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   OLG Koblenz, 22.03.2001 - 5 U 627/00   

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https://dejure.org/2001,12567
OLG Koblenz, 22.03.2001 - 5 U 627/00 (https://dejure.org/2001,12567)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22.03.2001 - 5 U 627/00 (https://dejure.org/2001,12567)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22. März 2001 - 5 U 627/00 (https://dejure.org/2001,12567)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 § 276 § 635; HOAI § 4 § 8 § 10
    Ansprüche des Bauherrn gegen den Architekten bei Kostenüberschreitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2002, 231
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 13.07.1970 - VII ZR 189/68

    Bewertung von Grundeigentum

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.03.2001 - 5 U 627/00
    Nicht anders verhält es sich, wenn entsprechend dem Vorbringen des Klägers (Schriftsatz vom 1. Dezember 1994 S. 2) mit der Vorgabe einer Bauwertsumme - und dann ergänzend mit der Nennung des Mindestsatzes sowie der Honorarzone III - im Schreiben vom 28. November 1992 keine Garantie übernommen, sondern lediglich eine feste Bezugsgröße für die Bemessung der Architektenvergütung geschaffen werden sollte; ein auf diese Weise vereinbartes Pauschalhonorar war für die Rechnungsstellung ebenso generell verbindlich (BGH, VersR 1970, 930, 932; Locher/Koeble/Frik, aaO., § 10 Rdn. 69).

    In der Rechtsprechung (BGH, NJW 1970, 2018 ; OLG Celle, BauR 1998, 1030, 1031) ist anerkannt, dass ein Bauherr bei der Überschreitung der von seinem Architekten angegebenen Baukosten nur insoweit einen Schaden erleidet, als den Aufwendungen kein entsprechender Gebäudewert gegenübersteht.

    Dabei ist der Gebäudewert, wenn er mit den Aufwendungen des Bauherrn verglichen werden muss, nach dem Sachwertverfahren (§ 21 WertV ) zu ermitteln, wenn es wie hier - um ein Haus geht, bei dem die Eigennutzung im Vordergrund steht (BGH, NJW 1970, 2018, 2019; BGH, BauR 1979, 74, 75; BGH, BauR 1987, 225, 227).

    Dagegen kommt dem ergänzend vom Kläger angesprochenen Ertragswertverfahren (§ 15 WertV ) und Vergleichswertverfahren (§ 13 WertV ) keine Bedeutung zu; diese Verfahren haben grundsätzlich nur für die Ermittlung des Werts von Miets- und Geschäftshäusern (BGH, NJW 1970, 2018, 2019; BGH, BauR 1979, 74, 75) bzw. für die Ermittlung des Bodenwerts (§§ 13, 21 Abs. 2 WertV ) Gewicht.

  • OLG Celle, 27.06.1996 - 14 U 198/95

    Architekten und Ingenieure-Haftung des Architekten wegen Bausummenüberschreitung

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.03.2001 - 5 U 627/00
    In der Rechtsprechung (BGH, NJW 1970, 2018 ; OLG Celle, BauR 1998, 1030, 1031) ist anerkannt, dass ein Bauherr bei der Überschreitung der von seinem Architekten angegebenen Baukosten nur insoweit einen Schaden erleidet, als den Aufwendungen kein entsprechender Gebäudewert gegenübersteht.

    Dort wird lediglich auf den Verkehrswert abgehoben, der indessen als konjunktur- und lageabhängige Größe (vgl. OLG Celle, BauR 1998, 1030, 1031) unmaßgeblich ist.

  • OLG Stuttgart, 19.10.1999 - 10 U 89/97

    Haftung des Architekten für Baukostenüberschreitung

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.03.2001 - 5 U 627/00
    Insoweit handelt es sich um eine mögliche Verantwortlichkeit aus positiver Vertragsverletzung (vgl. BGH, BauR 1994, 268, 269; a.A. OLG Stuttgart, BauR 2000, 1893, 1894: § 635 BGB ), der freilich ein schuldhaft pflichtwidriges Verhalten des Klägers voraussetzt.

