Rechtsprechung
OLG Koblenz, 21.09.2016 - 13 UF 358/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 1603 Abs 2 S 3 BGB, § 11 MuSchG, § 13 MuSchG, § 24i SGB 5
Mindestkindesunterhaltsanspruch: Ersatzhaftung der betreuenden Kindesmutter in Zeiten des Mutterschutzes - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung des Einkommens der einem schwangerschaftsbedingten Beschäftigungsverbot unterliegenden Kindesmutter bei der Unterhaltsberechnung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Berücksichtigung des Einkommens der einem schwangerschaftsbedingten Beschäftigungsverbot unterliegenden Kindesmutter bei der Unterhaltsberechnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wittlich, 24.05.2016 - 8b F 87/16
- OLG Koblenz, 21.09.2016 - 13 UF 358/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.05.2011 - XII ZR 70/09
Gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern: Abänderung einer …
Auszug aus OLG Koblenz, 21.09.2016 - 13 UF 358/16
Nach der vom Antragsgegner zutreffend zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, haftet der andere Elternteil dann ersatzweise auf Barunterhalt für das bei ihm lebende minderjährige Kind, wenn er den Kindesunterhalt unter Wahrung seines angemessenen Selbstbehalts zahlen kann und ohne seine Beteiligung an der Barunterhaltspflicht ein erhebliches finanzielles Ungleichgewicht zwischen den Eltern entstünde (vgl. BGH FamRZ 2011, 1041).Damit besteht hier das vom Bundesgerichtshof (BGH FamRZ 2011, 1041) geforderte erhebliche finanzielle Ungleichgewicht im Verhältnis der Einkommen beider Kindeseltern.
- BGH, 11.02.2015 - XII ZB 181/14
Minderjährigenunterhalt: Verstoß gegen die gesteigerte Erwerbsobliegenheit des …
Auszug aus OLG Koblenz, 21.09.2016 - 13 UF 358/16
Im Rahmen einer hierzu zukünftig anstehenden Entscheidung der Kindesmutter und ihres Ehemanns könnte dann auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur unterhaltsrechtlich zulässigen Rollenwahl (vgl. BGH FamRZ 2015, 738) bedeutsam sein.