Rechtsprechung
OLG Koblenz, 21.02.2005 - 12 U 265/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzanspruch wegen eines Fehlers bei einer steuerlichen Beratung; Pflichten eines Steuerberaters bei Beauftragung durch einen Mandanten; Zinszahlungspflicht vor Klagezustellung ; Notwendigkeit einer ungefragten Belehrung gegenüber dem Auftraggeber durch den ...
- Judicialis
EStG § 6b; ; ZPO § 287; ; ZPO § 291; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 249 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 6b; BGB § 249 Satz 1
Zur umfassenden Steuerberatung hinsichtlich aller bedeutsamen steuerlichen Einzelheiten sowie deren Folgen, wenn ein Grundstück zur Vermeidung der Besteuerung von Betriebsaufgabegewinn zumindest wertmäßig aus dem Betriebsvermögen ausscheiden soll - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 09.02.2004 - 4 O 145/01
- OLG Koblenz, 21.02.2005 - 12 U 265/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (16)
- BGH, 23.10.2003 - IX ZR 249/02
Begriff des Schadens bei unrichtiger steuerlicher Beratung
Auszug aus OLG Koblenz, 21.02.2005 - 12 U 265/04
Die Aufgaben eines Steuerberaters richten sich nach Inhalt und Umfang des erteilten Mandats (vgl. BGHZ 128, 358, 361; BGH WM 1987, 661, 662; 2004, 475, 477).Deshalb ist zu prüfen, welchen Verlauf die Dinge bei pflichtgemäßem Verhalten des steuerlichen Beraters genommen hätten, insbesondere wie der Mandant darauf reagiert hätte, und wie dessen Vermögenslage dann wäre (BGH NJW 2004, 444, 445).
Aus der Einordnung der stillen Reserven als "Aufschub der Besteuerung" ergibt sich nichts anderes (vgl. BGH NJW 2004, 444, 445).
- BGH, 26.01.1995 - IX ZR 10/94
Umfang der Prüfungspflicht des Steuerberaters bei einem auf bestimmte Aufgaben …
Auszug aus OLG Koblenz, 21.02.2005 - 12 U 265/04
Die Aufgaben eines Steuerberaters richten sich nach Inhalt und Umfang des erteilten Mandats (vgl. BGHZ 128, 358, 361; BGH WM 1987, 661, 662; 2004, 475, 477).In den hierdurch gezogenen Grenzen hat er den Auftraggeber auch ungefragt über die bei der Bearbeitung auftauchenden steuerrechtlichen Fragen zu belehren (vgl. BGHZ 128, 358, 361; BGH WM 1967, 72, 73; 1980, 308, 309).
- BGH, 22.05.2003 - IX ZR 201/01
Notarielle Hinweispflicht bei Änderung einer vom Steuerberater angeregten …
Auszug aus OLG Koblenz, 21.02.2005 - 12 U 265/04
Nur für den Fall der Grundstücksübertragung unter Nießbrauchsvorbehalt hat der Bundesgerichtshof (BGH NJW-RR 2003, 1498 ff.) entschieden, dass insoweit das Nießbrauchsrecht, wenngleich nicht das Grundstück selbst, dem Betriebsvermögen entnommen wird.