    Allerdings darf die Schadensberechnung nicht an diesem Punkt stehen bleiben, weil es insoweit nicht auf den Fertigstellungstermin für das Gebäude, sondern auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung ankommt (BGH, NJW 1997, 402 f.; a.A. OLG Stuttgart, BauR 2000, 1893, 1896).

  • BGH, 16.12.1993 - VII ZR 115/92

    Ersatzpflichten des Architekten wegen Überschreitens einer vom Bauherrn

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.03.2001 - 5 U 627/00
    Insoweit handelt es sich um eine mögliche Verantwortlichkeit aus positiver Vertragsverletzung (vgl. BGH, BauR 1994, 268, 269; a.A. OLG Stuttgart, BauR 2000, 1893, 1894: § 635 BGB ), der freilich ein schuldhaft pflichtwidriges Verhalten des Klägers voraussetzt.

    Hier haben die Beklagten - in der gebotenen Saldierung (BGH, BauR 1994, 268, 270) - ebenso wenig Einbußen aufgezeigt.

  • BGH, 16.06.1977 - VII ZR 2/76

    Ersatzanspruch des Bauherrn gegen einen Architekten wegen entstandener Mehrkosten

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.03.2001 - 5 U 627/00
    Dabei ist der Gebäudewert, wenn er mit den Aufwendungen des Bauherrn verglichen werden muss, nach dem Sachwertverfahren (§ 21 WertV ) zu ermitteln, wenn es wie hier - um ein Haus geht, bei dem die Eigennutzung im Vordergrund steht (BGH, NJW 1970, 2018, 2019; BGH, BauR 1979, 74, 75; BGH, BauR 1987, 225, 227).

    Dagegen kommt dem ergänzend vom Kläger angesprochenen Ertragswertverfahren (§ 15 WertV ) und Vergleichswertverfahren (§ 13 WertV ) keine Bedeutung zu; diese Verfahren haben grundsätzlich nur für die Ermittlung des Werts von Miets- und Geschäftshäusern (BGH, NJW 1970, 2018, 2019; BGH, BauR 1979, 74, 75) bzw. für die Ermittlung des Bodenwerts (§§ 13, 21 Abs. 2 WertV ) Gewicht.

  • BGH, 04.12.1986 - VII ZR 197/85

    Übernahme einer Höchstpreisgarentie durch einen Architekten

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.03.2001 - 5 U 627/00
    Merkmal der Garantiehaftung eines Architekten, wie sie die Beklagten einfordern, ist nämlich über eine Kostenzusage hinaus die - zumindest stillschweigende - Erklärung, bei Nichteinhaltung der Preisgrenze den Mehrbetrag selbst zu tragen {BGH, BauR 1987, 225, 226).

    Dabei ist der Gebäudewert, wenn er mit den Aufwendungen des Bauherrn verglichen werden muss, nach dem Sachwertverfahren (§ 21 WertV ) zu ermitteln, wenn es wie hier - um ein Haus geht, bei dem die Eigennutzung im Vordergrund steht (BGH, NJW 1970, 2018, 2019; BGH, BauR 1979, 74, 75; BGH, BauR 1987, 225, 227).

  • BGH, 07.11.1996 - VII ZR 23/95

    Toleranzen bei der Kostenermittlung durch den Architekten; Maßgeblicher Zeitpunkt

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.03.2001 - 5 U 627/00
    Soweit darüber hinaus Zinslasten der Beklagten als Schadensposten im Raum stehen, müssen - worauf bereits der Kläger hingewiesen hat - Nutzungs- und Steuervorteile gegengerechnet werden (BGH, BauR. 1994, 268, 270; BGH, NJW-RR 1997, 402, 403).
  • BGH, 23.01.1997 - VII ZR 171/95

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Bauherrn gegen den Architekten

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.03.2001 - 5 U 627/00
    Nach alledem kann vor dem Hintergrund der umfangreichen Wertsteigerung, die die Baumaßnahmen bewirkt haben, ein Schaden der Beklagten nicht angenommen werden (vgl. BGH, BauR 1997, 494, 496 f).
  • LG Ravensburg, 15.08.1996 - 3 S 145/96

