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat der Staat allerdings, soweit er sich privater Vereine zur Erfüllung staatlicher Fürsorgeaufgaben bedient, zu berücksichtigen, dass dem Verein für seine Mitarbeiter fixe Kosten entstehen (BVerfG FamRz 2000, 414).

  • OLG Düsseldorf, 09.03.2010 - 25 Wx 73/09

    Vergütungsfähigkeit der Tätigkeit eines Vereins als gerichtlich bestellter

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.05.2011 - 13 UF 462/11
    D.h., es besteht für die Vereine die Möglichkeit entsprechender Gestaltung, die sie im Übrigen privilegiert, denn die erforderliche Berufsmäßigkeit wird nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VBVG unterstellt (vgl. zur Frage der Verfassungsmäßigkeit und generell zu dem hier behandelten Problem auch OLG Düsseldorf I - 25 Wx 73/09 - juris).
  • BGH, 02.02.2011 - XII ZB 241/09

    Sorgerechtsregelungsverfahren: Beschwerdebefugnis der Großeltern

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.05.2011 - 13 UF 462/11
    Die Fachgerichte sind nicht befugt, den unmissverständlichen Willen des Gesetzgebers zu korrigieren (vgl. BGH FamRZ 2011, 552).
  • OLG Nürnberg, 17.03.2010 - 7 AR 361/10

    FGG-Reformgesetz: Funktionelle Zuständigkeit des Familiengerichts des

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.05.2011 - 13 UF 462/11
    Das FamFG findet, auch wenn die Vormundschaft bereits seit 1995 geführt wird, nach der Übergangsvorschrift des Art. 111 FGG-RG) Anwendung, denn es geht hier ausschließlich um einen im Februar/März 2011 gestellten Antrag auf Vergütung bzw. Aufwendungsersatz (vgl. hierzu OLG Nürnberg 7 AR 361/10 - juris).
  • BGH, 14.03.2007 - XII ZB 148/03

    Vergütung der Tätigkeit eines Mitarbeiters eines Vereins als Pfleger

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.05.2011 - 13 UF 462/11
    Diese Regelung gilt über ihren Wortlaut hinaus in Analogie zu § 67a Abs. 4 FGG (jetzt § 277 Abs. 4 FamFG) nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch für Pfleger und Betreuer (BGH FamRZ 2007, 900).
  • OLG München, 27.10.2010 - 33 UF 1538/10

    Vergütungsanspruch eines als Vormund für ein minderjähriges Kind bestellten

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.05.2011 - 13 UF 462/11
    Wird ein Verein zur Führung einer Vormundschaft bestellt, steht ihm wegen des nicht auslegungsfähigen Wortlauts von § 1836 Abs. 3 BGB ein Vergütungsanspruch nicht zu (gegen OLG München FGPrax 2011, 23 und OLG Celle - Beschluss vom 31.03.2011, 15 UF 1/11).
  • OLG Koblenz, 23.06.2010 - 13 WF 408/10

    Vergütung des Vereinsvormundes

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.05.2011 - 13 UF 462/11
    Der Senat hat dies bereits entschieden (13 WF 408/10) und hält an seiner Auffassung fest, und zwar aus folgenden Gründen.
  • OLG Celle, 31.03.2011 - 15 UF 1/11
    Auszug aus OLG Koblenz, 20.05.2011 - 13 UF 462/11
    Wird ein Verein zur Führung einer Vormundschaft bestellt, steht ihm wegen des nicht auslegungsfähigen Wortlauts von § 1836 Abs. 3 BGB ein Vergütungsanspruch nicht zu (gegen OLG München FGPrax 2011, 23 und OLG Celle - Beschluss vom 31.03.2011, 15 UF 1/11).
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