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   OLG Koblenz, 20.02.2017 - 5 U 1349/16   

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OLG Koblenz, 20.02.2017 - 5 U 1349/16 (https://dejure.org/2017,19492)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20.02.2017 - 5 U 1349/16 (https://dejure.org/2017,19492)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20. Februar 2017 - 5 U 1349/16 (https://dejure.org/2017,19492)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • christmann-law.de (Kurzinformation und Volltext)

    Radiologe haftet nicht für winzigen übersehenen Lungenkrebs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.07.2003 - VI ZR 304/02

    Begriff des Diagnosefehlers

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.02.2017 - 5 U 1349/16
    Diesen hat ebenso wie den Ursachenzusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und dem geltend gemachten Gesundheitsschaden die Klägerin als Patientin zu beweisen (vgl. nur BGH, NJW 2011, 1672; BGH, VersR 2003, 1256).

    Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass ein Diagnoseirrtum, der auf die Fehlinterpretation eines Befundes zurückzuführen ist, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur mit Zurückhaltung als Behandlungsfehler gewertet werden kann (vgl. nur BGH, NJW 2003, 2827; s. auch OLG Koblenz, GesR 2012, 346).

    Ein nicht vorwerfbarer Diagnosefehler liegt allerdings dann vor, wenn Symptome oder Befunde gegeben sind, die für eine bestimmte Erkrankung kennzeichnend sind, vom Arzt aber nicht ausreichend berücksichtigt oder falsch gedeutet werden (vgl. BGH, NJW 2003, 2827).

  • OLG Koblenz, 21.11.2011 - 5 U 688/11

    Anforderungen an die ärztliche Entscheidungsbildung bei Biopsie einer Brustdrüse;

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.02.2017 - 5 U 1349/16
    Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass ein Diagnoseirrtum, der auf die Fehlinterpretation eines Befundes zurückzuführen ist, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur mit Zurückhaltung als Behandlungsfehler gewertet werden kann (vgl. nur BGH, NJW 2003, 2827; s. auch OLG Koblenz, GesR 2012, 346).
  • BGH, 21.12.2010 - VI ZR 284/09

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Ärztliche Sorgfaltspflichten bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.02.2017 - 5 U 1349/16
    Diesen hat ebenso wie den Ursachenzusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und dem geltend gemachten Gesundheitsschaden die Klägerin als Patientin zu beweisen (vgl. nur BGH, NJW 2011, 1672; BGH, VersR 2003, 1256).
  • BGH, 19.10.2010 - VI ZR 241/09

    Arzthaftung: Grenzen der Aufklärungspflicht des behandelnden Arztes im Hinblick

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.02.2017 - 5 U 1349/16
    Erforderlich ist danach ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit, der verbleibenden Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. nur BGH, NJW 2011, 375).
  • OLG Koblenz, 19.05.2005 - 5 U 1470/04

    Arzthaftung: Notwendige Beweiserhebung durch Sachverständigenbeweis anstatt durch

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.02.2017 - 5 U 1349/16
    Es fiel in deren Aufgabe, die tatrichterliche Überzeugungsbildung durch Vermittlung allgemeiner Erfahrungssätze und besonderer Kenntnisse des jeweiligen Wissensgebietes bzw. durch das Ziehen von Schlussfolgerungen aufgrund von Erfahrungssätzen und besonderen Fachkenntnissen aus einem bestimmten feststehenden Sachverhalt zu unterstützen (vgl. etwa OLG Koblenz, GesR 2005, 329).
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