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   OLG Koblenz, 21.10.2008 - 11 U 362/08   

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https://dejure.org/2008,10815
OLG Koblenz, 21.10.2008 - 11 U 362/08 (https://dejure.org/2008,10815)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21.10.2008 - 11 U 362/08 (https://dejure.org/2008,10815)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21. Oktober 2008 - 11 U 362/08 (https://dejure.org/2008,10815)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Geltendmachung noch während der Zwangsverwaltung beschlagnahmter Forderungen durch den Zwangsverwalter nach Aufhebung der Zwangsverwaltung; Wiederholung einer wegen Fehlens der Aufrechungsvoraussetzungen oder wegen Verstoßes gegen Aufrechnungsverbote ...

  • Judicialis

    BGB § 392; ; BGB § ... 286 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 2; ; BGB § 556; ; BGB § 1124 Abs. 2; ; BGB § 1125; ; BGB § 1192 Abs. 1; ; ZPO § 829 f.; ; ZVG § 142 Abs. 1; ; ZVG § 152 a; ; ZwVwV § 12

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZVG § 142 Abs. 1; ZVG § 152a; ZwVwV § 12
    Zur Geltendmachung beschlagnahmter Ansprüche nach Aufhebung der Zwangsverwaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.07.2003 - XII ZR 16/00

    Geltendmachung von Ansprüchen durch den Zwangsverwalter

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.10.2008 - 11 U 362/08
    Auch in der Entscheidung BGH NJW-RR 2003, 1308 hat der BGH ausgeführt, dass der Zwangsverwalter trotz inzwischen erfolgter Aufhebung der Zwangsverwaltung berechtigt sei, rückständige Pachtzinsen geltend zu machen.

    Da in diesem Verfahren die Zwangsverwaltung mit Beschluss vom 27.05.1999 aufgehoben wurde und das Aktenzeichen beim BGH XII ZR 16/00 lautet, ist davon auszugehen, dass es sich auch hier um ein bereits bei Aufhebung der Zwangsverwaltung anhängiges Verfahren gehandelt hat.

  • BGH, 12.10.1983 - VIII ZR 19/82

    Kein AGB-Aufrechnungsverbot im Konkursfall

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.10.2008 - 11 U 362/08
    Eine wegen Fehlens der Aufrechungsvoraussetzungen oder wegen Verstoßes gegen Aufrechnungsverbote unwirksame Aufrechnung muss nach Wegfall des Verbots wiederholt werden (vgl. Palandt-Grüneberg, 67. Aufl., Rn. 1 zu § 388 BGB, BGH NJW 1984, 357).
  • BGH, 25.05.2005 - VIII ZR 301/03

    Prozessführungsbefugnis des Zwangsverwalters nach Aufhebung der Zwangsverwaltung)

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.10.2008 - 11 U 362/08
    Auch in der Entscheidung BGH NJW-RR 2006, 138 - 140 = MDR 2005, 1306, 1307 finden sich keine zweifelsfreien Ausführungen dazu, ob der Zwangsverwalter nach Aufhebung der Zwangsverwaltung noch neue Prozesse anhängig machen kann.
  • BGH, 21.10.1992 - XII ZR 125/91

    Fortdauer der Prozeßführungsbefugnis des Zwangsverwalters nach Aufhebung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.10.2008 - 11 U 362/08
    In der Entscheidung BGH NJW-RR 1993, 442 f. geht es um eine bei Aufhebung der Zwangsverwaltung bereits rechtshängige Klage.
  • OLG Hamburg, 02.11.1988 - 4 U 150/88

    Nebenkosten bei gewerblicher Miete; Abrechnungszeitraum; Rückständige

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.10.2008 - 11 U 362/08
    Daher können keine Vorauszahlungen mehr verlangt werden (vgl. OLG Düsseldorf, OLG-R 2004, 272, OLG Hamburg NJW-RR 1989, 82 = MDR 1989, 162, Fritz, Gewerberaummietrecht, 4. Aufl. 2005, Rn. 137 b, vgl. auch Bamberger-Roth, Rn. 24 zu § 556 BGB, allerdings zu nicht gewerblichen Mieten).
  • BGH, 11.08.2010 - XII ZR 181/08

    Prozessführungsbefugnis des Zwangsverwalters: Herausgabeklage für in der Zeit vor

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in OLGR Koblenz 2009, 76 ff. veröffentlicht ist, hat die Berufung zurückgewiesen, soweit der Kläger Ansprüche auf Mietzins für den Zeitraum von Mai 2005 bis Dezember 2006 geltend gemacht hat.
  • KG, 20.05.2009 - 24 U 54/08

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Herabwürdigende Äußerungen eines Rechtsanwalts

    Allerdings hat nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gemäß Teil 3 Vorbemerkung 3 Abs. 4 RVG-VV eine Anrechnung der vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr zur Hälfte, höchstens mit 0, 75, auf die im gerichtlichen Verfahren entstandene Verfahrensgebühr zu erfolgen, und zwar nach dem Wert des Gegenstands, der auch Wert des gerichtlichen Verfahrens ist (vgl. zu Vorstehendem BGH NJW 2007, 2049; 2008, 1323 und 3641; WRP 2009, 75; KG - 1.ZS. - OLGR 2009, 76).
  • LG Bückeburg, 24.03.2010 - 1 S 6/09

    Aufhebung des Verfahrens nach Zuschlag; Prozessführungsbefugnis; Zwangverwalter

    Entgegen der von der Klägerin vertretenen Auffassung umfasst diese Befugnis auch das Recht, die von der Beschlagnahme weiter erfassten Ansprüche neu gerichtlich geltend zu machen (Stöber, a.a.O., § 161 Anm. 7.2; OLG Düsseldorf, RPfleger 1990, 381; OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2009, 76 [zit. nach juris]).
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