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   OLG Koblenz, 23.03.2006 - 10 U 1550/05   

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https://dejure.org/2006,15601
OLG Koblenz, 23.03.2006 - 10 U 1550/05 (https://dejure.org/2006,15601)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23.03.2006 - 10 U 1550/05 (https://dejure.org/2006,15601)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23. März 2006 - 10 U 1550/05 (https://dejure.org/2006,15601)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • unalex.eu

    Art. 22 Nr. 1 Brüssel I-VO
    Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechte an unbeweglichen Sachen - Miete oder Pacht - Kurzfristige Gebrauchsüberlassungsverträge

  • Judicialis

    ZPO § 522 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 522 Abs. 2 S. 1
    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln einer Ferienwohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln einer Ferienwohnung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.07.1992 - VII ZR 7/92

    Internationale Zuständigkeit bei Verbandsklage gegen Bereitsteller ausländischer

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.03.2006 - 10 U 1550/05
    Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Vermietung der Ferienwohnung oder des Ferienhauses die alleinige Reiseleistung eines insgesamt gewerblich auftretenden Reiseveranstalters bzw. -vermittlers darstellt oder den Teil einer Gesamtleistung (BGH NJW 1992, 3158).
  • EuGH, 15.01.1985 - 241/83

    Rösler / Rottwinkel

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.03.2006 - 10 U 1550/05
    Von der Zuständigkeit nicht erfasst werden dagegen Ansprüche, die sich nur mittelbar auf die Nutzung der Mietsache beziehen, wie entgangene Urlaubsfreude und nutzlos aufgewendete Reisekosten (EuGH NJW 1985, 905).
  • AG Aalen, 16.12.2011 - 8 C 613/11
    Im Hinblick auf die weiteren dem Erlass der EuGVVO zugrunde liegenden Erwägungen zum effektiven Verbraucherschutz (vgl. insbesondere Abs. 13 der Präambel EuGVVO) verbietet sich eine rein formale Betrachtungsweise im Rahmen der tatbestandlichen Zuordnung der einschlägigen Zuständigkeitsvorschiften (vgl. auch Koblenz, OLGR 2007, 808 f.).
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