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   OLG Koblenz, 23.02.2006 - 12 U 230/05   

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OLG Koblenz, 23.02.2006 - 12 U 230/05 (https://dejure.org/2006,31050)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23.02.2006 - 12 U 230/05 (https://dejure.org/2006,31050)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23. Februar 2006 - 12 U 230/05 (https://dejure.org/2006,31050)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2007, 463
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 21.09.2000 - I ZR 135/98

    Haftung des Luftfrachtführers

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.02.2006 - 12 U 230/05
    Der Grund für die Zurechnung der fremden Handlung beruht darauf, dass der Erfüllungsgehilfe objektiv auf Veranlassung des Schuldners eine Aufgabe übernimmt, deren Erfüllung im Verhältnis zum Gläubiger dem Schuldner selbst obliegt ( BGHZ 145, 170, 179 ).

    Deshalb wird die Eigenschaft, als Erfüllungsgehilfe tätig zu werden, nicht dadurch in Frage gestellt, dass der Erfüllungsgehilfe gegebenenfalls keinen Weisungen des Schuldners unterliegt ( BGHZ 145, 170, 180 ).

  • OLG Düsseldorf, 13.11.2000 - 1 U 270/99

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Beschädigung eines im Auftrag des ADAC

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.02.2006 - 12 U 230/05
    Jedoch ist ein Abschleppvertrag nur dann frachtrechtlicher Natur, wenn das geschleppte Fahrzeug in die Obhut des Frachtführers genommen wird (vgl. OLG Düsseldorf VersR 2001, 1302, 1303 [OLG Düsseldorf 13.11.2000 - 1 U 270/99] ).

    bb) Die frachtrechtlichen Haftungsbegrenzungen hinsichtlich des Gegenstands und Umfangs der Ersatzansprüche, die auch für konkurrierende Deliktsansprüche gelten würden (vgl. OLG Düsseldorf VersR 2001, 1302, 1303 [OLG Düsseldorf 13.11.2000 - 1 U 270/99] ), sind nicht anwendbar.

  • BGH, 12.01.1999 - VI ZR 77/98

    Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.02.2006 - 12 U 230/05
    Fehlt es hieran, so muss sich der Geschädigte, solange der ihm entstandene Schaden der Höhe nach noch nicht bestimmbar ist, einstweilen mit der bloßen Feststellung begnügen, dass der Schädiger verpflichtet ist, ihm den Schaden zu ersetzen ( BGH NJW 1999, 1035 f. [BGH 12.01.1999 - VI ZR 77/98] ).
  • BGH, 18.01.1966 - VI ZR 147/64

    Grundsätze der Differenztheorie und des Quotenvorrechts des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.02.2006 - 12 U 230/05
    a) Der Rabattschaden des Klägers ist als Sachfolgeschaden (vgl. BGHZ 44, 382, 387 ) ersatzfähig, weil er auch als mittelbarer Schaden adäquat kausal durch den Unfall verursacht wurde.
  • BGH, 03.12.1991 - VI ZR 140/91

    Geltendmachung des Rabattverlustes durch Rückstufung in der Vollkaskoversicherung

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.02.2006 - 12 U 230/05
    In einem solchen Fall kann ein vom Schädiger zu ersetzender Rabattverlust grundsätzlich nicht mit der Leistungsklage geltend gemacht werden, sondern nur mit der Feststellungsklage ( BGH NJW 1992, 1035 f. [BGH 03.12.1991 - VI ZR 140/91] ; OLG Düsseldorf NZV 1991, 309).
  • BGH, 30.06.1966 - VII ZR 23/65

    Kfz-Werkstatt - Haftung in der BGB-Gesellschaft (GbR), §§ 823, 847 BGB, § 31, §

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.02.2006 - 12 U 230/05
    Verrichtungsgehilfe im Sinne von § 831 BGB ist nur, wer von Weisungen des Geschäftsherrn abhängig ist (vgl. BGHZ 45, 311, 313; 155, 205, 210 ) .
  • BGH, 24.06.2003 - VI ZR 434/01

    Inanspruchnahme der BGB -Gesellschaft bei Privilegierung eines Gesellschafters

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.02.2006 - 12 U 230/05
    Verrichtungsgehilfe im Sinne von § 831 BGB ist nur, wer von Weisungen des Geschäftsherrn abhängig ist (vgl. BGHZ 45, 311, 313; 155, 205, 210 ) .
  • BGH, 07.11.1997 - LwZR 3/97

    Haftung einer LPG für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung von im Rahmen eins sog.