    Umfang der Sicherheitsvorkehrungen für Narrenumzug L

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.03.2001 - 5 U 627/00
    Allerdings darf die Schadensberechnung nicht an diesem Punkt stehen bleiben, weil es insoweit nicht auf den Fertigstellungstermin für das Gebäude, sondern auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung ankommt (BGH, NJW 1997, 402 f.; a.A. OLG Stuttgart, BauR 2000, 1893, 1896).
  • OLG Düsseldorf, 05.02.1993 - 22 U 235/92

    Pflichten des nicht zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" berechtigten

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.03.2001 - 5 U 627/00
    Ob der Ausrichtung des Honorars an Baukosten von 463.000 DM ein im Hinblick auf § 4 Abs. 2 und Abs. 4 HOAI rechtsgültige Vereinbarung zugrunde lag, beeinflusst die Prüfbarkeit der Rechnungsstellung in ihrer Anbindung an diese Kosten nicht (Senatsurteil NJW-RR 1999, 1250, 1251 = BauR 2000, 755, 756; Locher/Koeble/Frik, aaO., § 8 Nr. 17; Schmitz, BauR 1982, 219, 224; a.A. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 1173, 1174).
  • OLG Koblenz, 24.09.1998 - 5 U 112/98

    "Bedingte" Schlussrechnung, Prüfbarkeit, Richtigkeit, Pauschalpreisabrede

  • BGH, 11.03.1982 - VII ZR 128/81

    Ansprüche des Bauherrn wegen unvollständiger Leistungserbringung durch den

  • OLG Düsseldorf, 23.06.1981 - 23 U 37/81

    Unmöglichkeit der Mängelbeseitigungsaufforderung mit Fristsetzung während eines

  • BGH, 05.12.1968 - VII ZR 127/66

    Rechte des Architekten bei vorzeitiger unberechtigter Kündigung des Vertrages

  • OLG Hamm, 15.03.2013 - 12 U 152/12

    Umfang des Schadensersatzanspruchs gegen den Architekten wegen

    Es bedarf hierzu eines erkennbaren Willens, im Rahmen einer persönlichen Verpflichtung für die Einhaltung des Baukostenbetrages in jedem Fall persönlich einzustehen (vgl. BGH BauR 1987, 225, juris Tz. 17 f.; OLG Hamm BauR 2012, 530, juris Tz. 24; OLG Koblenz NZBau 2002, 231, juris Tz. 19; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 14. Aufl. 2013, Rdnr. 2281).
  • OLG Köln, 17.11.2004 - 11 U 53/04

    Vergütung des Architekten bei erkennbarer Verpflichtung zur Einhaltung eines

    Hierbei ist auf die Gesamtbaumaßnahme abzustellen und nicht darauf, ob und welcher Wertzuwachs mit der jeweiligen Bausummenüberschreitung verbunden ist; der durch die Baumaßnahme erzeugte Gebäudewert ist den Baukosten gegenüberzustellen (Senat NJW-RR 1993, 986, 987; OLG Koblenz NZBau 2002, 231, 232 f.; Werner/Pastor Rdn.1799).
  • OLG Saarbrücken, 30.06.2004 - 5 U 656/03

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Arglistiges Verschweigen von

    Insoweit kann dahinstehen, ob sich ein Versicherungsnehmer, der seinen Versicherer arglistig getäuscht hat, dem Versicherer gegenüber überhaupt darauf berufen darf, er handele treuwidrig, wenn er den Versicherungsvertrag anficht (zum Streitstand vgl. Berliner Kommentar-Voit, § 22 Rdn. 18; zu Recht zweifelnd Römer, r+s 1998, 45, 48; offen gelassen vom Senat, Urt. v. 20.12.2000 - 5 U 627/00 - Zfs 2003, 186).
  • OLG Düsseldorf, 07.11.2014 - 22 U 94/14

    Zusicherung einer Baukostensumme ist keine Kostengarantie!

    Insbesondere die bloße Zusicherung einer Baukostensumme reicht dafür regelmäßig nicht aus (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 16.01.1995, 17 U 94/91, BauR 1995, 415; OLG Koblenz, Urteil vom 22.03.2001, 5 U 627/00, NZBau 2002, 231).
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