Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 21.01.2003 - 11 UF 48/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,18037
OLG Koblenz, 21.01.2003 - 11 UF 48/02 (https://dejure.org/2003,18037)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21.01.2003 - 11 UF 48/02 (https://dejure.org/2003,18037)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21. Januar 2003 - 11 UF 48/02 (https://dejure.org/2003,18037)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,18037) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1612b
    Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.06.2001 - XII ZR 343/99

    Neue Grundsätze zur Berechnung des nachehehlichen Unterhalts

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.01.2003 - 11 UF 48/02
    Entgegen der Ansicht der Berufung kommt es im Streitfall daher nicht auf die geänderte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Anwendung der Differenzmethode anstelle der Anrechnungsmethode an (BGH FamRZ 2001, 986 und 1687), da in dem vorliegend zu beurteilenden Fall im Gegensatz zu dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall (BGH FamRZ 2001, 1687 ) bereits bei der Unterhaltsberechnung im Vergleich nicht die Anrechnungsmethode, sondern die Differenzmethode angewandt worden ist.
  • BGH, 05.09.2001 - XII ZR 108/00

    Abänderung von Prozeßvergleichen bei Änderung der Rechtsprechung zum

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.01.2003 - 11 UF 48/02
    Entgegen der Ansicht der Berufung kommt es im Streitfall daher nicht auf die geänderte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Anwendung der Differenzmethode anstelle der Anrechnungsmethode an (BGH FamRZ 2001, 986 und 1687), da in dem vorliegend zu beurteilenden Fall im Gegensatz zu dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall (BGH FamRZ 2001, 1687 ) bereits bei der Unterhaltsberechnung im Vergleich nicht die Anrechnungsmethode, sondern die Differenzmethode angewandt worden ist.
  • BGH, 06.02.2002 - XII ZR 20/00

    Mindestbedarfs eines unterhaltsberechtigten Kindes

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.01.2003 - 11 UF 48/02
    Hat der eine Elternteil Unterhalt zu leisten und erhält der andere Elternteil das Kindergeld, so hat der eine Elternteil gegen den anderen Elternteil einen Anspruch auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes (vgl. BGH NJW 2002, 1269, 1274 m.w.N.).
  • OLG Braunschweig, 09.05.2000 - 2 UF 9/00
    Auszug aus OLG Koblenz, 21.01.2003 - 11 UF 48/02
    Es widerspräche jedoch Sinn und Zweck des § 1612 b BGB , das Kindergeld auch dann nur zur Hälfte anzurechnen, wenn - wie im Streitfall - der barunterhaltspflichtige Elternteil für den gesamten Unterhalt aufzukommen hat, weil der kindergeldberechtigte Elternteil nicht leistungsfähig ist; in einem solchen Fall ist vielmehr eine volle Anrechnung des Kindergeldes geboten (OLG Schleswig, FamRZ 2000, 1245 f.; OLG Braunschweig, FamRZ 2000, 1246 f.; Becker FamRZ 1999, 65, 66; a.A. OLG Celle, FamRZ 2001, 47, 48 f.; Gerhardt/von Heintschel-Heinegg/Klein, Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 4. Aufl. 2002, Kap. 6 Rdn. 157; Wendl/Staudigl/Scholz, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 5. Aufl. 2000, § 2 Rdn. 515; vgl. auch Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 8. Aufl. 2002, Rdn. 831).
  • OLG Celle, 02.05.2000 - 17 UF 236/99

