Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 21.03.2012 - 5 U 1011/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,51268
OLG Koblenz, 21.03.2012 - 5 U 1011/11 (https://dejure.org/2012,51268)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21.03.2012 - 5 U 1011/11 (https://dejure.org/2012,51268)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21. März 2012 - 5 U 1011/11 (https://dejure.org/2012,51268)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,51268) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit der mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz; Anforderungen an die ärztliche Aufklärung bei einer Nierentransplantation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit der mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz; Anforderungen an die ärztliche Aufklärung bei einer Nierentransplantation

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.01.1985 - VI ZR 15/83

    Anforderungen an den Beweis der Aufklärung durch einen Arzt; Verwertung eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.03.2012 - 5 U 1011/11
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden (vgl. BGH NJW 1981, 2002; BGH NJW 1985, 1399), dass an den Beweis der ordnungsgemäßen Aufklärung des Patienten keine unbilligen und übertriebenen Anforderungen gestellt werden dürfen.

    Deren Bekundungen knüpften - hinreichend verlässlich (BGH NJW 1981, 2002; BGH NJW 1985, 1399) - an eine allgemeine Übung an und hoben dabei auch auf den Hinweis ab, "dass es möglicherweise nötig sein wird, nach der kleineren Operation noch eine größere durchzuführen, wenn die kleinere Operation nicht erfolgreich ist".

  • BGH, 10.03.1981 - VI ZR 202/79

    Tubenligatur - Arzthaftung, Beweislast für Durchführung des Eingriffs liegt beim

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.03.2012 - 5 U 1011/11
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden (vgl. BGH NJW 1981, 2002; BGH NJW 1985, 1399), dass an den Beweis der ordnungsgemäßen Aufklärung des Patienten keine unbilligen und übertriebenen Anforderungen gestellt werden dürfen.

    Deren Bekundungen knüpften - hinreichend verlässlich (BGH NJW 1981, 2002; BGH NJW 1985, 1399) - an eine allgemeine Übung an und hoben dabei auch auf den Hinweis ab, "dass es möglicherweise nötig sein wird, nach der kleineren Operation noch eine größere durchzuführen, wenn die kleinere Operation nicht erfolgreich ist".

  • BGH, 19.10.2010 - VI ZR 241/09

    Arzthaftung: Grenzen der Aufklärungspflicht des behandelnden Arztes im Hinblick

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.03.2012 - 5 U 1011/11
    Das schließt einen Verschuldensvorwurf aus (BGH NJW 2011, 375).
  • OLG München, 16.02.2012 - 1 U 4433/11

    Berufung im Arzthaftungsprozess: Offensichtliche Unbegründetheit mangels

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.03.2012 - 5 U 1011/11
    Bei einer Partei mit Migrationshintergrund ist eine mündliche Berufungsverhandlung auch nicht zur Erforschung des Sprachverständnisses zum Zeitpunkt des ärztlichen Aufklärungsgesprächs erforderlich, wenn Verständigungsprobleme erstmals in zweiter Instanz behauptet werden und daher nach § 531 Abs. 2 ZPO prozessual unbeachtlich sind (Ergänzung zu OLG München, Beschluss vom 16. Februar 2012, Az: 1 U 4433/11).
  • OLG München, 14.08.2015 - 10 U 1977/15

    Frist zur Stellungnahme zur beabsichtigten Entscheidung

    Eine "existentielle Bedeutung" des Rechtsstreits für die Berufungsführer aufgrund der Natur des Rechtsstreits ist nicht gegeben: Der Rechtsstreit betrifft zwar Schmerzensgeldansprüche nach einem Verkehrsunfall mit schweren und dauerhaften Verletzungen des Klägers, dies allein - ebenso wie der vom Gesetzgeber im Gesetzgebungsverfahren beispielshalber genannten Arzthaftungsprozeß - begründet ohne Hinzutreten weitere Umstände noch keine solche "existentielle Bedeutung" (vgl. für Arzthaftungsprozesse OLG München, Beschluss vom 16.2.2012 - 1 U 4433/11 [juris, dort Rz. 23]; OLG Koblenz MedR 2013, 300 [Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschl. des BGH v. 20.11.2012 - VI ZR 157/12 nicht angenommen]); Beschluss vom 19.8.2014 - 5 U 279/14 [juris; Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschl. des BGH v. 20.1.2015 - VI ZR 367/14 nicht angenommen]).
  • OLG Koblenz, 30.01.2013 - 5 U 324/12

    (Haftung des Werkunternehmers bei technischer Neuentwicklung und Verwendung

    So hat der Senat seinen Beschluss vom 21. März 2012 - 5 U 1011/11 - unter anderem mit folgendem Leitsatz versehen:.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht