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   OLG Koblenz, 20.09.2002 - 10 U 333/02   

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https://dejure.org/2002,3239
OLG Koblenz, 20.09.2002 - 10 U 333/02 (https://dejure.org/2002,3239)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20.09.2002 - 10 U 333/02 (https://dejure.org/2002,3239)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20. September 2002 - 10 U 333/02 (https://dejure.org/2002,3239)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente; Besondere Bedingungen für die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BB-BUZ); Zusendung des Versicherungsscheines ; Gefahrerhebliche Umstände; Verschweigen anzeigepflichtiger und offenbarungspflichtiger Umstände; ...

  • Judicialis

    BB-BUZ § 9 Abs. 1; ; BGB § 123; ; BGB § ... 123 Abs. 2; ; BGB § 142; ; BGB § 166; ; VVG § 16 f; ; VVG § 18 Abs. 2; ; VVG § 21; ; VVG § 22; ; VVG § 79; ; VVG § 161; ; ZPO § 91; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 11; ; ZPO § 711

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Anfechtung eines Lebensversicherungsvertrags wegen arglistiger Täuschung durch Verschweigen schwerwiegender chronischer Erkrankungen

  • RA Kotz (Leitsatz und Zusammenfassung)

    Keine Berufsunfähigkeitsrente bei Verschweigen chronischer Erkrankungen gegenüber Versicherung!

  • aerzteblatt.de (Leitsatz)

    Lebensversicherung: Lügen mit kurzen Beinen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 849
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.11.1989 - IVa ZR 257/88

    Überprüfung der Beweiswürdigung des Tatrichters durch das Revisionsgericht - Für

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.09.2002 - 10 U 333/02
    Der Versicherungsnehmer haftet nämlich für die Angaben derjenigen Personen, die er mit der Erstattung von Auskünften gegenüber dem Versicherer betraut hat (vgl. Römer/Langheid, aaO, § 22 Rdn. 15, Prölss/Martin, aaO, § 16 Rdn. 18, § 6 Rdn. 52 f m.w.N., BGH R+S 1990, 95).

    Dazu reicht aus, dass sie nach den tatsächlichen Verhältnissen mit dem Willen des Schuldners bei der Erfüllung der diesem obliegenden Verbindlichkeiten als Hilfsperson tätig wird, z.B. Erläuterungen zum Inhalt des abzuschließenden Vertrages gibt, wobei eine maßgebliche Beteiligung nicht erforderlich ist (BGH R+S 90, 95).

  • BGH, 08.05.1980 - IVa ZR 1/80

    Begriff der arglistigen Täuschung

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.09.2002 - 10 U 333/02
    Auch in diesem Fall liegt Arglist vor, wenn der Handelnde das Fehlen einer zuverlässigen Beurteilungsgrundlage nicht offen legt (BGH NJW 80, 2460; 81, 1441).
  • BGH, 18.03.1981 - VIII ZR 44/80

    'Nur kleine Blechschäden' - § 476 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 444

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.09.2002 - 10 U 333/02
    Auch in diesem Fall liegt Arglist vor, wenn der Handelnde das Fehlen einer zuverlässigen Beurteilungsgrundlage nicht offen legt (BGH NJW 80, 2460; 81, 1441).
  • KG, 30.09.1997 - 6 U 8007/95
    Auszug aus OLG Koblenz, 20.09.2002 - 10 U 333/02
    Dabei kann die umstrittene Frage, ob ein Verstoß gegen die Nachfrageobliegenheit wie beim Rücktritt auch bei der Anfechtung zur Folge hat, dass sich der Versicherer nicht auf die Umstände stützen darf, die er bei einer Nachfrage erfahren hätte (so OLG Hamm R+S 02, 50, 51; andere Ansicht BGH VersR 92, 306, 304; Kammergericht VersR 98, 1362) unentschieden bleiben.
  • OLG Stuttgart, 21.12.1990 - 7 U 148/90

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls; Feststellung der Ursache

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.09.2002 - 10 U 333/02
    Dabei kann die umstrittene Frage, ob ein Verstoß gegen die Nachfrageobliegenheit wie beim Rücktritt auch bei der Anfechtung zur Folge hat, dass sich der Versicherer nicht auf die Umstände stützen darf, die er bei einer Nachfrage erfahren hätte (so OLG Hamm R+S 02, 50, 51; andere Ansicht BGH VersR 92, 306, 304; Kammergericht VersR 98, 1362) unentschieden bleiben.
  • OLG Koblenz, 11.11.1994 - 10 U 586/94

    Voraussetzungen der Pflicht zur Offenbarung einer Vorerkrankung

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.09.2002 - 10 U 333/02
    Auch wenn der Versicherer nicht nachgewiesen hat, dass die Gesundheitsfragen dem Versicherungsnehmer tatsächlich gestellt worden sind, kann ihm die Geltendmachung arglistigen Verschweigens im Rahmen des § 123 BGB nicht von vornherein und schlechthin versagt werden (OLG Koblenz VersR 95, 689, 690).
  • OLG Köln, 30.05.1985 - 5 U 243/84
    Auszug aus OLG Koblenz, 20.09.2002 - 10 U 333/02
    Dagegen muss der Beweis beim Verschweigen leichterer Erkrankungen oder solcher, die vom Versicherungsnehmer als solche angesehen werden, als nicht geführt betrachtet werden (vgl. BGH VersR 85, 156, 157; 87, 97; Senatsurteil NVersZ 01, 503).
  • BGH, 28.11.1984 - IVa ZR 81/83