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.02.2006 - 12 U 230/05
    Erfüllungsgehilfe ist also die Person, die tatsächlich bei der Erfüllung der Verbindlichkeit eines Schuldners mit dessen Willen tätig wird ( BGHZ 13, 111, 113; 50, 31, 35; 96, 303, 312 f.; 137, 123, 127 ) .
  • OLG Köln, 29.07.2003 - 3 U 49/03

    Haftung des im Auftrag des ADAC tätigen Abschleppunternehmens aus Frachtvertrag

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.02.2006 - 12 U 230/05
    Bei einem Abschleppvertrag, der darauf gerichtet ist, einen defekten Pkw zur Reparaturwerkstatt zu bringen, handelt es sich zwar regelmäßig um einen Frachtvertrag im Sinne von § 407 HGB (vgl. OLG Köln VersR 2004, 1438 [OLG Köln 29.07.2003 - 3 U 49/03] ; LG Frankfurt VersR 2002, 1260 f.).
  • BGH, 01.07.1997 - VI ZR 205/96

    Pflichten eines Kraftfahrers gegenüber einem radfahrenden Kind

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.02.2006 - 12 U 230/05
    Der weisungsbefugte Arbeitgeber hat den Mitarbeiter auszuwählen und bei der Ausführung der Arbeiten zu überwachen (BGHR BGB § 831 Abs. 1 Satz 2 Kraftfahrer 1); ihn treffen deshalb die Pflichten zur Vermeidung eines Auswahl- und Überwachungsverschuldens im Sinne von § 831 BGB .
  • BGH, 20.03.1995 - II ZR 205/94

    Treuepflicht eines Minderheitsaktionärs; Ausübung des Stimmrechts für andere

  • BGH, 08.01.1981 - III ZR 157/79

    Anlage i.S. v. § 22 WHG; Äthylacetat; Erdaushub; Grundwasser; Zustandsstörer

  • BGH, 23.09.1985 - II ZR 172/84

    Vorlegung eines Schecks durch Einreichung bei der Deutschen Bundesbank

  • BGH, 19.09.1973 - VIII ZR 175/72

    Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters

  • BGH, 21.04.1954 - VI ZR 55/53

    Erfüllungsgehilfe

  • BGH, 12.12.1991 - I ZR 212/89

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen als unerlaubte Handlung neben solchen mit

  • BGH, 28.02.1977 - II ZR 52/75

    Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte und Lastschriftverfahren

  • BGH, 07.02.1968 - VIII ZR 179/65

    Schutzbereich des Miet- oder Leihvertrages

  • BGH, 21.06.1994 - VI ZR 215/93

    Haftung des Bauunternehmers für Pflichtverletzungen eines eingeschalteten

  • AG Bersenbrück, 09.11.2000 - 4 C 715/00

    Haftung eines vom Kraftfahrer beauftragten Abschleppunternehmers gegenüber dem

  • LG Saarbrücken, 23.04.2010 - 13 S 197/09

    Haftung des Fahrzeughalters: Beschädigung eines Pkw in Folge der Selbstentzündung

    Es ist zwar anerkannt, dass der Abschleppvertrag einen Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte darstellt, weshalb eine schuldhafte Verletzung von drittbezogenen Vertragspflichten seitens des Abschleppunternehmens dem Auftraggeber im Einzelfall nach § 278 BGB zugerechnet werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 11.07.1978 - VI 138/76, NJW 1978, 2502 f.; OLG Koblenz, Urt. v. 23.02.2006 - 12 U 230/05, NZV 2007, 463).
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