- BGH, 11.05.1995 - IX ZR 140/94
Verjährung des Ersatzanspruchs gegen einen Steuerberater; Geltung der …
Auszug aus OLG Koblenz, 21.02.2005 - 12 U 265/04
Insbesondere muss der Steuerberater seinen Auftraggeber möglichst vor Schaden bewahren; deshalb muss er den nach den Umständen sichersten Weg zu dem erstrebten steuerlichen Ziel aufzeigen und sachgerechte Vorschläge zu dessen Verwirklichung unterbreiten (vgl. BGHZ 129, 386, 396; BGH NJW-RR 2004, 1358, 1360). - BGH, 28.11.1966 - VII ZR 132/64
Voraussetzungen für das Vorliegen einer Unternehmenseinheit - Anforderungen an …
Auszug aus OLG Koblenz, 21.02.2005 - 12 U 265/04
In den hierdurch gezogenen Grenzen hat er den Auftraggeber auch ungefragt über die bei der Bearbeitung auftauchenden steuerrechtlichen Fragen zu belehren (vgl. BGHZ 128, 358, 361; BGH WM 1967, 72, 73; 1980, 308, 309). - BGH, 23.01.2003 - IX ZR 180/01
Pflichten eines Steuerberaters bei Überwachung und Kontrolle des …
Auszug aus OLG Koblenz, 21.02.2005 - 12 U 265/04
Im Rahmen seines Auftrags hat der Steuerberater seinen Mandanten, von dessen Belehrungsbedürftigkeit er grundsätzlich auszugehen hat, umfassend zu beraten und ungefragt über alle bedeutsamen steuerlichen Einzelheiten und deren Folgen zu unterrichten (vgl. BGH WM 1998, 301, 302; 2003, 936, 937). - FG München, 16.09.2003 - 2 K 1108/02
Veräußerungsrente; Privatwohnung als Betriebsvermögen; Bindung an Wahlrecht
Auszug aus OLG Koblenz, 21.02.2005 - 12 U 265/04
Der Wille des Steuerpflichtigen, ein betreffendes Wirtschaftsgut dem Betriebsvermögen zuzuordnen, ergibt sich demgegenüber aus dessen langjährigen Bilanzierung (vgl. FG München Urt. vom 16. September 2003 - 2 K 1108/02). - BGH, 11.11.1987 - IVa ZR 143/86
Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung eines Steuerberaters - Fehlende …
Auszug aus OLG Koblenz, 21.02.2005 - 12 U 265/04
Der Richter ist allerdings verpflichtet, Rechtsausführungen des Sachverständigen nachzuprüfen (BGHR ZPO § 293 Steuerrecht 1). - BGH, 06.12.1979 - VII ZR 19/79
Pflichten - Steuerberater - Güterstand
Auszug aus OLG Koblenz, 21.02.2005 - 12 U 265/04
In den hierdurch gezogenen Grenzen hat er den Auftraggeber auch ungefragt über die bei der Bearbeitung auftauchenden steuerrechtlichen Fragen zu belehren (vgl. BGHZ 128, 358, 361; BGH WM 1967, 72, 73; 1980, 308, 309). - BGH, 12.02.2004 - IX ZR 246/02
Beratungspflicht eines Steuerberaters im Rahmen der Lohnbuchführung; Beginn der …
Auszug aus OLG Koblenz, 21.02.2005 - 12 U 265/04
Insbesondere muss der Steuerberater seinen Auftraggeber möglichst vor Schaden bewahren; deshalb muss er den nach den Umständen sichersten Weg zu dem erstrebten steuerlichen Ziel aufzeigen und sachgerechte Vorschläge zu dessen Verwirklichung unterbreiten (vgl. BGHZ 129, 386, 396; BGH NJW-RR 2004, 1358, 1360). - BGH, 18.12.1997 - IX ZR 153/96
Schadensersatzpflicht eines Steuerberaters
- BGH, 18.12.1997 - IX ZR 180/96
Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater
- BFH, 01.07.2004 - IV R 10/03
Steuerfreie Entnahme fremdvermieteter Wohnung zum Eigenbedarf
- BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03
Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz
- BGH, 12.02.1998 - IX ZR 190/97
Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater
- BGH, 04.03.1987 - IVa ZR 222/85
Haftung des steuerlichen Beraters für Beratungsverschulden
- OLG Karlsruhe, 22.09.2005 - 12 U 99/04
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der gesetzlichen Grundlage …
In vielen Fällen übersteigt die Näherungsrente die hochgerechnete tatsächliche Rente um mehr als 25 % (z.B. 12 U 186/04: rd. 1.600 statt 1.254 EUR), 40 % (z.B. 12 U 101/04: 1.415 statt 904 EUR; 12 102/04: 1.588 statt 1.105 EUR; 12 U 129/04: 1.600 statt 1.097; 12 U 258/04: 1.515 statt 1.048 EUR), teilweise sogar deutlich mehr als 50 % (z.B. 12 U 203/04: 1.469 statt 938 EUR; 12 U 257/04: 1.515 statt 957 EUR) bis hin zur etwa doppelten Höhe (z.B. 12 U 261/04: 1.484 statt 750 EUR; 12 U 265/04: 1.206 statt 595 EUR).