    Feststellung einer wirksamen Anfechtung eines Versicherungsvertrages bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.09.2002 - 10 U 333/02
    Dagegen muss der Beweis beim Verschweigen leichterer Erkrankungen oder solcher, die vom Versicherungsnehmer als solche angesehen werden, als nicht geführt betrachtet werden (vgl. BGH VersR 85, 156, 157; 87, 97; Senatsurteil NVersZ 01, 503).
  • OLG Hamm, 30.05.2001 - 20 U 231/98

    Versicherungsvertrag - Zurechnung von Kenntnissen des Agenten -

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.09.2002 - 10 U 333/02
    Dabei kann die umstrittene Frage, ob ein Verstoß gegen die Nachfrageobliegenheit wie beim Rücktritt auch bei der Anfechtung zur Folge hat, dass sich der Versicherer nicht auf die Umstände stützen darf, die er bei einer Nachfrage erfahren hätte (so OLG Hamm R+S 02, 50, 51; andere Ansicht BGH VersR 92, 306, 304; Kammergericht VersR 98, 1362) unentschieden bleiben.
  • LG Tübingen, 26.05.2023 - 4 O 193/21

    Leistungen aus einem Cyber-Versicherungsvertrag wegen eines

    Unkenntnis entlastet den Versicherungsnehmer nicht, wenn er im Bewusstsein seiner Unkenntnis "ins Blaue hinein" Angaben macht (OLG Hamm VersR 1990, 765; OLG München VersR 2000, 711, 712; OLG Koblenz VersR 2004, 849, 851; KG VersR 2007, 381, 382; OLG Frankfurt/M. ZfS 2009, 269; OLG Saarbrücken VersR 2020, 91 (Ls.) = BeckRS 2019, 23766 Rn. 35; OLG Hamm VersR 2020, 538, 539).
  • OLG Celle, 24.09.2009 - 8 U 99/09

    Leistungsfreiheit des Wohngebäudeversicherers wegen Gefahrerhöhung bei

    Erforderlich ist vielmehr, dass der Versicherungsnehmer mit der wissentlich falschen Angabe von Tatsachen bzw. dem Verschweigen offenbarungspflichtiger Umstände auf die Entschließung des Versicherers Einfluss nehmen will und sich bewusst ist, dass der Versicherer möglicherweise den Antrag nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen annehmen wird, wenn er wahrheitsgemäße Angaben macht (BGH, a. a. O.. VersR 2008, 809. OLG Karlsruhe VersR 2006, 205. OLG Koblenz VersR 2004, 849. NJW-RR 2003, 1114. OLGR 2002, 339. NVersZ 2001, 503).
  • OLG Saarbrücken, 12.10.2005 - 5 U 82/05

    Nachfrageobliegenheit des Versicherungsgebers bei Angabe des Versicherers eine

    Der Senat schließt sich ausdrücklich der in der Rechtsprechung zunehmend vertretenen Auffassung an, wonach der das Rücktritts- oder Anfechtungsrecht zu Fall bringende Einwand der Verletzung einer Nachfrageobliegenheit dann nicht durchgreift, wenn der Versicherungsinteressent seine unrichtigen, unvollständigen oder widersprüchlichen Angaben nicht nur schuldhaft, sondern arglistig abgegeben hat (vgl. OLG Düsseldorf, zfs 2003, 77 f.; OLG Hamm, VersR 2002, 342 ff.; OLG Frankfurt, NVersZ 2001, 115 ff.; jeweils noch offen gelassen mangels Entscheidungserheblichkeit der Rechtsfrage in BGH, Beschl. v. 10.09.2003 - IV ZR 198/02 - zfs 2004, 73 f.; Urt. v. 10.10.2001 - IV ZR 6/01 - VersR 2001, 1541 f.; auch vom Senat bislang offen gelassen, vgl. Urt. v. 05.12.2001 - 5 U 568/01-39 - VersR 2003, 890 f.; ebenso OLG Koblenz, VersR 2004, 849 ff.; Berliner Kommentar zum VVG/Voit, § 22 VVG, Rdn. 43).
  • LG Köln, 14.10.2009 - 26 O 219/08

    Ein berufsunfähiger Polizeikommissar erhält bei Verschweigen

    Unabhängig von der Tatsache, dass ein Polizeiarzt "X" nicht existiert, ergibt sich eine Risikoprüfungspflicht für den Versicherer nur, wenn im Rahmen der sachgerechten Risikoeinschätzung erkennbare Unklarheiten bestehen, die es durch Nachfrage zu beheben gilt (OLG Frankfurt, NVersZ 2001, 115; OLG Koblenz, VersR 2004, 849; OLG Saarbrücken, OLG-Report 2004, 592, 594).
  • OLG Nürnberg, 02.05.2006 - 8 U 597/06

    Zur Eintrittspflicht des Versicherers für Versicherungsfälle vor Anfechtung des

    Wie das Landgericht Amberg unter Berufung auf die Entscheidung des OLG Koblenz (VersR 2004, 849) ausführt, ist ein derartiges Bewusstsein in der Regel anzunehmen, wenn schwere Erkrankungen oder erkennbar chronische Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte verschwiegen worden sind.
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