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OLG Koblenz, 21.11.2003 - 8 U 548/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- IWW
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Baustoffe - Planungsfehler oder nur ein bisschen Werbung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Auch Baustoffhändler bzw. -herstellerhaften bei zugesicherten Eigenschaften
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Planungsfehler oder nur ein bisschen Werbung? (IBR 2004, 695)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 02.04.2003 - 8 O 136/01
- OLG Koblenz, 21.11.2003 - 8 U 548/03
- LG Koblenz, 02.04.2004 - 8 O 136/01
- OLG Koblenz, 11.06.2004 - 8 W 380/04
- BGH, 23.09.2004 - VII ZR 361/03
Papierfundstellen
- BauR 2005, 153 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 23.09.2004 - VII ZR 361/03
Planungsfehler oder nur ein bisschen Werbung?
Auszug aus OLG Koblenz, 21.11.2003 - 8 U 548/03
BGH, Beschluss vom 23.09.2004 - VII ZR 361/03 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen). - BGH, 17.09.1985 - VI ZR 73/84
Haftung eines Steuerbevollmächtigten gegenüber einem Unternehmenskäufer
Auszug aus OLG Koblenz, 21.11.2003 - 8 U 548/03
c) Nach den gesamten Umständen, insbesondere auch dem Versprechen einer 10-jährigen, und damit besonders langen Garantie, kann es nach der Überzeugung des Senates keinem vernünftigen Zweifel unterliegen, dass die Parteien nach dem objektiven Inhalt ihrer Erklärungen (vgl. hierzu BGH in NJW 1986, 180) nicht nur - wie die Berufung es wünscht - "weitgehend unverbindliche Werbeanpreisungen" gegeben bzw. erklärt und entgegengenommen haben. - BGH, 10.06.1999 - VII ZR 215/98
Rechtsnatur eines Projektsteuerungsvertrages
Auszug aus OLG Koblenz, 21.11.2003 - 8 U 548/03
a) Die Projektierung einzelner Teile einer Bauanlage - wie beispielsweise hier die Heizungsanlage - ist ein Werkvertrag (…Vgl. hierzu Palandt-Sprau, Einf. vor § 631 Rn. 26 Stichwort "Projektsteuerungsvertrag"), jedenfalls dann, wenn - wie hier - die erfolgsorientierten Aufgaben des Beauftragten den Vertrag prägen (vgl. hierzu BGH in NJW 1999, 3118). - BGH, 27.06.1989 - XI ZR 52/88
Informationspflichten von Banken untereinander bei Ablösung eines notleidenden …
Auszug aus OLG Koblenz, 21.11.2003 - 8 U 548/03
Für die Beklagten war damit vielmehr erkennbar (vgl. hierzu BGH in NJW 1989, 2882; in ZIP 99, 275), dass die hier über § 278 BGB zurechenbaren Erklärungen ihres - damaligen - Gebietsleiters Z#### für die Kläger von ganz erheblicher und ausschlaggebender Bedeutung für deren Entscheidung waren, auch für dieses Bauvorhaben das hier streitige Fußbodenheizungssystem - wie schon in ihrem Bauvorhaben, in Berlin-Wannsee - einbauen zu lassen. - BGH, 08.12.1998 - XI ZR 50/98
Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz
Auszug aus OLG Koblenz, 21.11.2003 - 8 U 548/03
Für die Beklagten war damit vielmehr erkennbar (vgl. hierzu BGH in NJW 1989, 2882; in ZIP 99, 275), dass die hier über § 278 BGB zurechenbaren Erklärungen ihres - damaligen - Gebietsleiters Z#### für die Kläger von ganz erheblicher und ausschlaggebender Bedeutung für deren Entscheidung waren, auch für dieses Bauvorhaben das hier streitige Fußbodenheizungssystem - wie schon in ihrem Bauvorhaben, in Berlin-Wannsee - einbauen zu lassen.
- OLG Düsseldorf, 25.10.2013 - 22 U 27/13
Baustoffe - Dämmplatten ungeeignet: Keine Ansprüche gegen Baustoffhändler!
Der Sachverhalt des vorliegenden Falles unterscheidet sich in maßgeblichen Punkten von dem dem Urteil des OLG Koblenz vom 21.11.2003 (8 U 548/03, BauR 2005 mit Anm. Groß IBR 2004, 695, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BGH, Beschluss vom 23.09.2004, VII ZR 361/03) zugrundeliegenden Sachverhalt, in dem ein Produkthersteller für den Bauherrn - durch besondere Werbung mit besonderen Produkteigenschaften, verlängerten Gewährleistungsfristen, Vorlage eines Blanko-Leistungsverzeichnisses und durch eine persönliche Beratung samt Planung, auf Grund derer der Bauherr seine Entscheidungen getroffen hat - rechtsgeschäftlich konkrete Planungsaufgaben für den Bauherrn übernommen hatte. - OLG Koblenz, 11.06.2004 - 8 W 380/04
Beschwerdeverfahren auf Rückgabe einer durch Prozessbürgschaft erbrachten …
In der Sache selbst hat die Rechtspflegerin zu Recht das Erlöschen der von der Klägerin hingegebenen Bürgschaft über 435.942,94 EUR angeordnet, da die Veranlassung für die Sicherheitsleistung durch das für vorläufig vollstreckbar erklärte Urteil des Senats vom 21. November 2003 - 8 U 548/03 - weggefallen ist.