    Klage auf Änderung eines Unterhaltstitels ; Anspruch auf Auskunftserteilung über

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.01.2003 - 11 UF 48/02
    Es widerspräche jedoch Sinn und Zweck des § 1612 b BGB , das Kindergeld auch dann nur zur Hälfte anzurechnen, wenn - wie im Streitfall - der barunterhaltspflichtige Elternteil für den gesamten Unterhalt aufzukommen hat, weil der kindergeldberechtigte Elternteil nicht leistungsfähig ist; in einem solchen Fall ist vielmehr eine volle Anrechnung des Kindergeldes geboten (OLG Schleswig, FamRZ 2000, 1245 f.; OLG Braunschweig, FamRZ 2000, 1246 f.; Becker FamRZ 1999, 65, 66; a.A. OLG Celle, FamRZ 2001, 47, 48 f.; Gerhardt/von Heintschel-Heinegg/Klein, Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 4. Aufl. 2002, Kap. 6 Rdn. 157; Wendl/Staudigl/Scholz, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 5. Aufl. 2000, § 2 Rdn. 515; vgl. auch Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 8. Aufl. 2002, Rdn. 831).
  • OLG Düsseldorf, 05.08.1993 - 6 UF 148/92
    Auszug aus OLG Koblenz, 21.01.2003 - 11 UF 48/02
    Diese Beträge sind bei der Unterhaltsberechnung nicht zu berücksichtigen, weil der Arbeitgeber sie zweckgebunden für die Vermögensbildung gewährt und sie dem Kläger daher nicht zur freien Verfügung stehen (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 1049, 1050).
  • OLG Koblenz, 27.10.1987 - 11 UF 991/86

    Unterhalt; Verheiratet; Heirat; Steuerklasse; Einkommen

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.01.2003 - 11 UF 48/02
    Da die Parteien über die Höhe des Aufstockungsunterhalts für die Zeit ab Januar 2001 streiten, ist es dem Kläger nicht möglich, einen entsprechenden Freibetrag eintragen zu lassen (vgl. Senat FamRZ 1988, 402 ).
  • OLG Schleswig, 04.10.1999 - 13 WF 95/99

    Behandlung des Kindergeldes beim Volljährigenunterhalt

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.01.2003 - 11 UF 48/02
    Es widerspräche jedoch Sinn und Zweck des § 1612 b BGB , das Kindergeld auch dann nur zur Hälfte anzurechnen, wenn - wie im Streitfall - der barunterhaltspflichtige Elternteil für den gesamten Unterhalt aufzukommen hat, weil der kindergeldberechtigte Elternteil nicht leistungsfähig ist; in einem solchen Fall ist vielmehr eine volle Anrechnung des Kindergeldes geboten (OLG Schleswig, FamRZ 2000, 1245 f.; OLG Braunschweig, FamRZ 2000, 1246 f.; Becker FamRZ 1999, 65, 66; a.A. OLG Celle, FamRZ 2001, 47, 48 f.; Gerhardt/von Heintschel-Heinegg/Klein, Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 4. Aufl. 2002, Kap. 6 Rdn. 157; Wendl/Staudigl/Scholz, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 5. Aufl. 2000, § 2 Rdn. 515; vgl. auch Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 8. Aufl. 2002, Rdn. 831).
  • AG Hameln, 06.12.2005 - 31 F 227/05

    Abänderung; Abänderungsgrund; Analogie; Anrechnung; Arbeitslosengeld II;

    28 3. Der errechnete Zahlbetrag in Höhe von 244, 00 EUR ist jedoch nicht nur gem. § 1612b Abs. 1 BGB um das hälftige Kindergeld, sondern in analogen Anwendung von § 1612b Abs. 3 BGB um das gesamte Kindergeld zu kürzen (OLG Celle, Urteil vom 13.08.2003, 15 UF 48/03; FamRZ 2004, 218/219; OLG Celle, Beschluss vom 28.11.2000, 21 WF 115/00, OLGR Celle 2001, 37/38; OLG Stuttgart, FamRZ 2004, 219/220; OLG Brandenburg, 1. Senat, FamRZ 2003, 553/554, offenbar unter Aufgabe seiner früheren gegenteilige Auffassung, s. FamRZ 2002, 1216/1217; OLG Koblenz, Urteil vom 21.01.2003, 11 UF 48/02, OLGR Koblenz 2003, 227/228; OLG Schleswig, 13. und 15. Senat, FamRZ 2000, 1245/1246; OLG Braunschweig, FamRZ 2000, 1246; OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf, 3. Senat, FamRZ 1999, 1452; AG Hameln, Beschluss vom 14.01.2003, 31 F 356/02 UK; offenbar nunmehr auch Palandt-Diederichsen, BGB-Kommentar 63. Auflage, § 1612b Rn. 8 und 6 aE.; aA.: OLG Düsseldorf, 8. Senat, FamRZ 2004, 1809 - 1811; OLG Celle, 17. Senat, FamRZ 2001, 47 - 49; Wendl/Staudigl-Scholz, Das Unterhaltsrecht, 6. Auflage, § 2 Rn. 515).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht